GUMMERSBACH
Altschuldenlösung: Gummersbach darf auf bis zu 22 Millionen Euro hoffen
Gummersbach – Das Land könnte durch das noch zu verabschiedende Altschuldenentlastungsgesetz fast ein Drittel der Gummersbacher Liquiditätskredite übernehmen - Kämmerer Raoul Halding-Hoppenheit spricht von einer „kolossalen Entschuldung“ für die Stadtkasse.
Von Peter Notbohm
Die Schuldenlast ist erdrückend: Fast 21 Milliarden Euro beträgt der Schuldenberg, den die 396 Städte und Gemeinden in NRW mit Kassenstand Ende 2023 angehäuft haben. Auch im Oberbergischen ächzen die kommunalen Haushalte seit Jahren unter der strukturellen Unterfinanzierung. Aus jedem Rathaus hört man im Rahmen der Haushaltsberatungen regelmäßig die Forderung nach einer Altschuldenlösung.
Die soll nun endlich durch das Land NRW kommen. Die schwarz-grüne Landesregierung hat im Landeshaushalt 2025 insgesamt 250 Millionen für eine anteilige Entschuldung der Kommunen durch das sogenannte "Altschuldenentlastungsgesetz" (ASEG) eingeplant. Der Betrag soll jährlich fließen. Was das für die Stadt Gummersbach bedeuten kann, hat und nun Kämmerer Raoul Halding-Hoppenheit am Mittwoch im Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss öffentlich gemacht.
Nach vorläufigen Berechnungen des Städte- und Gemeindebundes NRW könnte das Land Gummersbacher Liquiditätskredite im Wert von 21,8 Millionen Euro übernehmen – fast ein Drittel der aktuellen 68,5 Millionen Euro. „Das wäre immens und eine kolossale Entschuldung. Jeder Euro wird helfen“, sagt Halding-Hoppenheit, der gleichzeitig aber weiterhin eine Lösung für die strukturelle Unterfinanzierung der Kommunen fordert: „Ansonsten werden wir an Tag eins nach der Entschuldung sofort wieder Kassenkredite aufbauen.“ Dass der Bund noch weitere Mittel für die Altschuldenlösung zur Verfügung stellt, sei nicht ausgeschlossen, aber eher unwahrscheinlich, so der Kämmerer.
Damit Gummersbach die Gelder erhält, müssen allerdings mehrere Voraussetzungen im Antragsverfahren erfüllt werden. Maßgeblicher Stichtag für die Betrachtung ist der 31. Dezember 2023. Wichtigste Voraussetzung ist ein festgestellter Jahresabschluss für das Jahr 2023. In Gummersbach liegt dieser noch nicht vor - man arbeite mit Hochdruck daran, sagt Halding-Hoppenheit. Zudem muss der Jahresabschluss durch einen externen Wirtschaftsprüfer testiert werden; die Gemeindeprüfungsanstalt sei in diesem Fall nicht ausreichend.
Zudem müssen Kassenkredite herausgerechnet werden, deren Tilgung vom Land nicht schon durch andere Landesprogramme übernommen wurden. Anträge für das Verfahren müssen spätestens drei Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes gestellt werden und bereits zu diesem Zeitpunkt sämtliche Voraussetzungen erfüllen. Wann das ASEG in Kraft tritt, ist noch unklar. Die Verbandsanhörung durch die kommunalen Spitzenverbände in NRW endete am Dienstag. Die Landesregierung muss sich nun mit den Stellungnahmen befassen. Mit einer Verabschiedung ist vermutlich vor der Plenarsitzung am 21. Mai nicht zu rechnen.
In Gummersbach ist man optimistisch bis Mitte August einen entsprechenden Antrag stellen zu können. Der Rechnungsprüfungsausschuss ist für Ende Mai terminiert, der Stadtrat könnte am 9. Juli dann alles auf den Weg bringen, auch eine Sondersitzung ist nicht ausgeschlossen. „Es handelt sich um ein gutes Programm und wie es aussieht, werden wir die Voraussetzungen erfüllen“, so Halding-Hoppenheit.
Mit genauen Zahlen ist er aber noch vorsichtig, auch weil sie bislang nicht verifizierbar seien. Man müsse abwarten, in welcher Höhe die Kommunen anteilig entlastet werden. Dies wird erst nach Eingang und Überprüfung sämtliche Anträge errechnet, da erst zu diesem Zeitpunkt der tatsächliche Umfang übermäßiger Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung je Kommune und der potenzielle Entlastungsbedarf festgestellt werden kann. Schon jetzt sei klar, dass für die hoch verschuldeten Großstädte im Ruhrgebiet im Rahmen einer Spitzenentschuldung ein gewisses Kontigent reserviert sei. Für alle Kommunen ist aber eine Mindestentschuldung vorgesehen.
KOMMENTARE
Jeder Nutzer dieser Kommentar-Funktion darf seine Meinung frei äußern, solange er niemanden beleidigt oder beschimpft. Sachlichkeit ist das Gebot. Wenn Sie auf Meinungen treffen, die Ihren Ansichten nicht entsprechen, sehen Sie von persönlichen Angriffen ab. Die Einstellung folgender Inhalte ist nicht zulässig: Inhalte, die vorsätzlich unsachlich oder unwahr sind, Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzen oder verletzen könnten, pornographische, sittenwidrige oder sonstige anstößige Elemente sowie Beschimpfungen, Beleidigungen, die illegale und ethisch-moralisch problematische Inhalte enthalten, Jugendliche gefährden, beeinträchtigen oder nachhaltig schädigen könnten, strafbarer oder verleumderischer Art sind, verfassungsfeindlich oder extremistisch sind oder von verbotenen Gruppierungen stammen.Links zu fremden Internetseiten werden nicht veröffentlicht. Die Verantwortung für die eingestellten Inhalte sowie mögliche Konsequenzen tragen die User bzw. deren gesetzliche Vertreter selbst. OA kann nicht für den Inhalt der jeweiligen Beiträge verantwortlich gemacht werden. Wir behalten uns vor, Beiträge zu kürzen oder nicht zu veröffentlichen.
ARTIKEL TEILEN