Oberberg - Die Geschehnisse in der Schlussphase der abgebrochenen Kreisliga B-Partie zwischen Rot-Weiß Olpe und Lindlar II machten ein mündliches Verfahren vor dem Kreissportgericht notwendig.
Das Sportgericht des Fußballkreises Berg hat das Kreisliga B-Spiel zwischen Rot-Weiß Olpe und dem TuS Lindlar II mit 2:0-Toren und drei Punkten für die Gastgeber gewertet. Das Match aus der Staffel 2 vom 8. Spieltag war seinerzeit von Schiedsrichter Thomas Eßer abgebrochen worden.
Es lief bereits die sechs Minute der Nachspielzeit, als Lindlar beim Stande von 4:3 für Olpe eine Ecke zugesprochen bekam. In der Folge fiel der vermeintliche Ausgleich für die nach einer Gelb-Roten Karte in der 80. Minute dezimierte TuS-Reserve, doch der Unparteiische hatte in der Entstehung des Treffers ein Foul erkannt und auf Freistoß für Olpe entschieden.
Lindlars Torhüter Marco Buchholz, der in der Partie gegen seinen Ex-Verein die Kapitänsbinde trug und in der Szene mit in den gegnerischen Strafraum geeilt war, lief wutentbrannt auf Eßer zu und kassierte für seine lautstarken Beschwerden die Rote Karte. Auch ein abfälliger Kommentar von TuS-Kicker Tobias Mibis wurde mit Rot geahndet.
Danach kam es zum entscheidenden Moment, über den abweichende Versionen vorlagen. Das Gericht folgte den Einlassungen von Eßer, dass der Lindlarer Akteur Justin Ebert – er hatte die zwischenzeitlich von Buchholz auf das Spielfeld geworfene Kapitänsbinde aufgelesen - ihm gegenüber signalisiert habe, dass Lindlar das Spiel nicht mehr fortsetzen möchte. Eine Minute sei noch zu spielen gewesen.
Zu diesem Zeitpunkt hätten sich lediglich noch „zwei oder drei“ Gästespieler auf dem Platz befunden. „Der Rest begab sich schon auf den Weg in die Kabine“, so der Unparteiische. Nach dem Gespräch mit Ebert habe er schließlich gesagt, dass er das Spiel abbricht und dies auch per Pfiff kundgetan.
Ob Ebert eigentlich nur gemeint hatte, dass der Schiri das Spiel regulär beenden soll („Pfeif doch ab. War eh die letzte Aktion“, soll Ebert, der bei der Verhandlung nicht anwesend war, gesagt haben), war für das Gericht nicht ausschlaggebend, weshalb die Wertung zugunsten von Olpe erfolgte. Lindlar muss zudem wegen des verschuldeten Spielabbruchs 100 Euro Strafe bezahlen.
Doch nicht nur die Geschehnisse auf dem Platz waren Gegenstand des Verfahrens. Später kam es im Vereinsheim zu einer Begegnung zwischen Buchholz und Eßer. Dabei soll Buchholz dem Unparteiischen - laut dessen Schilderungen im Sonderbericht und während der Befragung - von hinten an die Schulter bzw. den Oberarm gegriffen haben, um ihn zur Rede zu stellen. Beim anschließenden Disput zwischen den beiden mussten sogar andere Personen dazwischengehen.
Eßer machte deutlich, dass er sich nicht bedroht gefühlt habe und es nicht zu einer körperlichen Auseinandersetzung gekommen sei, aufgrund der Beleidigungen durch den Spieler sei aber auch er in der Situation „sehr emotional und aufgeregt“ gewesen.
Buchholz konnte an der Verhandlung nicht teilnehmen, war jedoch im Vorfeld vom Vorsitzenden des Kreissportgerichts, Stefan Flock, telefonisch befragt worden. In diesem Gespräch entschuldigte er sich für sein Verhalten, was ihn allerdings nicht davor bewahrte, dass er wegen grob unsportlichen Verhaltens für insgesamt acht Spiele gesperrt wurde. Für Tobias Mibis blieb es bei einer Zwei-Spiele-Sperre, die er bereits abgesessen hat.
Der TuS Lindlar, vertreten durch Geschäftsführer Dr. Jörg Müller, verzichtete auf Rechtsmittel und akzeptierte das Urteil.
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