LOKALMIX

Mögliches Verwarngeld bei verpasster Umtauschfrist

Red; 12.01.2022, 11:40 Uhr
Foto: Archiv.
LOKALMIX

Mögliches Verwarngeld bei verpasster Umtauschfrist

  • 7
Red; 12.01.2022, 11:40 Uhr
Oberberg – Die erste Umtauschfrist für Papierführerscheine endet am kommenden Mittwoch - Der Kreis informiert erneut über die Regelungen sowie ein mögliches Verwarngeld.

Aktuell und noch bis zum 19. Januar 2022 müssen nach einer EU-Richtlinie Fahrerlaubnisinhaber der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 ihren alten unbefristet ausgestellten Papierführerschein in einen befristeten EU-Kartenführerschein umtauschen. Um den Führerschein bei der Führerscheinstelle des Oberbergischen Kreises umtauschen zu können, muss zuvor auf termine.obk.de ein Termin im Straßenverkehrsamt, Gummersbacher Str. 41A, Gummersbach-Niederseßmar, vereinbart werden.

 

Aufgrund des Pflichtumtauschs und der damit erhöhten Nachfrage stünden manche Termine zum Teil nur mehrere Wochen im Voraus zur Verfügung. Einem Sprecher zufolge können Personen, die ihren Führerschein bis zum kommenden Mittwoch hätten umtauschen müssen und noch keinen Termin vereinbart hätten, die Frist nun nicht mehr einhalten. Im Falle einer möglichen Polizeikontrolle müssten diese ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro zahlen. Laut Kreisverwaltung haben die kommunalen Spitzenverbände die zuständigen Behörden auf Landes- und Bundesebene gebeten, die Erhebung des Verwarngeldes bundeseinheitlich bis Ende des Jahres auszusetzen. Eine diesbezügliche Entscheidung stehe allerdings noch aus.

 

WERBUNG

Die Bewohner von Engelskirchen, Hückeswagen, Lindlar, Morsbach und Nümbrecht sowie Radevormwald, Reichshof, Waldbröl, Wiehl, Wipperfürth und demnächst auch Marienheide können den Führerscheinumtausch auch in den Bürgerbüros des jeweiligen Wohnortes beantragen.

 

Die nächste Umtauschfrist gilt für Inhaber von Papierführerscheinen der Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964. Alle nach dem 18. Januar 2013 ausgestellten Kartenführerscheine sind bereits befristet und müssen bis zum auf dem Führerschein vermerkten Gültigkeitsdatum durch einen neuen ersetzt werden.

 

Umtauschfristen

 

Bei Papierführerscheinen richtet sich die Umtauschfrist nach dem Geburtsjahr des Besitzers:

 

• vor 1953: Umtauschfrist gilt bis 19.01.2033

• 1953 - 1958: Umtauschfrist bis 19.01.2022

• 1959 - 1964: Umtauschfrist bis 19.01.2023

• 1965 - 1970: Umtauschfrist bis 19.01.2024

• ab 1971: Umtauschfrist bis 19.01.2025

 

Die Umtauschfristen bei Führerscheinen im Scheckkartenformat hängt vom Jahr der Ausstellung ab:

 

• 1999 - 2001: Umtauschfrist gilt bis 19.01.2026

• 2002 - 2004: Umtauschfrist gilt bis 19.01.2027

• 2005 - 2007: Umtauschfrist gilt bis 19.01.2028

• 2008: Umtauschfrist bis 19.01.2029

• 2009: Umtauschfrist bis 19.01.2030

• 2010: Umtauschfrist bis 19.01.2031

• 2011: Umtauschfrist bis 19.01.2032

• 2012 - 18.01.2013: Umtauschfrist bis 19.01.2033

 

Bundesweit wird davon ausgegangen, dass bis 2033 insgesamt rund 43 Millionen Führerscheine umgetauscht werden müssen. Übertragen auf den Oberbergischen Kreis wäre damit von circa 135.000 Führerscheinen auszugehen, was pauschal gerechnet etwa 11.000 Umtausche jährlich ausmacht. Da die Kfz-Dichte in ländlichen Regionen in der Regel höher ist als in städtischen, rechnet der Kreis mit noch mehr Anträgen.

 

Coronabedingt sei die Umtauschaktion im Oberbergischen Kreis erst in den Sommermonaten langsam angelaufen. Trotzdem seien bei der Führerscheinstelle im Straßenverkehrsamt seit August bereits rund 5.200 Anträge gestellt worden, gut die Hälfte in Terminen vor Ort. Alle anderen Anträge konnten dank der Unterstützung der Städte und Gemeinden in den Bürgerbüros entgegengenommen und zur Bearbeitung an die Führerscheinstelle weitergeleitet werden.

KOMMENTARE

1

Meine Mutter war gestern im Straßenverkehrsamt in Gummersbach um ihren Führerschein umzutauschen. Am Eingang standen mehrere ältere Menschen, mit dem selben Problem, die aber mit der Terminvergabe übers Internet sichtlich überfordert waren, oder gar kein Internet geschweige denn eine E-Mail Adresse besitzen. Ich kenne mich eigentlich gut aus, aber selbst ich empfinde die Terminvergabe als maximal umständlich. Ein Mann vom Sicherheitspersonal hat daraufhin versucht für diese Menschen einen Termin zu vereinbaren, allerdings auch ohne Erfolg. So muss dass schon den ganzen Januar gehen. Ich finde es jedenfalls unmöglich, dass man nur noch Termine über das Internet machen kann. Ältere Menschen werden in meinen Augen stark benachteiligt, nicht jeder hat einen Verwandten der helfen kann.

