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Diskussion über die "letzten Dinge"
(Red./3.12.2007-11:30) Engelskirchen - UWG informierte über das Thema Patientenverfügung.
Patientenverfügung Was steckt wirklich dahinter? war Thema des Bürgerforums, dass die Unabhängige Wählergemeinschaft (UWG) Engelskirchen veranstaltete. Referent war Walter Ramm von der christlichen Bürgerinitiative Aktion Leben. Der Verein ist mit über 50.000 Mitgliedern ein anerkannter gemeinnütziger Förderverein zum Schutz des menschlichen Lebens. Ramm sagte, dass viele Menschen der Meinung seien mit einer Patientenverfügung" eine Lösung gefunden zu haben, die letzten Dinge" zu regeln. Die Patientenverfügung" diene gerade in Zeiten knapper Kassen und enormer demographischer Probleme jedoch nicht dem Leben und einem Sterben in Würde, sondern ist für Walter Ramm der erste Schritt zur passiven Euthanasie. Passive Euthanasie würde jedoch über kurz oder lang unweigerlich die Tür zur aktiven Euthanasie öffnen.
Der Leiter der Aktion Leben erklärte, dass der Wortlaut von Patientenverfügungen" den Eindruck erwecke, als würden sie nur eine Unterbindung der Verlängerung des Sterbens zum Ziel haben und der Hinauszögerung des Todeskampfes durch extreme medizinische Maßnahmen dienen. Dazu bedürfe es jedoch keiner Patientenverfügung", denn die Verlängerung des Sterbens gehöre nicht zum ärztlichen Auftrag und wäre ein Missbrauch der Medizin. Das sowohl Hilfe zum, als auch Hilfe beim Sterben als Sterbehilfe" bezeichnet würde, trage zur Verwirrung bei und verschleiere oftmals die todbringende Bedeutung von Patientenverfügungen".
Sinnvoll hingegen sei es, eine Vorsorgliche Willenserklärung abzugeben. Sie beinhalte zum einen Anweisungen für die medizinische Behandlung und Pflege und eine Vorsorgevollmacht, mit der eine Person des Vertrauens ermächtigt werden könne, Entscheidungen zu treffen, wenn man es selber nicht mehr könne. Informationen rund um die Vorsorgliche Willenserklärung und das Thema Patientenverfügung stehen als Download unter www.uwg-engelskirchen.de zur Verfügung.
Der Leiter der Aktion Leben erklärte, dass der Wortlaut von Patientenverfügungen" den Eindruck erwecke, als würden sie nur eine Unterbindung der Verlängerung des Sterbens zum Ziel haben und der Hinauszögerung des Todeskampfes durch extreme medizinische Maßnahmen dienen. Dazu bedürfe es jedoch keiner Patientenverfügung", denn die Verlängerung des Sterbens gehöre nicht zum ärztlichen Auftrag und wäre ein Missbrauch der Medizin. Das sowohl Hilfe zum, als auch Hilfe beim Sterben als Sterbehilfe" bezeichnet würde, trage zur Verwirrung bei und verschleiere oftmals die todbringende Bedeutung von Patientenverfügungen".
Sinnvoll hingegen sei es, eine Vorsorgliche Willenserklärung abzugeben. Sie beinhalte zum einen Anweisungen für die medizinische Behandlung und Pflege und eine Vorsorgevollmacht, mit der eine Person des Vertrauens ermächtigt werden könne, Entscheidungen zu treffen, wenn man es selber nicht mehr könne. Informationen rund um die Vorsorgliche Willenserklärung und das Thema Patientenverfügung stehen als Download unter www.uwg-engelskirchen.de zur Verfügung.