LOKALMIX

Loope: Kann die Campingplatzschließung noch verhindert werden?

ls; 15.04.2026, 14:05 Uhr
Fotos: Denise Kurth --- Die Baugenemigung für den Sanitärbereich wurde laut Innitiatorin erteilt und somit sei der Platz legal.
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Loope: Kann die Campingplatzschließung noch verhindert werden?

ls; 15.04.2026, 14:05 Uhr
Engelskirchen – In Loope bangen die Gäste um den Erhalt ihres Idylls am Aggerufer – War die Errichtung eventuell illegal?

Von Leif Schmittgen

 

1962 wurde der Campingplatz an der Agger im Engelskirchener Ortsteil Loope eröffnet. Einige Jahre später stellten die Betreiber einen Bauantrag zur Errichtung eines Sanitärgebäudes, der laut Platzwartin Denise Kurth auch positiv beschieden wurde. „Mit dieser Baugenehmigung war der Campingplatz an dieser Stelle legalisiert worden“, ist die Overatherin überzeugt. Sie ist mit ihrer Familie seit vielen Jahren auch eine von rund 60 Dauercampern auf dem Areal.

 

Nach einem Medienbericht über die dortige Idylle vor rund zwei Jahren war offensichtlich das Kreisbauamt auf die Liegenschaften am Aggerufer aufmerksam geworden und hatte die sofortige Schließung auferlegt, berichtet Kurth. Die Betreiberin, selber seit Jahrzehnten dort vertreten, hatte den Platz 2004 gekauft, weil der damalige Betreiber schon damals die Anlage schließen wollte. 2024 wehrte sie sich dagegen juristisch und erwirkte eine Fristverlängerung zur Schließung bis Ende 2027. Warum der Sachverhalt erst jetzt durch Kurth und viele weitere Camper bekannt gemacht wurde, hat einen Grund. Die Eigentümerin, die sich wegen des noch laufenden juristischen Verfahrens nicht äußern möchte, befürchtete, dass ihr Platz hätte sofort schließen müssen, hätte sie den Fall publik gemacht.

 

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Nun aber haben die Camper das Heft des Handelns in die Hand genommen und eine Onlinepetition zum Erhalt des Kleinods gestartet. Diese soll beim Kreis in Gummersbach zeitnah abgegeben werden. Parallel wehrt sich die Eigentümerin seit zwei Jahren per Rechtsanwalt gegen die Auflagen, das Verfahren ist laut Petitionsinitiatorin noch nicht abgeschlossen. Die Akteure hoffen jetzt auf die endgültige Legalisierung des Campingplatzes, sehen aber einem weiteren Problem entgegen: Denn laut Kurth habe der Kreis Bedenken wegen des Hochwasserschutzes geäußert. „Wir haben nicht einmal beim Jahrhunderthochwasser 2021 nasse Füße bekommen“, meint Denise Kurth. Ihr Wohnwagen steht direkt an der Wasserkante und auch sonst könne sie sich an keine Überschwemmung dort erinnern. „Wir haben keinerlei Auflagen zur Nachbesserung bekommen“, wundert sie sich über die offensichtlich auf Behördenseite aufgetretenen Sorgen der Platzüberschwemmung.

 

[Die Dauercamper kämpfen für den Erhalt ihres Idylls.]

 

Die Initiative wendet sich nicht nur mit der Petition an die Öffentlichkeit, sondern möchte die Looper Bevölkerung am Samstag, 25. April, auf den Dorfplatz zur Information und zum Gespräch einladen. Kurth wird mit weiteren Campern vor Ort sein und Fragen beantworten. „Sollte der Platz schließen müssen, ginge für uns eine Welt unter“, sagt Kurth. Ihre Kinder hatten auf dem Gelände das Laufen gelernt und viele weitere Erinnerungen hängen an dem Idyll an der Agger.

 

Hier geht es zur Onlinepetition von change.org

 

Das sagen die Behörden

 

 

Engelskirchens Bürgermeister Lukas Miebach verweist nach OA-Anfrage auf die Zuständigkeit des Oberbergischen Kreises in der Angelegenheit.

 

Auf Nachfrage von Oberberg-Aktuell hat die Redaktion folgende, schriftliche Antwort einer Kreissprecherin erhalten: Aufgrund von Datenschutz könnten laut Sprecherin keine fallbezogenen Auskünfte erteilt werden.

 

Die Antwort des Oberbergischen Kreises zur Frage einer möglichen Schließung des Campingplatzes in Engelskirchen-Loope im originalen Wortlaut:


„Wenn beim Betrieb eines Campingplatzes baurechtliche Verstöße vermutet (angezeigt) werden und die betroffene Kommune kein eigenes Bauamt unterhält, prüft das Kreisbauamt den Sachverhalt.

 

Sofern keine akute Gefährdung für Leben und Gesundheit vorliegt, geht es zunächst darum festzustellen, ob der Campingplatz legal betrieben wird. Wenn die Betreiberin/ der Betreiber des Grundstücks die erforderliche Baugenehmigung nicht vorweisen kann, kann dies die Schließung nach sich ziehen.

 

Das Kreisbauamt berät die Betreiberin/ den Betreiber allerdings zunächst über Möglichkeiten einer nachträglichen Legalisierung.

Wenn die Betreiberin/ der Betreiber dies ausdrücklich nicht anstrebt, einigt sich das Kreisbauamt mit der Betreiberin/dem Betreiber des Campingplatzes über eine Frist zum Rückbau, bzw. zur Kündigung der Pachtverträge.

Falls darüber hinaus die Eigentumsverhältnisse festzustellen sind, ermittelt das Kreisbauamt den Eigentümer des als Campingplatz genutzten Grundstücks.

 

Mit diesem wird bspw. eine befristete Duldung des Weiterbetriebs des Campingplatzes verabredet, sowie die Durchführung notwendiger Rückbauarbeiten.

 

In der Regel werden dafür Fristen von etwa anderthalb Jahren eingeräumt.“

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