BLAULICHT

„Der bloße Besitz ist strafbar“

ks; 23.07.2025, 12:50 Uhr
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Foto: Archiv.
BLAULICHT

„Der bloße Besitz ist strafbar“

ks; 23.07.2025, 12:50 Uhr
Waldbröl – Am Amtsgericht Waldbröl wurde ein Mann aus Morsbach wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz verurteilt.

Auf einer Anklagebank Platz zu nehmen, ist für Manuel P. (Anm.d.Red.: Name geändert) nichts Neues. Ob Diebstahl, Sachbeschädigung, das Fahren ohne Fahrerlaubnis und fahrlässige Trunkenheit im Verkehr, versuchte räuberische Erpressung, Beleidigung, Verstöße gegen das Waffengesetz oder auch der unerlaubte Besitz von Betäubungsmitteln: über den 33-jährigen Mann aus Morsbach sind im Bundeszentralregister insgesamt zwölf Einträge zu finden – der erste aus 2010, der letzte aus dem November 2024. Gestern musste Manuel P. wieder vor Gericht erscheinen. Angeklagt war er ein weiteres Mal wegen einer Straftat nach dem Waffengesetz.

 

Die Staatsanwaltschaft warf dem 33-Jährigen vor, am 30. September 2024 in seiner Wohnung in Morsbach einen metallischen Schlagring gehabt zu haben. Manuel P. war ohne Rechtsanwalt zur Verhandlung gekommen, wurde dafür aber von seinem Betreuer und seiner ehemaligen Bewährungshelferin begleitet. In der Hauptverhandlung machte er keine weiteren Angaben, stattdessen verwies er auf die Aussage, die er bei seiner letzten Vernehmung gemacht habe. Wie Richterin Becher verlas, soll ein Kollege des Angeklagten umgezogen sein und einige seiner Sachen bei Manuel P. untergestellt haben. Dass bei diesen Sachen auch ein Schlagring bei war, soll er weniger gewusst haben.

 

Die Staatsanwaltschaft sah darin einen Verstoß gegen das Waffengesetz. Auch wenn ihm der Schlagring nicht gehöre, sei Manuel P. trotzdem schuldig zu sprechen. Der Staatsanwalt sprach von einem faktischen Besitzwillen, einer erheblichen Vorbelastung des 33-Jährigen, aber auch von derzeit recht stabilen Lebensverhältnissen, in denen sich der Morsbacher befinde. Er forderte deshalb eine viermonatige Bewährungsstrafe. „Der bloße Besitz (Anm.d.Red.: eines Schlagrings) ist strafbar“, sagte die Richterin. Sie folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verurteile Manuel P. zu einer viermonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung; die Bewährungszeit beträgt drei Jahre.

 

Der Schlagring wird derzeit bei der Polizei in Gummersbach asserviert und nun eingezogen. Sowohl Manuel P. als auch die Staatsanwaltschaft erklärten Rechtsmittelverzicht. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

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