GUMMERSBACH

Rat winkt Steuererhöhung durch

pn; 07.02.2025, 14:40 Uhr
Symbolfoto: moerschy auf Pixabay.
GUMMERSBACH

Rat winkt Steuererhöhung durch

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pn; 07.02.2025, 14:40 Uhr
Gummersbach – Mehrheitlich hat Gummersbachs Politik für die vom Rathaus vorgeschlagenen neuen Hebesätze gestimmt.

Von Peter Notbohm

 

Die Grund- und Gewerbesteuern steigen für Gummersbachs Bürger. Erwartungsgemäß winkte der Stadtrat die Erhöhung am Donnerstagabend im Anschluss an die Vorstellung des Haushaltsplanentwurfs für das Jahr 2025 durch (OA berichtete) – wenn auch mit teilweiser Kritik. Die Grundsteuer A sinkt von 545 auf 401 Prozentpunkte. Der Grundsteuer B-Hebesatz wird auf 795 Prozentpunkte (bislang 675) festgesetzt. Damit bleibt Gummersbach bewusst unter dem vom NRW-Finanzministerium errechneten aufkommensneutralen Hebesatz in Höhe von 871 Prozentpunkten. Für die Bürger bedeutet das eine Entlastung in Höhe von 900.000 Euro. Der Gewerbesteuerhebesatz wurde um fünf Prozentpunkte auf nun 487 erhöht. Kämmerer Raoul Halding-Hoppenheit plant in 2025 mit Einnahmen in Höhe von 49 Millionen Euro durch die Gewerbesteuer.

 

Thorsten Konzelmann (SPD) begründete die Ablehnung seiner Fraktion für den neuen Grundsteuer B-Hebesatz, mit der fehlenden Differenzierung zwischen Wohngrundstücke und Nichtwohngrundstücken, durch die man die Grundsteuer auf 704 Prozentpunkte für Wohngrundstücke hätte senken und „damit den Bürger noch mehr hätte entlasten können“. Aus Reihen der Grünen gab es drei Enthaltungen. Im Rathaus hatte man sich wegen der fehlenden Rechtssicherheit gegen eine Differenzierung für das laufende Haushaltsjahr ausgesprochen.

 

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Von einer „Giftspritze für unsere Gummersbacher Wirtschaft“ sprach Elke Wilke (FDP) bezüglich der Erhöhung der Gewerbesteuer, die ihre Fraktion nicht mittragen wolle. Ähnlich äußerte sich Bernd Rummler (AfD): „Unsere Wirtschaft braucht einen Schub und Kapital zum Investieren mehr als, dass man ihr etwas wegnimmt.“ Jörg Jansen (CDU) sprach von einem „großen Kompromiss“, mit dem sich seine Fraktion schwergetan habe, der im oberbergischen Vergleich aber noch gering ausfalle. Konzelmann nannte die Erhöhung „logisch, um den moderaten Satz der Grundsteuer B gegenzufinanzieren“.

 

Die Hebesatzsatzung tritt zum 10. März in Kraft. Die Fälligkeit der Grundsteuer verschiebt sich dadurch vom 15. Februar auf den 15. April. An den drei weiteren Quartalsterminen zum 15. Mai, 15. August und 15. November ändert sich nichts.

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