Andre, 12.01.2022, 20:03 Uhr
2

Die Terminvergabe ich echt seltsam und umständlich im Straßenverkehrsamt. Aber es gibt auch die Möglichkeit in verschiedenen Rathäusern im Bürgerbüro den Antrag auf Umtausch einzureichen. In Reichshof ging das ohne Termin, in 10 Minuten war das erledigt.
Jetzt habe ich nach 5 Wochen im Straßenverkehrsamt nachgefragt ob der neue Führerschein abholbereit sei. Die Antwort war, mein Antrag ist noch nicht einmal bearbeitet worden. Es kann also noch Wochen dauern.

Horst Ruhland, 13.01.2022, 16:16 Uhr
3

Das ganze Land "schreit" doch nach Digitalisierung?
Ich halte diesen Trend für gefährlich. Nicht nur ältere Menschen haben mit diesem Digi-Kram Probleme sondern zunehmend auch jüngere Semester.
Ich male mir schon in den schönsten Farben aus wenn das Internetz mal nicht funktioniert. Dann kommen sicher wieder Papier und Bleistift zum Tragen.
Ich bin immer mehr fassungslos, wie man das funktionieren von allem so sehr an Computer + Internet hängen kann. Diese Abhängigkeit wird irgendwann ins Chaos fürhen aber dann sagen insbesondere die Politiker "Das konnte ja keiner ahnen..."

Und ein abschließender Tipp an die Hurra-Digitalisten: Bleistifte kann man nicht im Internet anspitzen ;-)

Ulrich, 13.01.2022, 17:09 Uhr
4

Zitat: "alten unbefristet ausgestellten Papierführerschein in einen befristeten EU-Kartenführerschein umtauschen"

Einen UN-befristeten Führerschein um-zu-tauschen in einen befristeten EU-Führerschein ist ja eine Selbst-Beschneidung im Recht?
Es ist unschlüssig ein Dokument, welches UNBEFRISTETE Gültigkeit hat, freiwillig abzugeben und ein befristetes Dokument mit neuen "EU-Bedingungen" zu erhalten. DAS ist ein schlechter Tausch.... ;-)

Alexander, 13.01.2022, 20:56 Uhr
5

Ich kann diesem Kommentar im vollen Umfang nur zustimmen. Diese Vorgehensweise bezüglich der Erreichbarkeit des Straßenverkehrsamtes ist eine Unverschämtheit. Es wird durch dieses Vorgehen seitens des Straßenverkehrsamtes den Mitbürgern der normale Zugang fast unmöglich gemacht. Dabei könnte es eine einfache Lösung geben. Es bleiben für den täglichen Zugangs-/Terminbedarf einfach Zeitfenster offengehalten und sind online nicht belegbar. So eine Lösung setzt aber eine gewisse Denkfähigkeit voraus, hat man so etwas - kann man Lösungen finden und erarbeiten.

pb, 14.01.2022, 08:29 Uhr
6

Wir wohnen in wiehl sind mit Passbild und Ausweis und altem Führerschein ohne Termin aufs Bürgerbüro gegangen und haben den neuen Führerschein beantragt

Harald feilen, 18.01.2022, 21:15 Uhr
7

Aktuell versuche ich seit ein paar Tagen für meine Mutter einen Termin beim StVA zur Abholung des bereits beantragten Führerscheins zu buchen (siehe 1. Kommentar), aber wir bekommen immer nur die folgende Antwort: "Für die aktuelle Anliegenauswahl ist leider kein Termin verfügbar. Versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt erneut oder ändern Sie Ihre Auswahl." In meinen Augen einfach eine Frechheit. Glück für alle, die in den Gemeinden Engelskirchen, Hückeswagen, Lindlar, Morsbach, Nümbrecht, Radevormwald, Reichshof, Waldbröl, Wiehl, Wipperfürth gemeldet sind. Diese können den neuen Führerschein einfach im Bürgerbüro beantragen. Als Gummersbacher führt leider kein Weg an der Führerscheinstelle vorbei.

Andre, 22.01.2022, 21:13 Uhr
0 von 800 Zeichen
Jeder Nutzer dieser Kommentar-Funktion darf seine Meinung frei äußern, solange er niemanden beleidigt oder beschimpft. Sachlichkeit ist das Gebot. Wenn Sie auf Meinungen treffen, die Ihren Ansichten nicht entsprechen, sehen Sie von persönlichen Angriffen ab. Die Einstellung folgender Inhalte ist nicht zulässig: Inhalte, die vorsätzlich unsachlich oder unwahr sind, Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzen oder verletzen könnten, pornographische, sittenwidrige oder sonstige anstößige Elemente sowie Beschimpfungen, Beleidigungen, die illegale und ethisch-moralisch problematische Inhalte enthalten, Jugendliche gefährden, beeinträchtigen oder nachhaltig schädigen könnten, strafbarer oder verleumderischer Art sind, verfassungsfeindlich oder extremistisch sind oder von verbotenen Gruppierungen stammen.
Links zu fremden Internetseiten werden nicht veröffentlicht. Die Verantwortung für die eingestellten Inhalte sowie mögliche Konsequenzen tragen die User bzw. deren gesetzliche Vertreter selbst. OA kann nicht für den Inhalt der jeweiligen Beiträge verantwortlich gemacht werden. Wir behalten uns vor, Beiträge zu kürzen oder nicht zu veröffentlichen.
WERBUNG