LOKALMIX

Von 100 auf 70 km/h: Temporeduzierung in Schemmerhausen

Red; 10.06.2026, 18:00 Uhr
Foto: Robin Becker, Gemeinde Reichshof.
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Von 100 auf 70 km/h: Temporeduzierung in Schemmerhausen

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Red; 10.06.2026, 18:00 Uhr
Reichshof – Zwischen dem Vereinshausweg und dem Kiefernweg gilt ab sofort eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h.

Die Gemeinde Reichshof hat gemeinsam mit der Kreispolizeibehörde und dem Landesbetrieb Straßen.NRW erfolgreich eine Temporeduzierung auf der Schemmerhausener Straße durchgesetzt. Das teilte die Gemeinde heute Nachmittag mit. Auf dem Abschnitt zwischen dem Vereinshausweg und dem Kiefernweg – einer Strecke von rund 450 Metern – gilt ab sofort eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h statt wie bisher 100 km/h.

 

Auslöser für die Prüfung der Verkehrssituation war ein schwerer Verkehrsunfall im April dieses Jahres, bei dem ein Kind beim Überqueren der Fahrbahn von einem Pkw erfasst und schwer verletzt wurde (OA berichtete). Das Ereignis löste große Betroffenheit aus und führte zu einer intensiven Auseinandersetzung mit der Verkehrssituation vor Ort. Im Rahmen einer Petition wurde unter anderem gefordert, den betroffenen Streckenabschnitt als geschlossene Ortschaft einzustufen.

 

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Nach Prüfung durch die zuständigen Behörden konnte diesem Anliegen jedoch nicht entsprochen werden, da die hierfür erforderliche geschlossene Bebauung nicht vorliegt. Allerdings wurde festgestellt, dass die vorhandenen Kurvenlagen entlang der Schemmerhausener Straße die erforderlichen Sichtweiten für Fußgängerinnen und Fußgänger, insbesondere im Bereich der dortigen Bushaltestellen, nicht gewährleisten. Für eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h sind Sichtweiten erforderlich, die in den betreffenden Streckenabschnitten nicht durchgehend gegeben seien und eine Querung der Straße nicht ausreichend sicher gewährleisten würden.

 

Vor diesem Hintergrund beantragte die Gemeinde Reichshof die Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 70 km/h. Nach Prüfung durch die zuständigen Behörden wurde dem einzelfallbezogenen Antrag entsprochen und die neue Geschwindigkeitsregelung angeordnet. Bürgermeister Jan Gutowski begrüßt die Entscheidung: „Die Sicherheit unserer Kinder und aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer hat für uns oberste Priorität. Die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 70 km/h verbessert die Verkehrssicherheit in diesem Bereich spürbar und trägt den örtlichen Gegebenheiten Rechnung. Ich danke der Kreispolizeibehörde und Straßen.NRW für die konstruktive Zusammenarbeit und die zügige Umsetzung.“

 

Unabhängig von der Geschwindigkeitsbegrenzung bleibt Verkehrssicherheit eine gemeinsame Aufgabe aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Die Gemeinde appelliert insbesondere an Eltern und Erziehungsberechtigte, Kinder beim Überqueren stark befahrener Hauptstraßen nach Möglichkeit zu begleiten und sie frühzeitig für die Gefahren des Straßenverkehrs zu sensibilisieren. Auch bei reduzierten Geschwindigkeiten können Unachtsamkeiten schwerwiegende Folgen haben. Zudem leisten regelmäßig zurückgeschnittene Hecken und Sträucher entlang privater Grundstücke einen wichtigen Beitrag zu guten Sichtverhältnissen und damit zur Verkehrssicherheit.

 

Die neuen Verkehrszeichen wurden kurzfristig installiert. Die Gemeinde Reichshof bittet alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, die neue Regelung zu beachten und weiterhin mit besonderer Aufmerksamkeit und Rücksicht unterwegs zu sein.

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