FUSSBALL

Fehlendes Spielerbild: Marienhagen bekommt Punkte am grünen Tisch zurück

lo, hp; 29.04.2025, 09:06 Uhr
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Fehlendes Spielerbild: Marienhagen bekommt Punkte am grünen Tisch zurück

lo, hp; 29.04.2025, 09:06 Uhr
Oberberg – Kreissportgericht hebt Wertung der Kreisliga A-Partie zwischen Marienhagen und Refrath auf - Zuvor war es bereits zu einem ähnlichen gelagerten Fall gekommen.

Ein auf den ersten Blick unscheinbares Verfahren vor dem Kreissportgericht hat weitere Konsequenzen nach sich gezogen. Der Spielausschuss hatte die Kreisliga D-Partie zwischen Union Rösrath III und FC Bensberg II vom ersten Spieltag am 25. August 2024 (Ergebnis: 0:7) zugunsten der Hausherren gewertet, weil bei der FCB-Reserve ein angeblich nicht spielberechtigter Akteur eingesetzt worden sein soll.

 

Als Begründung diente der seit dieser Saison deutlich strenger gefasste Passus, dass der digitale Spielerpass zwingend ein Lichtbild des jeweiligen Kickers beinhalten muss. Ein nachträgliches Hochladen des Fotos ist nicht mehr gestattet.

 

Die Verantwortlichen des FC Bensberg erhoben Beschwerde gegen die Entscheidung des Spielausschusses. Der betroffene Fußballer tauchte zwar nicht in der Spielberechtigungsliste auf, war aber als sogenannter freier Spieler im DFBnet registriert und demnach auch spielberechtigt. Seitens des Schiedsrichters der Begegnung wurde er identifiziert. Der Knackpunkt: Im "Spielplus"-System existiert die Option nicht, bei freien Spielern ein digitales Foto hochzuladen. Und genau darauf berief sich der FC Bensberg.

 

Nachdem zunächst der Kreisvorstand als übergeordnete Verwaltungsstelle der Beschwerde nicht abgeholfen hatte, stellte der Klub einen Antrag auf sportgerichtliche Entscheidung. Und das Gericht hob die durch den Spielausschuss erfolgte Wertung der Partie auf.

 

Ein Präzedenzfall, der nicht nur im Kreis, sondern verbandsweit auf Interesse stoßen dürfte.

 

Zudem gab es einen ähnlich gelagerten Vorgang in der Kreisliga A. Auch hier wurde bei der Begegnung Marienhagen – Refrath vom 2. Spieltag (Ergebnis: 4:2) eine Wertung vorgenommen, weil nach Meinung des Spielausschuss ein Marienhagener Spieler wegen des fehlenden Lichtbilds nicht spielberechtigt war. Der VfR hatte in der Folge ebenfalls einen Antrag auf sportgerichtliche Entscheidung gestellt. Die Verhandlung fand am gestrigen Montag statt.

 

Der Spielberechtigung von Dominik Knotte wurde kurzfristig vor dem Spieltag online beantragt und so war der Spieler nicht auf der Spielberechtigungsliste vermerkt. Marienhagen trug den Spieler also in der Rubrik „freier Spieler“ ein und Kassierer Sascha Gutwein wies Manuel Cantarero, den Schiedsrichter der Partie, darauf hin, dass man den Spieler eingetragen hat und er dessen Identität überprüfen möge.

 

Der Ausweis lag bereit, aber wie der Schiedsrichter im Verlauf der telefonischen Befragung während der Verhandlung bestätigte, war ihm der Spieler Knotte bekannt und somit war aus seiner Sicht auch keine Vorlage eines Lichtbildausweises erforderlich. Das bestätigte auch das Sportgericht unter dem Vorsitz von Stefan Flock, der klarstellte: „Die Spielberechtigung eines Spielers ist nicht davon abhängig, ob ein Passfoto hochgeladen wurde. So steht es auch in der Spielordnung und die ist höherwertiger als die Durchführungsbestimmungen des Kreises. Die müssen auch konform mit der Spielordnung sein. Das ist hier aber nicht der Fall.“

 

Somit wurde nach der Überprüfung, ob der eingetragene freie Spieler auch wirklich Dominik Knotte war, seine Spielberechtigung bestätigt und somit wird die Partie wie ausgetragen, also mit 4:2 Toren und drei Punkten für Marienhagen, in der Tabelle berücksichtigt. Die durch die spielleitende Stelle erfolgte Wertung wird aufgehoben. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kreis Berg.

 

Ob der SV Refrath, der durch den 1. Vorsitzenden Michael Käsbach und den 2. Vorsitzenden Marcus Gerstner vertreten wurde, Rechtsmittel einlegt, ist nicht bekannt. Die Refrather würden, wenn das Urteil rechtskräftig ist, vom zwölften Tabellenplatz auf den Abstiegsrang 15 durchgereicht.

 

Und wie Stefan Flock auf Nachfrage erklärte, wird auch die Kreisliga A-Begegnung vom 30. März zwischen dem TuS Untereschbach und dem SSV Bergneustadt (4:2) eine sportgerichtliche Klärung benötigen, da auch dort seitens der Hausherren das Foto eines Spielers nicht hochgeladen wurde.

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