BLAULICHT

War der Motorradhelm Waffe oder Schutzschild?

lw; 10.07.2024, 18:00 Uhr
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Symbolfoto: OA.
BLAULICHT

War der Motorradhelm Waffe oder Schutzschild?

lw; 10.07.2024, 18:00 Uhr
Waldbröl – Einem 28-Jährigen wurden gefährliche Körperverletzung und Fahren ohne Fahrerlaubnis vorgeworfen – Aussage stand gegen Aussage.

Von Lars Weber

 

Wurde der Motorradhelm nun als Waffe genutzt, um ihn dem vermeintlichen Opfer gegen den Schädel zu knallen – oder musste der Helm ganz im Gegenteil als Schutz herhalten, weil das vermeintliche Opfer die Hand gegen den 28-jährigen Pascal R. (Anm.d.Red.: Name geändert) erhoben hatte. Diese Frage ist heute am Amtsgericht Waldbröl nicht abschließend zu klären gewesen. Zu einem Urteil kam die Vorsitzende Richterin Laura Lax aber dennoch, schließlich gab es mehr als nur einen Tatvorwurf. Pascal R. musste sich nicht nur wegen gefährlicher Körperverletzung, sondern auch aufgrund des Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis vor Gericht verantworten.

 

Zugetragen hat sich die Situation am 8. August des vergangenen Jahres. Laut Anklageschrift war der 28-Jährige gegen 14 Uhr in einer Wohnsiedlung im Hauptort von Nümbrecht mit seinem Roller unterwegs. Vor ihm soll der spätere Geschädigte Dieter M. gefahren sein. Bei einem Überholmanöver soll der Angeklagte Dieter M. geschnitten haben. Nachdem beide mit ihren Fahrzeugen angehalten hatten, habe Pascal R. den 60-Jährigen lautstark beschimpft. Im Verlauf des Streits soll der Angeklagte mit seinem Helm Richtung Dieter M. geschlagen haben, der sich verletzt habe, als er den Helm mit seiner Hand abwehrte.

 

Den Vorwurf, ohne eine gültige Fahrerlaubnis den Roller seiner Mutter gefahren zu haben, räumte Pascal R. ohne Umschweife ein. An dem Tag sei er zu der Einschulungsfeier seiner Nichte unterwegs gewesen. Dieter M. ist ein Nachbar seiner Schwester. Der 60-Jährige sei so langsam gefahren, dass er fast umgekippt sei mit seinem Gefährt. Nach dem Überholen habe dieser dann plötzlich wieder Gas gegeben. Der Streit habe sich schnell hochgeschaukelt, als sie am Ziel angekommen waren. Für die gefallenen Beleidigungen entschuldigte er sich später auch persönlich und zahlte eine Wiedergutmachung über 150 Euro.

 

Während des Streits habe er nur noch weggewollt. Er sei die Treppe runter Richtung der Wohnung seiner Schwester, der Nachbar sei hinterher. Als er sich umgedreht habe, hatte Dieter M. die Hand erhoben. „Ich habe meinen Helm nur zum Schutz benutzt und ihn sonst nicht berührt.“ 30 Minuten später habe dann die Polizei vor der Tür gestanden.

 

Dies hörte sich bei den Ausführungen Dieter M.‘s anders an. Ihn hatte es aufgeregt, dass der Angeklagte ihn in einer Wohnsiedlung, wo auch viele Kinder auf der Straße spielten, rücksichtslos überholt habe. „Du siehst doch gar nicht, ob da wer kommt“, habe er ihm gesagt, als sie am Wendeplatz geparkt hatten. Statt über die Sache zu diskutieren, soll der 28-Jährige dem 60-Jährigen vorgeworfen haben „Musik zu klauen“ – was dieser damit genau gemeint haben könnte, blieb aber im Dunkeln. Die „Unwahrheiten“ hätten den Nachbarn aber aufgeregt und er sei dem Angeklagten hinterher, als dieser ums Eck bog. Dann habe der 28-Jährige mit dem Helm nach ihm geschlagen. Durch die Abwehr mit der Hand hatte er an dieser danach Schmerzen.

 

Richterin Lax wollte es genau wissen und fragte beim 60-Jährigen immer wieder nach – tatsächlich taten sich bei mehrmaliger Wiederholung einiger Details der Geschichte kleinere Widersprüche auf. Zum Beispiel zeigte er die Verteidigungsbewegung stets mit der rechten Hand – verletzt worden war aber laut Attest die linke. Letztlich einigten sich Richterin, Rechtsanwältin und Staatsanwaltschaft, den Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung nicht weiter zu verfolgen. Die Männer vertrugen sich auch wieder per Handschlag.

 

Verurteilt wurde Pascal R. dennoch. Er muss 750 Euro zahlen, weil er sich des Fahrens ohne Fahrerlaubnis schuldig gemacht hat. Damit folgte Lax dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Positiv für den Angeklagten: Er darf trotz des Vorfalls daran arbeiten, wieder einen Führerschein zu erlangen, eine Sperre gab es nicht. Die Richterin wollte seine Möglichkeiten, auf dem Arbeitsmarkt wieder Fuß zu fassen, nicht schmälern. „Nutzen Sie diese Chance!“ Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.    

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