LOKALMIX

Ein Fest für alle Burgerliebhaber

ANZEIGE; 25.07.2024, 10:30 Uhr
Fotos: Vanessa Winzen.
LOKALMIX

Ein Fest für alle Burgerliebhaber

ANZEIGE; 25.07.2024, 10:30 Uhr
Gummersbach – In Gummersbach gibt es einen neuen Burgerladen – „Smashburger“ wird in Niederseßmar eröffnet – OA verlost über Instagram drei Gutscheine im Wert von jeweils 25 Euro.

In Gummersbach gibt es ab morgen einen neuen Burgerladen, der die Herzen aller Burgerfans höherschlagen lässt. Eröffnet wird das Geschäft in der Kölner Straße 282 in Niederseßmar – und verspricht ein besonderes kulinarisches Erlebnis.

 

Im Mittelpunkt des Angebots stehen die beliebten Smash-Burger. Diese werden nicht mit industriell gefertigten, sondern aus handgefertigen Patties eigener Produktion zubereitet und bieten eine besondere Saftigkeit und einen intensiven Geschmack. Jeder Burger wird mit speziellen Potato-Buns serviert, die durch ihre weiche Textur und den leicht süßlichen Geschmack überzeugen.

 

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Ein weiteres Highlight sind die hausgemachten Soßen, die jedem Burger eine individuelle Note verleihen. Ob klassisch, scharf oder exotisch: hier ist für jeden Geschmack etwas dabei. Auch die Inneneinrichtung fällt ins Auge: diese ist im Stil eines American-Diners der 1950er Jahre gestaltet.

 

 

Eröffnet wird „Smashburger“ am morgigen Freitag um 16 Uhr. Eingeladen sind alle Burgerliebhaber. Vor Ort können die neuen Kreationen probiert und ein gemütlicher Abend mit gutem Essen genossen werden. Zudem wird es spezielle Eröffnungsangebote geben, die den Besuch noch lohnenswerter machen.

 

Besuchen Sie den neuen Burgerladen in der Kölner Straße 282 in Gummersbach und lassen Sie sich von der Qualität und dem Geschmack der Smash-Burger begeistern! Weitere Infos sind auf dem Instagram-Profil von „smashburger.gm“ zu finden.

 

Anlässlich der Neueröffnung verlost Oberberg-Aktuell auf Instagram drei Gutscheine für den neuen Burgerladen „Smashburger“ im Wert von jeweils 25 Euro.

 

 

Verlosung

 

Oberberg-Aktuell verlost drei Gutscheine für den neuen Burgerladen „Smashburger“ im Wert von jeweils 25 Euro. Wer an der Verlosung teilnehmen möchte, folgt auf Instagram dem Account von Oberberg-Aktuell und dem Account „smashburger.gm“ und liket den Beitrag zur Verlosung der Gutscheine. Eine Teilnahme ist bis Montag, 29. Juli, 10 Uhr, möglich. Die Gewinner werden per Privater Nachricht über Instagram informiert. Die Gutscheine können ab Dienstag, 30. Juli, bis Montag, 12. August, in dem Burgerladen „Smashburger“ (Kölner Straße 282, Gummersbach) gegen Vorlage des Personalausweises abgeholt werden. Sollten die Gutscheine nicht innerhalb dieser 14-tägigen Frist abgeholt werden, behält sich Oberberg-Aktuell vor, den oder die Gutscheine erneut zu verlosen. Eine Barauszahlung des Gewinns ist ausgeschlossen. Daten der Gewinner werden nur zur Abwicklung der Verlosung verwendet. Instagram steht in keinem Zusammenhang mit diesem Gewinnspiel.

 

Verlosungsbedingungen

 

1. Allgemeines

 

Oberberg-Aktuell - Dr.-Ottmar-Kohler-Str. 1, 51643 Gummersbach (nachfolgend OBERBERG-AKTUELL) - veranstaltet im Internet auf der Seite https://www.instagram.com/oberbergaktuell/ eine Online-Verlosung. Die Teilnahme an diesem Gewinnspiel, deren Durchführung und Abwicklung richtet sich nach den folgenden Bestimmungen.

 

2. Teilnahmeberechtigung

 

Teilnahmeberechtigt sind alle unbeschränkt geschäftsfähigen Personen, die zum Zeitpunkt der Teilnahme das 18. Lebensjahr vollendet haben.

 

3. Nichtteilnahmeberechtigte Personen

 

Sämtliche Mitarbeiter von OBERBERG-AKTUELL und OBERBERG-ONLINE sowie deren Verwandte und Angehörige sind von der Teilnahme an dem Gewinnspiel ausgeschlossen. Ausgeschlossen von der Teilnahme sind gewerbliche Nutzer und nicht natürliche Personen, insbesondere sogenannte Gewinnspiel-Eintragsservices. Teilnehmer, die gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen oder im Rahmen der Teilnahme falsche Angaben gemacht haben oder sich unlauter einen Vorteil verschafft haben, können vom Gewinnspiel ausgeschlossen werden. Die mehrfache Teilnahme einer Person ist nicht erlaubt. Mehrfachregistrierungen können von OBERBERG-AKTUELL nach Kenntniserlangung jederzeit gelöscht werden und der Teilnehmer kann insgesamt vom Gewinnspiel ausgeschlossen werden.

 

4. Teilnahme am Gewinnspiel

 

Für eine Teilnahme ist dem Account von Oberberg-Aktuell auf Instagram zu folgen und der Beitrag zur Verlosung der Smashburger-Gutscheine zu liken. Eine Teilnahme ist bis Montag, 12. August, 10 Uhr, und ausschließlich online auf Instagram unter „https://www.instagram.com/oberbergaktuell/“ möglich.

 

5. Gewinnbenachrichtigung

 

Bei mehreren Teilnehmern entscheidet das Los. Der Gewinner wird über eine Private Nachricht bei Instagram benachrichtigt. In dieser Benachrichtigung ist nachzulesen, wie und wo der Gewinn entgegengenommen werden kann. Außerdem werden der vollständige Name und die Anschrift des Gewinners erfragt. Eine weitere schriftliche Benachrichtigung auf dem Postweg erfolgt nicht. Ein Anspruch auf Barauszahlung des Gewinns besteht nicht.

 

6. Haftungsausschluss

 

OBERBERG-AKTUELL haftet nicht für einen verlorengegangenen, beschädigten oder verspätet zugegangenen Gewinn, insbesondere sind Gewährleistungsansprüche bei Sach- und/oder Rechtsmängeln ausgeschlossen.

 

7. Datenschutzbestimmungen

 

Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass OBERBERG-AKTUELL personenbezogene Daten für die Dauer und zum Zwecke der Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels speichert. OBERBERG-AKTUELL ist berechtigt, die Daten an Dritte, welche mit der Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels beauftragt sind, zu diesem Zwecke weiterzuleiten.

 

Details zum Datenschutz sind hier zu finden: www.oberberg-aktuell.de/Datenschutz

 

8. Jederzeitige Beendigung des Gewinnspiels

 

OBERBERG-AKTUELL kann das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und Abgabe von Gründen abbrechen oder beenden. Von diesem Recht kann OBERBERG-AKTUELL insbesondere dann Gebrauch machen, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht mehr möglich sein sollte.

 

9. Abschlussbestimmungen

 

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

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