LOKALMIX
Von Öffnungsschritten und Notbremsen
Oberberg - Die Bund-Länder-Konferenz hat neue Beschlüsse gefasst, die zum Teil schon ab der kommenden Woche gelten.
Es war ein zähes Ringen um Perspektiven und die Festlegung von Inzidenz-Grenzwerten, sodass die Ergebnisse der gestrigen Bund-Länder-Konferenz erst ganz spät am Abend präsentiert wurden. Der Lockdown wurde grundsätzlich bis zum 28. März verlängert, allerdings werden unter anderem schon ab der nächsten Woche die privaten Kontaktbeschränkungen aufgeweicht. Dann dürfen sich wieder zwei Haushalte mit jeweils bis zu fünf Personen treffen dürfen (Kinder unter 14 Jahren zählen nicht dazu). Bei einer Inzidenz unter 35 sind sogar Treffen von bis zu zehn Menschen aus drei Haushalten erlaubt.
Zugleich soll das Impftempo erhöht werden, indem in rund einem Monat auch die Haus- und Fachärzte in die Impfkampagne eingebunden werden sollen. Schnell- und Selbsttests sind ein wichtiger Bestandteil der künftigen Strategie, manche Erleichterungen für die Bürger sind an einen negativen Corona-Test geknüpft.
Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten haben zudem fünf zum Teil inzidenzabhängige Öffnungsschritte festgelegt – inklusive so genannter Notbremsen: Erfolgt ein starker Anstieg der Infektionszahlen, werden automatisch alle schon erfolgten Erleichterungen wieder gestrichen. Das gilt, wenn die Inzidenzen drei Tage lang über 100 liegen.
[Grafik: Bundesregierung.]
Öffnungsschritt 1 – Schulen, Kitas, Friseure (zum 1. März erfolgt)
Bereiche der Schule und der Kinderbetreuung sowie Friseurbetriebe haben bundesweit wieder geöffnet.
Öffnungsschritt 2 – Buchhandlungen und körpernahe Dienstleistungen (ab 8. März)
Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte werden dem Einzelhandel des täglichen Bedarfs zugerechnet. Sie können somit auch mit entsprechenden Hygienekonzepten und einer Begrenzung der Anzahl von Kunden wieder öffnen. Die bisher noch geschlossenen körpernahen Dienstleistungsbetriebe sowie Fahr- und Flugschulen können mit entsprechenden Hygienekonzepten ebenfalls wieder öffnen.
Öffnungsschritt 3 – Einzelhandel, Museen, Außensport (ab 8. März)
Bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 50 Neuinfektionen/100.000 Einwohner:
- Öffnung des Einzelhandels mit begrenzter Kundenzahl
- Öffnung von Museen, Galerien, zoologischen und botanischen Gärten sowie Gedenkstätten
- kontaktfreier Sport in kleinen Gruppen von maximal zehn Personen (im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen)
Bei einer stabilen oder sinkenden 7-Tage-Inzidenz von unter 100 Neuinfektionen/100.000 Einwohner:
- Einzelhandel kann mit Terminshopping-Angeboten öffnen („click and meet“): eine Kundin oder ein Kunde pro angefangene 40 Quadratmeter Verkaufsfläche mit Terminbuchung für einen begrenzten Zeitraum
- Museen, Galerien, zoologische/botanische Gärten und Gedenkstätten mit Terminbuchung
- Individualsport zu zweit und Sport in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis 14 Jahren (im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen)
Notbremse
Steigt die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner an drei aufeinander folgenden Tagen in dem Land oder der Region auf über 100, treten ab dem zweiten darauf folgenden Werktag die Regeln, die bis zum 7. März gegolten haben, wieder in Kraft.
Öffnungsschritt 4 – Außengastronomie, Theater, Sport (frühestens ab 22. März)
Der vierte Öffnungsschritt kann erfolgen, wenn sich die 7-Tage-Inzidenz nach dem dritten Öffnungsschritt in dem Land oder der Region 14 Tage lang nicht verschlechtert hat.
Bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 50 Neuinfektionen/100.000 Einwohner:
- Öffnung der Außengastronomie
- Öffnung von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos
- kontaktfreier Sport im Innenbereich, Kontaktsport im Außenbereich
Bei einer stabilen oder sinkenden 7-Tage-Inzidenz von unter 100 Neuinfektionen/100.000 Einwohner:
- Öffnung der Außengastronomie mit Terminbuchung. Sitzen an einem Tisch Personen aus mehreren Hausständen, ist ein tagesaktueller negativer Schnell- oder Selbsttest erforderlich
- Öffnung von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos für Besucher mit tagesaktuellem negativem Schnell- oder Selbsttest
- kontaktfreier Sport im Innenbereich und Kontaktsport im Außenbereich mit tagesaktuellem negativem Schnell- oder Selbsttest
Notbremse
Steigt die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner an drei aufeinander folgenden Tagen in dem Land oder der Region auf über 100, treten ab dem zweiten darauf folgenden Werktag die Regeln, die bis zum 7. März gegolten haben, wieder in Kraft.
Öffnungsschritt 5 - Freizeitveranstaltungen, Einzelhandel, Sport (frühestens ab 5., April)
Der fünfte Öffnungsschritt kann erfolgen, wenn sich die 7-Tage-Inzidenz nach dem vierten Öffnungsschritt in dem Land oder der Region 14 Tage lang nicht verschlechtert hat.
Bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 50 Neuinfektionen/100.000 Einwohner:
- Freizeitveranstaltungen mit bis zu 50 Teilnehmern im Freien
- Kontaktsport in Innenräumen
Bei einer stabilen oder sinkenden 7-Tage-Inzidenz zwischen 35 und 100 Neuinfektionen/100.000 Einwohner:
- Einzelhandel mit Begrenzung des Kundenzulaufs
- kontaktfreier Sport im Innenbereich, Kontaktsport im Außenbereich (ohne Test)
Notbremse
Steigt die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner an drei aufeinander folgenden Tagen in dem Land oder der Region auf über 100, treten ab dem zweiten darauf folgenden Werktag die Regeln, die bis zum 7. März gegolten haben, wieder in Kraft.
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