LOKALMIX
Müllgebühren steigen erneut – nur der Biomüll wird günstiger
Oberberg – Verbandsversammlung des ASTO beschließt neue Satzung – Vor allem die CO2-Besteuerung treibt die Verantwortlichen um.
Von Lars Weber
Die Müllgebühren im Oberbergischen Kreis werden ab Januar weiter steigen. Das hat die Verbandsversammlung des Abfallsammel- und -transportverbandes Oberberg (ASTO), in der viele oberbergische Kommunen vertreten sind, gestern in Gummersbach einstimmig und ohne Enthaltung beschlossen. Besonders die CO2-Besteuerung spielt eine der Hauptrollen bei der Steigerung der Gebührensätze. Geschäftsführer Torsten Rohmann und sein Stellvertreter Ralf Krismann machten auf OA-Nachfrage deutlich, dass die künftige Kostensituation durch die CO2-Besteuerung schwer vorhersehbar ist. Die ASTO hofft darauf, dass die EU eingreift. Die Gebührenerhöhung bedeutet für etwa Zweidrittel der betroffenen Haushalte (die eine Kombination aus Restmüllbehälter und Bioabfallbehälter haben) Mehrausgaben von 0,39 bis 1,53 Euro im Monat.
Die Verbandsversammlung wurde aufgrund der Kommunalwahl etwas vorgezogen. Da die konstituierenden Sitzungen in den Städten und Gemeinden erst die nächsten Wochen stattfinden, hätte die konstituierende Sitzung der neuen Verbandsversammlung zu lange auf sich warten lassen für die Erstellung von rund 40.000 Gebührenbescheiden.
Die größten Kostenpositionen innerhalb der Gebührenkalkulation bleiben laut ASTO die Entsorgungskosten des BAV und die Sammel- und Transportkosten des Abfuhrunternehmers. Sie machen insgesamt 89 Prozent aus. Es seien Kosten, an den der ASTO nicht drehen kann. Im Bereich des Restmülls gibt der BAV für 2026 eine Preissteigerung von 5,45 Prozent weiter, die sich aus der Steigerung der einwohnerbezogenen Gebühr von 29,15 Euro auf nun 31,08 Euro und bei der mengenabhängigen Gebühr von 156,90 Euro auf nun 163,62 Euro errechnet.
Wie in der Vergangenheit auch würden die Steigerungen durch die Kosten der AVEA verursacht, die den Großteil der Kostenstruktur des BAV ausmacht (etwa 80 Prozent). Hier sei als ausschlaggebende Positionen insbesondere die nächste Stufe der CO2-Besteuerung für Müllverbrennungsanlagen zu nennen. An der Stelle gilt es besonderes Augenmerk in die Zukunft zu richten, so der ASTO in der Beschlussvorlage: Zukünftig sollen die CO2 Zertifikate nur noch im freien Emissionshandel erworben werden können. „Durch bewusste Verknappung der Zertifikate wird sich ein Marktpreis entwickeln, der heute noch nicht absehbar ist, aber die Müllverbrennung deutlich teurer werden lassen dürfte“.
Rohmann und Krismann ergänzen auf Nachfrage: „Der Effekt wird völlig unvorhersehbar sein.“ Er stelle auch für die Wirtschaft ein drastisches Risiko dar. Allerdings sei das Thema inzwischen auch bis zur EU durchgedrungen. Wie Brüssel aber letztlich reagieren und entscheiden wird, ist noch unklar. „Das müssen wir abwarten.“ Auch eine Klage gegen die CO2-Besteuerung bei Müllverbrennungsanlagen ist noch nicht ausverhandelt.
Weiter komme es für den Bereich der Sammel- und Transportleistungen durch die Firma Lobbe zwar zu keiner Verteuerung der Transport-Tarife, jedoch seien durch steigende Müllmengen Mehrbelastungen einzuplanen.
