LOKALMIX
Finanzämter auf der Zielgeraden
Oberberg – Mit Blick auf die Grundsteuer-Reform wurden für über 90 Prozent der Grundstücke Erklärungen abgegeben.
Das Finanzamt Gummersbach liegt bei der Umsetzung der Grundsteuer-Reform auf der Zielgeraden. Für rund 92 Prozent der Grundstücke im Zuständigkeitsbereich liegen die Erklärungen laut einer Mitteilung vor, weitere rund 4 Prozent wurden bisher geschätzt. Ähnlich sieht es bei den Kollegen im Bereich des Wipperfürther Finanzamtes aus: dort würde für 91 Prozent der Grundstücke eine Grundsteuererklärung vorliegen, in rund 4 Prozent sei ein Schätzbescheid erlassen worden. Fast 90 Prozent der Grundsteuererklärungen seien online eingereicht worden.
„Der Service der Finanzverwaltung hat die Bürgerinnen und Bürger tatkräftig unterstützt: digital, telefonisch und persönlich. Unsere Serviceangebote kommen bei den Menschen an“, sind sich Susanne Schmidt-Kraepelin, Dienststellenleiterin in Gummersbach, und Eva Wochner, Dienststellenleiterin in der Wipperfürther Behörde, einig. Dafür hätten die nordrhein-westfälischen Finanzämter frühzeitig mehr Personal aufgebaut.
Im kommenden Jahr möchten die Finanzämter den Kommunen die Grundlagen in Form der Grundsteuermessbeträge für die Berechnung und Festsetzung der Grundsteuer vorlegen. Direkte Nachfragen sind weiterhin möglich: An den 104 lokalen Grundsteuer-Hotlines im ganzen Land, in jedem Finanzamt, wurden innerhalb der Servicezeiten knapp 1,9 Millionen Anrufe entgegengenommen. Auch im kommenden Jahr sollen die Grundsteuer-Experten erreichbar sein.
In den kommenden Wochen und Monaten wird die Bearbeitung der Grundstücksfälle weiter vorangetrieben. Im nächsten Schritt werden die unbebauten Grundstücke und im Anschluss die verbleibenden Fälle geschätzt. Auch nach einer Schätzung bleibe das Finanzamt bei der Feststellung des Grundsteuerwertes aktiv. Die betroffenen Personen seien trotz Schätzung weiterhin verpflichtet, eine Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte abzugeben.
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