Oberberg - Aufgrund der Corona-Krise wurden umfassende Anpassungen der Spielordnung beschlossen, was sich unter anderem auf die Wechselperioden in den Amateurklassen auswirkt - Zeitliche Flexibilisierung der Spielzeiten nun theoretisch möglich.
Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) nimmt aufgrund der Corona-Krise und deren Auswirkungen auf den Spielbetrieb umfassende Anpassungen in der Spiel- und in der Jugendordnung vor. Das vom Vorstand beschlossene Maßnahmenpaket beinhaltet unter anderem die Möglichkeit, zeitliche Veränderungen für das Ende der Spielzeit 2019/2020 und den Beginn der Saison 2020/2021 vorzunehmen. In diesem Zuge können die zuständigen Verbände weitere Regularien passend angleichen. Die beschlossenen Änderungen sind bis zum 30. Juni 2021 gültig. Mit Beginn der Saison 2021/2022 sollen wieder die vorherigen Bestimmungen in Kraft treten.
Dr. Rainer Koch, als 1. DFB-Vizepräsident Amateure auch zuständig für Recht und Satzungsfragen, sagt: “Die Covid-19-Pandemie hat den Spielbetrieb auf weiterhin unbestimmte Zeit stillgelegt. Das Maßnahmenpaket gibt vor allem den für den Amateurspielbetrieb zuständigen 21 Landes- und fünf Regionalverbänden nun statuarisch die Möglichkeit, so flexibel wie möglich auf diese Ausnahmesituation und neue Entwicklungen zu reagieren.”
Der Grundsatz, dass ein Spieljahr zum 1. Juli eines Jahres beginnt und zum 30. Juni des folgenden Jahres endet, ist für die nächsten 15 Monate aufgehoben. Koch: "Das bedeutet, die laufende Saison kann, sofern nötig und kein Abbruch gewollt ist, in allen Spielklassen über den 30. Juni 2020 hinaus verlängert werden und das Spieljahr 2020/2021 zu einem späteren Zeitpunkt beginnen oder notfalls sogar ganz oder teilweise entfallen."
Dies hat gleichzeitig Auswirkungen auf Spielberechtigungen, Wechselperioden, das Aufrücken in höhere Altersklassen im Jugendbereich sowie auf Verträge von Vertragsspielern oder Abmeldefristen für Amateurkicker. All diese Bereiche können ebenfalls angepasst werden, sollten sich Ende und Anfang der Spieljahre 2019/2020 und 2020/2021 verschieben.
Auch die Regelung, wonach ein Amateur den Verein ohne Zustimmung des abgebenden Klubs sofort wechseln kann, sobald er mindestens ein halbes Jahr kein Spiel bestritten hat, ist modifiziert worden. Zum Schutz der Klubs können die zuständigen Regional- und Landesverbände nun festlegen, dass Zeiträume, in denen aufgrund der Corona-Krise kein Spielbetrieb durchgeführt werden konnte, bei der Berechnung der Sechs-Monats-Frist nicht berücksichtigt werden.
Ein weiterer Kernpunkt ist die Handhabung von Insolvenzfällen. Für Spielklassen unterhalb der Regionalliga der Männer und 2. Frauen-Bundesliga besagen die Statuten, dass bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder Ablehnung der Eröffnung des Verfahrens mangels Masse die klassenhöchste Mannschaft des Vereins automatisch ans Ende der Tabelle gesetzt wird und als Absteiger feststeht. Von dieser Regelung können die zuständigen Regional- und Landesverbände nun abweichende Regelungen für ihre Spielklassen treffen – mit maximaler Gültigkeit bis 30. Juni 2021.
Der Fußball-Verband Mittelrhein hatte am Freitagvormittag verkündet, dass der Spielbetrieb bis auf Weiteres ausgesetzt wird (siehe Bericht).
KOMMENTARE
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Man sollte sich ein Beispiel am HVM (Handballverband Mittelrhein) nehmen und die Saison beenden. Alles andere ist rumeierei.
Bergneustädter, 04.04.2020, 18:00 UhrLinks zu fremden Internetseiten werden nicht veröffentlicht. Die Verantwortung für die eingestellten Inhalte sowie mögliche Konsequenzen tragen die User bzw. deren gesetzliche Vertreter selbst. OA kann nicht für den Inhalt der jeweiligen Beiträge verantwortlich gemacht werden. Wir behalten uns vor, Beiträge zu kürzen oder nicht zu veröffentlichen.
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