LOKALMIX

Brand im Haushalt: die schlafende Gefahr

ANZEIGE; 07.12.2022, 10:00 Uhr
WERBUNG
Fotos: K+W Sicherheitstechnik.
LOKALMIX

Brand im Haushalt: die schlafende Gefahr

  • 0
ANZEIGE; 07.12.2022, 10:00 Uhr
Oberberg - Ob die brennende Kerze auf dem Adventskranz, das brutzelnde Essen auf dem heißen Herd oder der ladende Akku des Handys oder E-Bikes – Brandgefahren im Haushalt sind vielfältig und nicht zu unterschätzen. Zuverlässige Brandmelder sind daher nicht nur ratsam, sondern sogar gesetzlich vorgeschrieben.

Von Christina Finsel

 

Noch immer sterben jedes Jahr mehrere Hundert Menschen durch Wohnungsbrände – die meisten in der Nacht, durch Rauchvergiftung in den eigenen vier Wänden. Während wir schlafen, ist unser Geruchssinn gehemmt und wir können die Gefahr, die vom giftigen Brandrauch ausgeht, nicht rechtzeitig wahrnehmen. Ein Brand breitet sich blitzschnell in der Wohnung aus: Bereits nach einer Minute kann aus einem brennenden Mülleimer ein unkontrollierbares Feuer werden, in weniger als fünf Minuten kann das ganze Zimmer komplett ausgebrannt sein. Ein Rauch- oder CO-Melder ist grundsätzlich der beste Lebensretter in Haus und Wohnung. Sein lauter Alarm warnt auch im Schlaf rechtzeitig vor der Brandgefahr und gibt den nötigen Vorsprung, um sich und die Familie in Sicherheit zu bringen und aus geschützter Entfernung die Rettungskräfte zu rufen.

 

Seit 2017 sind Rauchmelder in allen Wohnungen und Häusern verpflichtend anzubringen. Was viele nicht wissen: die Rauchmelderpflicht beschränkt sich dabei nicht nur auf vermieteten Wohnraum, sondern auch auf Eigentumswohnungen und -häuser, die Sie selbst mit Ihrer Familie bewohnen. Vorgaben zu Installation und Wartung regelt die jeweilige Landesbauordnungen (LBO).

 

WORAUF IST BEIM KAUF ZU ACHTEN?

 

Bei der Wahl der Rauchmelder sollte man vor allem auf das “Q”-Siegel achten. Das „Q“ ist ein unabhängiges Qualitätszeichen für hochwertige Rauchmelder mit fest verbauter 10-Jahres-Batterie, geprüfter Langlebigkeit und höherer Sicherheit vor Fehlalarmen. Für mehrgeschossige Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser sind funkvernetzte Rauchmelder – sogenannte Funkrauchmelder – eine optimale Lösung. Diese sind via Funk untereinander oder über ein zentrales Empfangsgerät vernetzt. Im Brandfall werden alle miteinander verbundenen Melder gleichzeitig aktiviert und schlagen Alarm. Die beste geprüfte Sicherheitstechnik hilft jedoch nicht, wenn sie nicht korrekt angebracht wurde.

 

WO SIND RAUCHMELDER ANZUBRINGEN?

 

In welchen Räumen im Einzelnen die Melder installiert werden müssen, regelt jedes Bundesland für sich selbst. Zu empfehlen ist, in allen Räumen, in denen Menschen schlafen, sich länger aufhalten oder die als Fluchtwege dienen, Melder zu installieren. In der Küche entstehen zwar viele Brände, doch die Installation eines handelsüblichen Rauchmelders macht hier nur bedingt Sinn, da es durch Kochdämpfe immer wieder zu einem Falschalarm kommen könnte. Aber: ein hochwertiges Gerät in jedem vorgesehenen Raum hilft im Notfall auch nicht, wenn es aufgrund von Fehlern bei der Installation nicht ordnungsgemäß funktioniert. Daher sollte bei der Installation folgendes beachtet und um ganz sicher zu gehen, direkt ein Fachunternehmen beauftragt werden:

 

• Bringen Sie Rauchmelder immer an der Decke an. Rauch steigt nach oben – nur so kann das Gerät schnellstmöglich Rauchpartikel wahrnehmen und Alarm schlagen.

• Mittig an der Decke oder mindestens 50 cm entfernt von der Wand ist der ideale Platz für den Rauchmelder.

• Bringen Sie den Rauchmelder in eine waagerechte Position – auch bei Dachschrägen.

