Oberberg - Abgabe der Feststellungserklärungen zur Grundsteuer beginnt - Finanzämter informieren.
Eigentümer von Grundbesitz, wie zum Beispiel Wohngrundstücke
sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe, können ab sofort die
Feststellungserklärung zur Neuberechnung der Grundsteuer bei ihrem
zuständigen Finanzamt abgeben. Die Feststellungserklärung ist bis zum 31. Oktober 2022 bei dem zuständigen Finanzamt einzureichen, in dessen Bereich das Grundstück liegt. Die Erklärung ist grundsätzlich digital abzugeben, so die Finanzämter Gummersbach und Wipperfürth in einer Mitteilung. Dazu kann ELSTER benutzt werden oder eine Software, die diesen Service ebenfalls anbieten. Eigentümer, die keinen Zugriff auf die elektronischen Services haben, können beim Finanzamt Papiervordrucke anfordern.
Die Finanzämter unterstützten die Eigentümer bei der Erstellung der Feststellungserklärung auf unterschiedliche Art. So ging in den vergangenen Wochen Info-Schreiben an die Betroffenen. „Mit diesen haben die Eigentümer Daten und Informationen erhalten, die sie bei der Erstellung der Feststellungserklärung unterstützen und die Abgabe erleichtern“, so Susanne Schmidt-Kraepelin, Leiterin des Finanzamts Gummersbach. Das Schreiben enthält Daten zu dem jeweiligen Grundstück, wie das Aktenzeichen, die Gemarkung, das Grundbuchblatt, Angaben zum Flurstück, die Grundstücksfläche und den Bodenrichtwert. „Damit stellen wir den Großteil der benötigten Daten für die Feststellungserklärung zur Verfügung“, betont Schmidt-Kraepelin. Sie könnten nach Prüfung direkt die Feststellungserklärung eingetragen werden.
Auch das von der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen eingerichtete
Grundsteuerportal helfe beim Ausfüllen der Erklärung. Wer das
Informationsschreiben verlegt oder keines erhalten hat, könne in dem Portal die Daten zu dem jeweiligen Grundstück in Nordrhein-Westfalen abfragen. Das Grundsteuerportal ist über www.grundsteuer.nrw.de erreichbar. Dort gibt es auch weitere Informationen zur Grundsteuerreform.
Für persönliche Rückfragen haben die Finanzämter zentrale
Grundsteuer-Hotlines unter Tel.: 02261/86 19 59 und Tel.: 02267/87 01 95-9 (jeweils Montag bis Freitag, 9 bis 18 Uhr) eingerichtet. Häufig gestellte Fragen werden hier beantwortet.
KOMMENTARE
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Es wäre doch sinnvoll die Vordrucke gleich digital mitzuschicken.
Manfred Hücker , 02.07.2022, 17:50 Uhr2
Hier haben eine Immobilienverwalterin und ein IT- Fachmann es nicht geschafft, den Vordruck auszufüllen. Ein so schlechtes und fehlerhaftes Zertifikat ist eine Offenbarung für die öffentliche Hand! Wissentlich richtige Eingaben (z.B. Gemarkungen) werden vom Programm nicht akzeptiert und ein Versenden ist unmöglich. Zudem ist es unmöglich mehrere (>2) Flurstücke einschließlich Flächen einzugeben, obwohl viele Grundstücke aus mehreren Flurstück bestehen. Ich bin sicher, dass die Mehrheit der Eigenheimbesitzer dies nicht ausfüllen kann. Als Mitglied einer WEG ist eine Eingabe dann gar nicht mehr möglich.
Entsetzter Bürger, 03.07.2022, 15:36 Uhr3
Ich kann dem nur beipflichten, auch mir ist das Gleiche passiert bei der Eingabe der Flur/Gemarkungsdaten usw.. Ich habe 2 Std. versucht alles einzugeben, es ist mir nicht gelungen und habe abgebrochen. Wie geht's weiter?
Rosemarie Peters, 03.07.2022, 16:10 Uhr4
Mit Anleitung der Seite Finanzverwaltung nrw ist es mir tatsächlich gelungen, das Formular bei Elster auszufüllen.
Rosemarie Peters, 03.07.2022, 16:37 Uhr5
Ich habe es nach 2 Stunden endlich geschafft das Zertifikat zu senden. In der Zwischenzeit dachte ich immer wieder an "Asterix und Obelix und an das Haus, das Verrückte macht". Ich bin ziemlich sicher, dass die Mehrheit aller Grundstücksbesitzer diese Formulare ohne Hilfe nicht ausfüllen können. Ich selbst habe nur ein kleines Reihenhaus mit einem Grundstück von 285 m². Also eigentlich ganz einfach, aber mit ELSTER mehr als komplex.
Ein fassungsloser Bürger., 03.07.2022, 19:46 Uhr6
Als ein WEG- Miteigentümer ist es mir völlig unmöglich die entsprechenden Daten völlig korrekt einzugeben, da ich mich dazu erst einmal ganz persönlich registrieren lassen muss, welches mir jedoch nicht sehr positiv möglich ist, da der technische Vorgang auf Elster forlaufend abgebrochen wird!!
Klaus Herden, 04.07.2022, 10:46 Uhr7
Nach 2 Stunden und immer den gleichen Fehlerhinweisen habe ich entnervt aufgegeben. Digital über Elster ausfüllen scheint unmöglich.
Muss jetzt ein teurer Steuerberater ran da sonst von der Finanzverwaltung Strafen drohen. Unglaublich… aber schriftlich auf Formularen abgegeben sei nicht erlaubt. Ausschließlich digital wenn ein Internet Anschluss besteht. Es ist unglaublich in Deutschland. Schlechte Software und der Steuerzahler wird bestraft
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Alle die mit Elster gescheitert sind, können alternativ die Seite vom Finanzministerium nutzen, darüber kann die Erklärung auch abgegeben werden, sofern das Objekt gehört zum Privatvermögen. Ausprobiert habe ich die Seite nicht bis zum Ende. Die ersten Schritte waren aber sehr intuitiv.
https://www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de/
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