Oberberg - OA hält die Leser über die Neuigkeiten auf dem Laufenden - Änderungen an den Karnevalstagen - KG Närrische Oberberger sagt Kinderzug ab (AKTUALISIERT).
Heutiger Halt des Impfmobils (10 bis 14 Uhr): Alte Drahtzieherei in Wipperfürth (Wupperstraße 8). Weitere Informationen zum Impfmobil des Oberbergischen Kreises und zu den Terminen sind auf dieser Seite zu finden.
Termine für Booster-Impfungen in den stationären Impfstellen in Gummersbach, Waldbröl und Hückeswagen können hier gebucht werden. Auch für Kinder und Jugendliche ab fünf Jahren stehen Termine für Erstimpfungen zur Verfügung.
Neue Coronaschutzverordnung des Landes gilt ab Mittwoch (Dienstag, 17:30 Uhr)
Die Landesregierung hat die Coronaschutzverordnung angepasst. Insbesondere wurden für die anstehenden Karnevalstage Regelungen für räumlich abgegrenzte Bereiche getroffen: In diesen „gesicherten Brauchtumszonen“, in denen mit dem Zusammentreffen einer Vielzahl von Menschen zu rechnen ist, können Städte und Gemeinden durch strenge Auflagen und klare Regelungen das Schutzniveau erhöhen, teilt das Land mit. So können etwa Karnevalsumzüge und Veranstaltungen im Freien ohne Zugangskontrolle und Personenbegrenzung untersagt werden. Angepasst wurde in der Verordnung weiterhin die Kontrolle der 2G-Regel beim Zugang zu Ladengeschäften und Märkten sowie zu Geschäftslokalen von Dienstleistern und Handwerkern, die künftig stichprobenartig erfolgen kann.
Die Änderungen gelten ab Mittwoch, 9. Februar, und einstweilen bis zum 9. März. Im Kontext der Bund-Länder-Abstimmung am 16. Februar wird eine Überprüfung der Regelungen mit dem Ziel der Reduzierung von Schutzmaßnahmen erfolgen. „Mit den Anpassungen der Coronaschutzverordnung schaffen wir bereits jetzt Planungssicherheit für die Karnevalshochburgen. Das Signal ist definitiv nicht, dass Karnevalsfeiern jetzt eine gute Idee sind“, sagt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. Es sei aber rechtlich nicht mehr vertretbar, sie komplett zu verbieten“.
Die wichtigsten Anpassungen im Überblick
2G im Einzelhandel bleibt mit stichprobenartigen Kontrollen bestehen
Für Ladengeschäfte und Märkte bleibt die 2G-Regel und damit das bisherige Schutzniveau bestehen: Zugang haben ausschließlich immunisierte – also vollständig geimpfte oder genesene – Personen. Künftig ist bei der Zugangsbeschränkung jedoch eine stichprobenartige Kontrolle ausreichend. Gleiches gilt auch für den Zugang zu Geschäftslokalen von Dienstleistern und Handwerkern.
Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre sind Immunisierten gleichgestellt
Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre sind im Rahmen der Coronaschutzverordnung den immunisierten Personen gleichgestellt. Bislang galt dies für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre.
Erhöhung des Schutzniveaus für die Karnevalstage
Für die Karnevalstage im Zeitraum vom 24. Februar bis 1. März 2022 können Städte und Gemeinden durch eine Allgemeinverfügung bestimmte Bereiche im öffentlichen Raum ausweisen, in denen dann automatisch bestimmte zusätzliche Schutzmaßnahmen gelten. In diesen „gesicherten Brauchtumszonen“, in denen aufgrund des Zusammentreffens vieler Menschen das Infektionsrisiko erhöht ist, gilt:
- Für das Verweilen in den Bereichen zum geselligen Beisammensein, zur Brauchtumspflege und zum Verzehr von Speisen und Getränken gilt die 2G+-Regel: Zutritt besteht nur für immunisierte Personen mit einem zusätzlichen negativen Testnachweis. Die Behörde entscheidet, ob sie das Einhalten dieser Voraussetzungen durch stichprobenartige Kontrollen oder durch Absperrungen und Zugangskontrollen sicherstellt. Letztere müssen angemessene Ausnahmen für Anwohner erlauben.
- Untersagt sind Veranstaltungen im Freien ohne Personenbegrenzung und Zugangskontrolle durch den Veranstalter, insbesondere Umzüge mit straßenrechtlicher Genehmigung.
