LOKALMIX

Umweltverbände begrüßen Gesetzesentwurf

Red; 28.04.2022, 14:25 Uhr
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Archivfoto: Lars Weber --- Die Stauanlage in Osberghausen.
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Umweltverbände begrüßen Gesetzesentwurf

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Red; 28.04.2022, 14:25 Uhr
Engelskirchen - Kleinwasserkraftanlagen sollen ab 2023 nicht mehr gefördert werden – Für Anlagen wie jene in Osberghausen noch keine Auswirkung.

Nach dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren Energien – dem sogenannten „Osterpaket“ - liegt der Ausbau erneuerbarer Energien "im überragenden öffentlichen Interesse". Der Nabu Oberberg und die Regionalgruppe Köln des BUND begrüßen laut einer Mitteilung, dass die Wasserkraft dabei nicht als „im überragenden öffentlichen Interesse“ eingeordnet wird. Denn statt einem Ausbau der Kleinen Wasserkraft will die Bundesregierung ab 2023 Neuanlagen bis zu einer installierten Leistung bis zu 500 kW wie in Osberghausen nicht mehr durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) fördern.

 

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„Einerseits tragen die Kleinwasserkraftanlagen nur 0,5 Prozent zur Bruttostromerzeugung in Deutschland bei, andererseits verhindern sie den von der europäischen Wasserrahmenrichtlinie geforderten guten ökologischen Zustand der Gewässer“, erklären Nabu und BUND. Für die von den Umweltverbänden schon häufig kritisierten Wasserkraftwerke entlang der Agger wie der Anlage in Osberghausen, wo in diesem Jahr die lange geplante Fischtreppe realisiert werden soll, wird der Vorstoß der Bundesregierung aber zunächst keine Auswirkungen haben. Bestandsanlagen haben laut der Mitteilung einen Anspruch auf eine zwanzigjährige Förderung nach dem Erneuerbaren Energien-Gesetz (EEG). „Klar ist aber, dass diese Förderung ausläuft“, so Nabu und BUND.

 

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