• Der Rauchmelder sollte sich nicht in der Nähe starker Zugluft befinden und nicht in Räumen angebracht werden, in denen starker Dampf oder Staub entsteht. In Küche und Badezimmer lösen Rauchmelder schnell Fehlalarm aus, weil sie Dampf und Staubpartikel nicht von Rauchpartikeln unterscheiden können. Hier sind Rauchmelder mit Stummschaltung die ideale Lösung.

 

Aber nicht nur die Installation von Rauchmeldern ist eine gesetzliche Pflicht – auch die regelmäßige Wartung ist gesetzlich vorgeschrieben und je nach Bundesland entweder durch den Mieter/Bewohner oder den Eigentümer zu erfüllen.

 

Die Vorschriften zur Rauchmelder Wartung sind in der Rauchmelder DIN 14676 geregelt. Die Prüfung und Pflege der Rauchmelder soll regelmäßig gemäß Herstellerangaben erfolgen, mindestens jedoch alle 12 Monate.

 

Wichtig:

 

Dokumentieren Sie genau, wann Sie Ihre Rauchmelder geprüft haben und was Sie darüber hinaus gemacht haben (abgestaubt, Batterie gewechselt, etc.).

Halten Sie sich immer an die Herstellerangaben, wie oft geprüft werden soll, mindestens jedoch alle 12 Monate plus/minus 3 Monate. Die Herstellerangaben finden Sie in der Bedienungsanleitung des Rauchmelders. Bewahren Sie diese gut auf. Als Vermieter geben Sie diese an den Mieter weiter, sofern der Mieter für die Wartung zuständig ist.

 

Um auf Nummer sicher zu gehen, dass Rauchmelder richtig installiert und regelmäßig geprüft werden, übernehmen Fachunternehmen die Installation und Wartung inklusive gerichtsfeste Dokumentation.

 

Der Gummersbacher Facherrichter K+W Sicherheitstechnik GmbH ist seit über 40 Jahren Experte auf dem Gebiet der Sicherheitstechnik und Ihr erfahrener Spezialist bei Brandfrüherkennung aller Art. Von der Beratung, über die fachmännische Installation bis hin zu Wartung und 24- Stunden-Notdienst liefert K+W die gesamte Kompetenz aus einer Hand.

 

Insbesondere wenn es über die private Home-Brandfrüherkennung hinausgeht, ist K+W Ihr kompetenter Ansprechpartner. Mit modernen und ganzheitlichen Brandmeldesysteme in jeglicher Größenordnung, zertifiziert nach DIN 14675 und vom Verband der Schadenversicherer e.V. (VdS) zugelassen, erfassen die Experten von K+W in einer ausführlichen Beratung Ihre spezifischen Anforderungen und erarbeiten individuelle Konzepte für die Erkennung, Lokalisierung und Eindämmung von Bränden – durch alle Branchen, vom kleinen Einzelhandelsgeschäft bis hin zum großen Industriekomplex.

 

K+W Sicherheitstechnik GmbH
…mit Sicherheit für Sie da!


Bunsenstraße 1a
51647 Gummersbach

 

Telefon: 02261 2904-0
Telefax: 02261 2904-19
E-Mail: info@kw.de

 

Homepage: www.kw.de

KOMMENTARE

0 von 800 Zeichen
Jeder Nutzer dieser Kommentar-Funktion darf seine Meinung frei äußern, solange er niemanden beleidigt oder beschimpft. Sachlichkeit ist das Gebot. Wenn Sie auf Meinungen treffen, die Ihren Ansichten nicht entsprechen, sehen Sie von persönlichen Angriffen ab. Die Einstellung folgender Inhalte ist nicht zulässig: Inhalte, die vorsätzlich unsachlich oder unwahr sind, Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzen oder verletzen könnten, pornographische, sittenwidrige oder sonstige anstößige Elemente sowie Beschimpfungen, Beleidigungen, die illegale und ethisch-moralisch problematische Inhalte enthalten, Jugendliche gefährden, beeinträchtigen oder nachhaltig schädigen könnten, strafbarer oder verleumderischer Art sind, verfassungsfeindlich oder extremistisch sind oder von verbotenen Gruppierungen stammen.
Links zu fremden Internetseiten werden nicht veröffentlicht. Die Verantwortung für die eingestellten Inhalte sowie mögliche Konsequenzen tragen die User bzw. deren gesetzliche Vertreter selbst. OA kann nicht für den Inhalt der jeweiligen Beiträge verantwortlich gemacht werden. Wir behalten uns vor, Beiträge zu kürzen oder nicht zu veröffentlichen.
WERBUNG