Die neuen Gebühren im Überblick
Restabfall:
60 Liter: 182,04 Euro (Vorjahr: 170,16 Euro)
120 Liter: 227,16 Euro (213,24 Euro)
240 Liter: 317,28 Euro (299,28 Euro)
360 Liter: 407,40 Euro (385,32 Euro)
1.100 Liter: 1.926,24 Euro (1.831,80 Euro)
2.500 Liter: 4.029,00 Euro (3.839,40 Euro)
5.000 Liter: 7.784,04 Euro (7.424,40 Euro)
Bioabfall:
120 Liter: 135,00 Euro (142,20 Euro)
240 Liter: 194,40 Euro (199,92 Euro)
360 Liter: 253,80 Euro (257,52 Euro)
Papierabfall, bei überschrittenem Regelvolumen: 14,52 Euro je angefangene 240 Liter (11,04 Euro)
Austauschgebühr pro Tonne: 45,02 Euro (35 Euro)
Im Vergleich zum Vorjahr ergibt sich laut ASTO die Situation, dass die Gesamtkosten des Verbandes aufgrund der genannten Gründe erneut um rund 800.000 Euro gestiegen sind. Davon fallen rund 700.000 Euro auf die Erhöhung durch den BAV und 80.000 Euro auf die Logistik wegen der beschriebenen höheren Tonnage. Sämtliche andere Ausgaben konnten stabil gehalten werden.
Eine wesentliche Veränderung habe es im Bereich der Kosten für eine Behälterumstellung vorgenommen. Hier gibt der Verband künftig 100 Prozent der entstehenden Kosten an den Antragsteller weiter, um die allgemeinen Gebühren zu entlasten.
Weitere Anreize möchte der ASTO zudem für die Anschaffung einer Biotonne schaffen, um die Verwertung weiter zu optimieren und den organischen Müll aus dem Siedlungsmüll zu filtern. Im Verbandsgebiet gilt aktuell ein Anschlussgrad von 66 Prozent bei einer Quersubventionierung von 15,4 Prozent. Ziel des Verbandes war es, die Grundgebühr für den Bio-Abfallbehälter unter Zuhilfenahme der Quersubventionierung zu senken. Mit der neuen Gebührenkalkulation steigt die Querfinanzierung auf 16,01 Prozent. Die Gebühren für den Bioabfallbehälter können dadurch für 2026 reduziert werden, obwohl die Kosten für die Entsorgung im Bereich der biogenen Abfälle leicht gestiegen sind um 2,04 Prozent.
Die konstituierende Sitzung der neuen Verbandsversammlung soll im Januar stattfinden. Dann wird es auch wieder um die Frage gehen, ob der ASTO seine Büroflächen künftig nicht mehr mietet, sondern in Eigentum investieren soll. Dies sei aufgrund der guten Liquidität ohne Fremdkapital möglich. Zur aktuellen Sitzung gab es dazu noch nichts Neues, man befinde sich aber laut Krismann in guten Gesprächen mit einem Investor.
KOMMENTARE
1
"Allerdings sei das Thema inzwischen auch bis zur EU durchgedrungen" Achso,beim Verursacher ist es jetzt auch durchgedrungen?Es darf gelacht werden.Wenn Benzin,Gas und Öl steigt wird aber keiner mehr lachen.
Peter Meier, 31.10.2025, 21:13 Uhr2
Raus aus der EU - nicht nur wegen CO2!
Uli, 01.11.2025, 06:40 Uhr3
Eine Frechheit ist das
Klau Müller , 03.11.2025, 07:16 UhrLinks zu fremden Internetseiten werden nicht veröffentlicht. Die Verantwortung für die eingestellten Inhalte sowie mögliche Konsequenzen tragen die User bzw. deren gesetzliche Vertreter selbst. OA kann nicht für den Inhalt der jeweiligen Beiträge verantwortlich gemacht werden. Wir behalten uns vor, Beiträge zu kürzen oder nicht zu veröffentlichen.
