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Aggerverband kooperiert mit LANUV

kg; 18. Jun 2010, 14:06 Uhr
Bild: Katharina Glowicki --- Aggerverband-Vorstand Michael Richter (li.) und LANUV-Präsident Dr. Heinrich Bottermann (re.) unterzeichnen den Vertrag.
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Aggerverband kooperiert mit LANUV

kg; 18. Jun 2010, 14:06 Uhr
Gummersbach – Mit einem kontinuierlichen Datenaustausch zwischen dem Wasserverband und LANUV sollen zukünftig Kosten gespart und die Qualität der Gewässerüberwachung erhöht werden.
Die Kooperationsvereinbarung zwischen dem Aggerverband und dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) unterzeichneten heute Aggerverband-Vorstand Michael Richter und LANUV-Präsident Dr. Heinrich Bottermann. Damit stellen sich zukünftig die Kooperationspartner gegenseitig ihre Messdaten bei der Gewässer-Überwachung zur Verfügung. Der Aggerverband übernimmt die Untersuchung der ökologischen Struktur der Gewässer und das LANUV die technisch aufwändigere chemische Analyse. Die Vereinbarung gilt zunächst für drei Jahre.

Durch die Arbeitsteilung können Kosten auf beiden Seiten gespart werden. „Früher mussten wir fremde Laboratorien bezahlen, jetzt können wir auf die amtlichen Daten zurückgreifen“, sagt Lothar Scheuer, stellvertretender Aggerverband-Vorstand. Dr. Monika Raschke, stellvertretende Abteilungsleiterin für die Wasserwirtschaft des LANUV, wies auf die zusätzliche Steigerung der Qualität durch den Informationsaustausch hin: „Das Messfeld wird verdichtet und mit den Lokalkenntnissen des Wasserverbandes die Zuordnung der Daten erleichtert“. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz reduziere nicht die Gesamtzahl der Untersuchungen, sondern nutze die frei gewordenen Ressourcen für vertiefte Probeanalysen, ergänzte Dr. Bottermann. Die Daten werden für die Gewässer-Kontrolle bewertet und dann vom Landesamt veröffentlicht. „Unsere Behörde ist wissenschaftstechnisch ausgerichtet. Dabei gilt immer der Grundsatz: Alles was gemessen, beurteilt und veröffentlicht wird, muss richtig sein“, erklärt der LANUV-Präsident, „schließlich ist Wasser das wichtigste Lebensmittel“.

Mit der EG-Wasserrahmrichtlinie sind auf europäischer Ebene umfangreiche Verpflichtungen in Bezug auf den Umgang mit den Gewässern für die Unterhaltungspflichtigen aber auch für die Bundesländer einhergegangen. Ziel dieser Richtlinie ist es, bis spätestens 2027 den guten Zustand der Gewässer in Europa herzustellen. Um entsprechende Planungen und Handlungen zur Verbesserung der Gewässer und ihrer Randbereiche vornehmen zu können, ist labortechnisches Monitoring der Oberflächengewässer und des Grundwassers notwendig. Um die Qualität dieser Untersuchungen zu steigern und Kosten zu sparen, versucht das LANUV nun den kontinuierlichen Informationsaustausch mit Wasserverbänden voranzutreiben. Das soll jedoch an der Rolle des Überwachenden und Überwachten nichts ändern. „Die Aufsicht der Kläranlagen bleibt in staatlicher Hand“, versichert Dr. Raschke.
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