GUMMERSBACH

Nach der Grundsteuerreform: Kaum Beschwerden im Gummersbacher Rathaus

pn; 27.03.2025, 14:10 Uhr
Foto: Oberberg-Aktuell.
GUMMERSBACH

Nach der Grundsteuerreform: Kaum Beschwerden im Gummersbacher Rathaus

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pn; 27.03.2025, 14:10 Uhr
Gummersbach – Nach der vom Bundesverfassungsgericht angestoßenen Grundsteuerreform wurden in Gummersbach nun erstmalig die Bescheide verschickt – Gesamthaushalt geht nahezu unverändert in den Rat.

Von Peter Notbohm

 

In den vergangenen Wochen flatterten den Bürgerinnen und Bürgern in Gummersbach die Grundsteuerbescheide ins Haus. Durch die reformierte Grundsteuer und den von 675 auf 795 Prozentpunkte erhöhten neuen Hebesatz für die Grundsteuer B mussten sich Grundstückseigentümer auf neue Zahlen einstellen. In den sozialen Medien schimpften einige Bürger, dass sie nun teilweise das Dreifache zahlen müssen.

 

Auch im Rathaus hatte man sich im Vorfeld auf einige Beschwerden eingestellt und eine Hotline geschaltet. Mit dem bisherigen Verlauf sei man aber zufrieden, hieß es von Seiten der Verwaltung am Mittwochabend im Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss. Auf 20.000 Bescheide habe es 50 Widersprüche gegeben. Diese werde man allerdings „nahezu alle zurückweisen“, da die Stadt der falsche Adressat sei, sondern das Finanzamt.

 

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Auch der Bund der Steuerzahler rät Grundstückseigentümern ihren Bescheid genau zu prüfen. Demnach sei in NRW jeder zehnte Bescheid fehlerhaft. Es ist erschreckend, wie viele Fehler es gibt. Das zeigt, wie komplex das neue System der Grundsteuer ist“, sagt Rik Steinheuer, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen. Häufig sei ein unzutreffender Grundsteuerwert zugrunde gelegt. Dieser falsche Grundsteuerwert führe dann zu einem unzutreffenden Grundsteuermessbetrag – und letztlich zu einer unzutreffenden Grundsteuer.

 

Grundstückbesitzer sollten schnell handeln: Die Einspruchsfrist beim Finanzamt beträgt einen Monat nach Erhalt des Bescheids. Ist die Frist abgelaufen, kann noch eine fehlerbeseitigende Fortschreibung des Grundsteuerwerts beantragt werden. Auch aus dem Gummersbacher Rathaus hieß es, dass einige Bürger bereits Wertfortschreibungen eingereicht hätten.

 

Auch zur aktuellen Haushaltsentwicklung nannte Kämmerer Raoul Halding-Hoppenheit am Mittwoch erste Zahlen für 2025. Demnach hat die Stadt bei der Gewerbesteuer bereits 39 der eingeplanten 49 Millionen Euro veranlagt. Bei der Grundsteuer B sei der Planansatz bereits fast erreicht (-130.000 Euro). Ähnlich gut sehe es bei der Vergnügungssteuer sowie der Hundesteuer aus, wo die Kämmerei ebenfalls davon ausgeht, die Planansätze von jeweils 360.000 Euro zu erreichen. Bei der Zweitwohnsitzsteuer habe man die anvisierten 90.000 Euro sogar bereits um 1.000 Euro überschritten.

 

Ohne große Veränderungen wurden zudem die Haushaltsberatungen abgeschlossen. Eingearbeitet wurde noch die Kostenerstattung des Kreises für die Bücherei, was zu einer Verbesserung von 260.000 Euro führt. Das eingeplante Defizit für 2025 sinkt damit auf 12,08 Millionen Euro. Der Ausschuss empfahl dem Stadtrat das Zahlenwerk des Kämmerers bei vier Gegenstimmen (BSW, SPD) und zwei Enthaltungen (Grüne) mehrheitlich. Benjamin Stamm (SPD) begründete die Ablehnung seiner Fraktion mit der fehlenden Differenzierung beim Grundsteuer B-Hebesatz. Die Verabschiedung ist für kommenden Mittwoch im Rat vorgesehen.

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