LOKALMIX

Wasserentnahmen sind bis Oktober weitgehend verboten

Red; 15.05.2025, 14:25 Uhr
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Wasserentnahmen sind bis Oktober weitgehend verboten

Red; 15.05.2025, 14:25 Uhr
Oberberg - Umweltamt erlässt Allgemeinverfügung zum Schutz von Tieren und Pflanzen.

Das Kreisumweltamt hat eine Allgemeinverfügung zur Beschränkung von Wasserentnahmen für alle Gewässer (Bäche, Gräben, Flüsse, natürliche Seen) erlassen, die von April bis einschließlich Oktober gilt. Bei Trockenheit und Hitze führt die Vielzahl der Wasserentnahmen zum Beispiel durch elektrische Pumpen dazu, dass Bäche, Flüsse und natürliche Seen zusätzlich geschwächt werden, teilt der Kreis mit. 

 

„Das Defizit wirkt sich auch auf Pflanzen und Tiere aus. Gewässer sind nicht nur Lebensraum vieler gefährdeter Fisch- und Insektenarten. Sie sind auch überlebensnotwendig für den Bestand vieler an Land lebender Tierarten", sagt Kreis-Umweltdezernent Frank Herhaus. 

 

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In den Gewässern sind die Stände auch trotz der Niederschläge im Winter bzw. Frühjahr aktuell sehr niedrig. Verboten sind jegliche Entnahmen im Rahmen des Eigentümer-, Anlieger- und Gemeingebrauchs, ausgenommen sind sie aus den Flüssen Agger und Wupper und Wasserentnahmen zum Tränken von Vieh sowie das Entnehmen durch Schöpfen mit Handgefäßen (zum Beispiel Eimer oder Gießkannen).

 

Der genaue Wortlaut der Allgemeinverfügung kann hier nachgelesen werden.

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