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Gemeinde Reichshof will Standortkonzept für Altkleidersammlung beschließen

pn; 27.09.2023, 11:20 Uhr
Symbolfoto: Wälz auf Pixabay
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Gemeinde Reichshof will Standortkonzept für Altkleidersammlung beschließen

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pn; 27.09.2023, 11:20 Uhr
Reichshof - Gewerbliche Anbieter machen den karitativen Organisationen zunehmend Konkurrenz - Die Gemeinde will nun Regeln erlassen und die Zahl der Container sogar leicht abbauen.

Von Peter Notbohm

 

Mit Altkleidern lässt sich immer noch Geld machen. Aufgrund der zu erzielenden Preise auf dem Gebrauchttextilmarkt sind sie ein attraktiver Wertstoff und der Markt, auf den zunehmend gewerbliche Anbieter strömen, ist umkämpft. Gleichzeitig sind Städte und Kommunen bemüht, die Standorte der Altkleidercontainer vor Vermüllung zu schützen. In Reichshof wird deshalb aktuell an einem Altkleider-Standortkonzept gearbeitet, das heute im Gemeinderat zur Abstimmung steht.

 

Hintergrund ist ein Gerichtsverfahren mit einem Anbieter, der vor dem Verwaltungsgericht Klage gegen die Gemeinde Reichshof eingereicht hat, weil ihm die Aufstellung eigener Container untersagt worden ist. „Das würde zu einer Übermöblierung des Ortsbildes sorgen, mit allen Begleiterscheinungen, dass hier Müll abgeladen wird“, so Michael Webel, Leiter der Bauverwaltung im Fachbereich III.

 

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Im Zuge des Verfahrens hat man sich im Rathaus nun alle Standorte, die die notwendige Sondernutzungserlaubnis haben, angeschaut und will entsprechende Richtlinien erlassen, „um auf der sicheren Seite zu sein“. Das Ergebnis: Die bisherigen Container sind völlig ausreichend, vielmehr wird man sie sogar reduzieren. Ein modifizierter Lageplan soll eine vernünftige Abdeckung aller Ortschaften ermöglichen. Sobald die Richtlinie beschlossen ist, sollen die vorhandenen Nutzungsrechte in einer Übergangsphase widerrufen und dann nach einem neuen Verteilerschlüssel ausgeschrieben werden.

 

Nach dem neuen Schlüssel sollen die Container zu einem Drittel vom bergischen Abfallverband, zu einem Drittel von caritativen Organisationen und zu einem Drittel von gewerblichen Unternehmen aufgestellt werden. „Wir dürfen niemanden ausschließen, weil wir sonst ein Klagerisiko haben“, so Webel. Die Regeln werden nur für gemeindliche Grundstücke gelten. Auf private Grundstücke hat das Rathaus keinen Zugriff.

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