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Bürgermeister fordert Gutachten
Waldbröl - Bürgermeister Peter Koester hofft Unterstützung vonseiten der Gesellschafterversammlung.
Die intensiv und kontrovers geführte Diskussion der vergangenen Tage um die Schließung der Geburtshilfe veranlasst Bürgermeister Koester ein Gutachten zur Überprüfung des regionalen Planungsprozesses der Klinikum Oberberg zu fordern. Ziel ist es, die von der Geschäftsführung entwickelte Planung insbesondere im Hinblick auf die Auswirkungen auf das Kreiskrankenhaus Waldbröl zu überprüfen. Das Krankenhaus liegt uns allen am Herzen. Wir müssen aber versuchen, nicht emotional, sondern auf fundierter Grundlage Entscheidungen zu treffen, sagt Koester, der sich von dem Gutachten Aussagen für die Zukunft des Standortes Waldbröl erwartet. Im Fokus müsse dabei auch die weitere gynäkologische Versorgung des Südkreises stehen. Geburten und gynäkologische Eingriffe gehören zur Grundversorgung. Ich setze mich dafür ein, dass diese auch zukünftig in Waldbröl vorgehalten werden, so Peter Koester.
Ein Gutachten würde Vertrauen für alle, Bürgerinnen und Bürger, Politik, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, in jedwede Art der Entscheidung schaffen und ebenso weitere Transparenz bringen und auch der Geschäftsführung sehr nützlich sein, ist sich Koester sicher. Insbesondere lege er auch Wert darauf, dass die niedergelassenen Ärzte in die weiteren Überlegungen mit einbezogen werden. Wir befinden uns in Waldbröl mit den Niedergelassenen seitens Verwaltung und Politik bereits in einem konstruktiven Dialog, in den wir die Klinikum GmbH gerne mit einbinden möchten, führt Koester weiter aus.
Abschließend attestiert Koester dem Geschäftsführer der Holding, Joachim Finklenburg, dass er bei der Sanierung des Kreiskrankenhauses Waldbröl durchaus gute Arbeit leiste und dass es auch Handlungszwänge gegeben habe, die zur jetzigen Entscheidung in der Geburtshilfe und der Gynäkologie geführt hätten. Wenn ich im Waldbröler Haushalt das Geld dafür hätte, würde ich das Gutachten selbst in Auftrag geben, weil ich dieses für absolut notwendig halte. Leider ist dies aber im städtischen Nothaushalt nicht zulässig, so Koester. Er setze darauf, dass die Gesellschafterversammlung seine Forderung unterstützt.