GUMMERSBACH
Gewerbesteuer: Vier Millionen Euro Überschuss, die aber schon wieder weg sind
Gummersbach – Die Mehreinnahmen aus der Gewerbesteuer muss Gummersbach sofort wieder für Aufgaben seines Jugendamts ausgeben – Hier steigen die Fallzahlen stark an und werden immer teurer.
Von Peter Notbohm
In seiner letzten Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsausschuss als Kämmerer hatte Gummersbachs künftiger Bürgermeister Raoul Halding-Hoppenheit (CDU) noch einmal gute Nachrichten im Gepäck. Trotz der wirtschaftlich schwierigen Lage sprudeln Gummersbachs Gewerbesteuern stärker als prognostiziert. Im aktuellen Quartalsbericht sprach Halding-Hoppenheit von Einnahmen in Höhe von 53,3 Millionen Euro – 4,3 Millionen Euro über dem Planansatz und bis zum Jahresende könnte es sogar noch mehr werden. Nach Abzug der dadurch höher ausfallenden Gewerbesteuerumlage bleibt der Stadtkasse eine Entlastung von vier Millionen Euro. „Ein ausgezeichnetes Ergebnis“, aus Sicht des Kämmerers.
Auch in anderen Bereichen gibt es Verschiebungen. So fehlen unter anderem bei der Grundsteuer B derzeit noch rund 146.000 Euro, bei Hundesteuer und Zweitwohnsitzsteuer hat man die anvisierten Ziele hingegen bereits übererfüllt. Deutliche Einsparungen gibt es auch beim Personalaufwand, wo man durch Langzeiterkrankungen und den Fachkräftemangel, durch den Stellen immer später besetzt werden können, Einsparungen von einer Million Euro hat.
Das „Bomben-Gewerbesteuerjahr“ wird sich trotzdem nicht positiv auf den Gesamthaushalt auswirken. In der Kämmerei rechnet man weiterhin mit dem einkalkulierten Loch von zwölf Millionen Euro. Halding-Hoppenheit macht dafür die strukturelle Unterfinanzierung aller Kommunen verantwortlich. So empfahl der Ausschuss einstimmig die überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln für Leistungen zur Förderung junger Menschen in Höhe von 4,4 Millionen Euro an den Stadtrat.
Diese Ausgabe wurde notwendig, nachdem sich in 2025 viele Zuständigkeitswechsel im Bereich der Jugendämter ergeben haben. Konkret handelt es sich dabei um Fallübernahmen von anderen Jugendhilfeträgern, die nicht vorhersehbar sind und durch Umzüge ausgelöst werden. Andere Jugendämter bleiben zunächst übergangsweise zuständig, haben aber einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf Kostenerstattungshilfen, die bis zu vier Jahre rückwirkend eingefordert werden können.
Halding-Hoppenheit nannte einen konkreten Fall, in dem eine Familie, deren drei Kinder bereits seit elf Jahren untergebracht sind, in 2021 nach Gummersbach gezogen ist. Die Rückerstattung für die vier Jahre betrug eine Million Euro. Der Ausschussvorsitzende Axel Blüm (SPD) sprach von einem Fass ohne Boden: „Man guckt, staunt und ist gespannt, wo das mal enden soll.“ Auf Rückfrage der Sozialdemokraten sagte Halding-Hoppenheit, dass auch die Stadt Gummersbach ähnliche Ansprüche habe, diese für das laufende Jahr aber noch nicht beziffert werden können.
Insgesamt ist nach Angaben der Stadtverwaltung über alle Hilfearten ein Anstieg der Fallzahlen zu verzeichnen. Aktuell gibt es demnach 432 läufende Fälle in der wirtschaftlichen Jugendhilfe (Vergleich Januar 2024: 375.) Zudem werden die Einzelfälle immer komplexer, sodass eine Hilfe häufig mehrere Unterhilfen enthalte. So sind beispielsweise die Fallzahlen und Kosten für die Unterbringung von Kindern in Vollzeitpflegestellen deutlich gestiegen.
Waren es 2023 noch durchschnittlich 88 Fälle, liegt die durchschnittliche Fallzahl inzwischen bei 108 Fällen. Dabei stehe die Stadt in ständiger Konkurrenz zu anderen Jugendhilfeträgern. Um Pflegeeltern nicht zu verlieren, müsse Gummersbach sich den Leistungen anderer Träger anpassen. Der stark gestiegene Betreuungsbedarf, der oft eine 1:1-Betreuung erfordere, mache sich zusätzlich bei den Kosten bemerkbar. So habe man die Pflegesätze vieler Bereitsschaftspflegestellen auf den 3,35-fachen Satz erhöhen müssen. Auch die lange Verweildauer der Kinder und Jugendlichen in Inobhutnahmestellen führe zu deutlichen Mehrkosten.
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