ARCHIV
Neue Reitregelung in NRW: Pferde brauchen ein Kennzeichen
Oberberg Der Kreis weist darauf hin, dass das Reiten im Wald oder in der freien Landschaft nach den landesrechtlichen Vorschriften nur mit gültigem Reitkennzeichen gestattet ist.
Mit Jahresbeginn 2018 tritt eine neue Reitregelung in Nordrhein-Westfalen in Kraft. Die Kreisverwaltung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das Reiten im Wald oder in der freien Landschaft nach den landesrechtlichen Vorschriften nur gestattet ist, wenn das Pferd mit einem gültigen Reitkennzeichen ausgestattet ist. Die Reitplakette kann beim Umweltamt des Oberbergischen Kreises (Untere Naturschutzbehörde) beantragt werden und gilt jeweils für das laufende Kalenderjahr, sagt Markus Tschersich, der im Oberbergischen Kreis die Federführung für die Kennzeichnungspflicht von Pferden innehat. Die Reitabgabe wird an die Bezirksregierung weitergeleitet und kommt der Anlage und Unterhaltung der Reitwege zu Gute.Das Umweltamt wird in der kommenden Woche als Service alle registrierten rund 1.000 Reiter im Oberbergischen Kreis anschreiben und auf die Kennzeichnungspflicht für Pferde hinweisen. Weitere Informationen dazu erhalten Interessierte auf der Internetseite des Umweltamtes (Untere Naturschutzbehörde) unter Reitregelung und unter Tel.: 02261/88 67 01.