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Urteil: Mord Aber das Gericht nimmt mildernde Umstände an
Marienheide/Köln Im Mordprozess um den eskalierten Streit bei einem russisch-orthodoxen Osterfest wurde gestern das Urteil gesprochen Das Gericht befand den Täter des Mordes schuldig, verhängte aber keine lebenslängliche Haftstrafe.
Von Peter NotbohmEs gibt aus meiner Sicht keinerlei Rechtfertigung für diese Tat. Das war ein vorsätzlicher und kaltblütiger Mord, der meine Kinder vaterlos gemacht hat, bekräftigte die Witwe des 38-jährigen Opfers in ihrem Abschlussplädoyer als Nebenklägerin noch einmal ihren Wunsch nach einem möglichst harten Urteil gegen den 64-jährigen Marienheider, der im vergangenen Mai im Rahmen einer Grillfeier ihren Ex-Mann erstochen hatte. Dies sahen Staatsanwaltschaft, Verteidiger Stephan Kuhl und auch das Gericht in ihren Plädoyers beziehungsweise im anschließenden Urteil allerdings ein wenig anders.

Während Staatsanwalt Stefan Winter das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt sah und eine achteinhalbjährige Haftstrafe forderte, sah Verteidiger Kuhl lediglich einen Totschlag nachgewiesen und legte die Höhe der Haftstrafe in das Ermessen des Gerichtes. Einig waren sich allerdings beide Parteien, dass der Täter zum Tatzeitpunkt vermindert schuldfähig gewesen sei und eine lebenslange Haft daher auszuschließen sei. Das Gericht folgte letztlich den Ausführungen der Staatsanwaltschaft und verurteilte den arbeitslosen Marienheider zu den geforderten acht Jahren und sechs Monaten Haft wegen Mordes.
Alle Augenzeugen war sehr erschrocken über das Ausmaß der Verletzung, die lediglich mit einem einzigen heftigen Stich herbeigeführt wurde, führte Richter Heinz Hemmers in seinem Urteil aus, jeder hat sofort erkannt, dass dem Opfer nicht mehr zu helfen war. Zum Glück haben die anwesenden Kinder davon kaum etwas gesehen. Zu Gunsten des Angeklagten habe aber gesprochen, dass er zum Tatzeitpunkt aufgrund seiner Herzkrankheit Medikamente nehmen musste, sich zudem nach dreijähriger Abstinenz einen Alkoholwert von 2,2 Promille angetrunken habe, vom Opfer provoziert wurde und auch ansonsten von den Zeugen als eigentlich ruhiger und unauffälliger Zeitgenosse charakterisiert wurde.
Doch die Beleidigung als Pidaras habe er sich dann doch nicht gefallen lassen wollen. Nachdem der Streit zwischen den beiden Kontrahenten eigentlich geschlichtet schien, habe der Marienheider sein Opfer aus dem Nichts attackiert. Der Angriff kam unvermittelt und das Opfer war in diesem Moment arg- und wehrlos. Dass der Täter vorgegeben hat, nach Hause gehen zu wollen, zeigt, dass er die Tat geplant hat und verdecken wollte, so der Richter weiter. Weiterhin glaubte das Gericht dem Täter aber auch, sich an nichts mehr erinnern zu können. Denn nachdem er nach der Tat von den anwesenden Zeugen niedergeschlagen worden war, erlitt der 64-Jährigre eine Gehirnblutung, die zum Erinnerungsverlust geführt habe.
Der Täter, der in seinem Schlusswort erstmals Bedauern zeigte und sich bei der Witwe des Opfers versuchte zu entschuldigen, wird das Urteil wohl hinnehmen. Sein Verteidiger Stephan Kuhl ging nach dem Prozess nicht davon aus, in Revision zu gehen. Ich bin nicht unzufrieden mit dem Urteil. Zwar ist das Gericht meinen Antrag nicht gefolgt, wichtig war aber die Milderung, Mein Mandant will es hinnehmen, so Kuhl abschließend. Die Witwe musste nach der Bekanntgabe hingegen zunächst einmal tief durchatmen.
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