- Für private Feiern mit Tanz sowie Karnevalsveranstaltungen und vergleichbare Brauchtumsveranstaltungen in Innenräumen im öffentlichen Raum bleibt es bei 2G+, aber es entfällt die Ausnahme von der Testpflicht für Personen mit einer Auffrischungsimpfung (und vergleichbare Fälle). Alle Teilnehmer benötigen während der Karnevalstage dort einen zusätzlichen negativen Testnachweis, um mögliche Infektionsereignisse bestmöglich auszuschließen. Gleiches gilt für den Besuch von gastronomischen Einrichtungen in den gesicherten Brauchtumszonen, soweit es sich bei diesen nicht um reine Speiselokale handelt, die auch als solche genutzt werden.
Die zuständigen kommunalen Behörden können für die ausgewiesenen gesicherten Brauchtumszonen weitere erforderliche Regelungen festlegen, etwa eine örtlich und zeitlich begrenzte Verpflichtung zum Tragen mindestens einer medizinischen Maske im Freien, Kapazitätsbegrenzungen für gastronomische Einrichtungen und zusätzliche Maskenpflichten in Innenräumen. Zudem können sie auch für Bereiche außerhalb der Brauchtumszonen die Geltung von einzelnen für die Brauchtumszonen geltenden Regelungen anordnen, so zum Beispiel das Umzugsverbot. Sämtliche genannten Regelungen bedürfen keiner ausdrücklichen Zustimmung des Gesundheitsministeriums mehr.
Anpassung an Bundesregelungen zu Quarantäneausnahmen
Die Regelungen der Coronaschutzverordnung und der Test- und Quarantäneverordnungen werden an die veränderten Bundesregelungen zu den Quarantäneausnahmen angepasst.
- Die Personenkreise, die von Quarantänemaßnahmen ausgenommen sind, werden an die vom RKI zwischenzeitlich vorgenommenen Änderungen angepasst. So entfällt bei genesenen Personen nach der zweiten Impfung die Karenzzeit von 14 Tagen nach der zweiten Impfung. Sie sind also unmittelbar nach der zweiten Impfung von Quarantänemaßnahmen ausgenommen und von der Testpflicht bei 2G+ befreit.
- Bei den Regelungen zu Isolierung und Quarantäne wird deutlich gemacht, dass für die „Freitestung“ immer ein Coronaschnelltest in einem Testzentrum ausreicht und kein PCR-Test notwendig ist.
KG Närrische Oberberger sagt den Kinderzug am Karnevalssonntag ab (Dienstag, 14:40 Uhr)
Der Vorstand der KG Närrische Oberberger in Engelskirchen beschlossen, den Kinderzug am Karnevalssonntag abzusagen. Der Rosenmontagszug soll - Stand heute – aber weiterhin ohne motorisierte Wagen stattfinden. „Angesichts der derzeitigen pandemischen Lage und der Tatsache, dass die Coronaschutzverordnung immer wieder kurzfristig durch die Politik geändert wird, möchten wir die Kostenrisiken für den Verein und die teilnehmenden Gruppen im Rahmen halten“, teilte die KG mit. Der Zug wird ausschließlich mit Fußgruppen ohne motorisierte Fahrzeuge durchgeführt. Auch die Prinzen- und Kinderprinzenwagen werden nicht genutzt.
Bürger-Schnelltests: Positivquote bei 2,77 Prozent (Dienstag, 11:00 Uhr)
Die Zahl der durchgeführten Corona-Bürgertests in der Region lag in der vergangenen Kalenderwoche (31. Januar bis 6. Februar) bei 109.635 (Vorwoche: 108.607). Davon waren nach Angaben der Kreisverwaltung 3.038 positiv, was einer Quote von 2,77 Prozent entspricht und einen neuen Höchstwert seit Beginn der Bürgertestungen im März 2021 darstellt (Vorwoche: 2.294 positive Schnelltests, Quote: 2,11 Prozent).
Der Oberbergische Kreis führt eine Liste mit den in der Region ansässigen Teststellen. Zurzeit sind es insgesamt 137.
[Tabelle: OBK.]
Mit Bezug auf Corona: Kreis vergibt Kultur-Sonderpreis (Dienstag, 10:50 Uhr)
Der Kreis vergibt in Partnerschaft mit der Kulturstiftung Oberberg der Kreissparkasse Köln einmalig einen mit insgesamt 5.000 Euro dotierten Sonderpreis für künstlerische und kulturelle Arbeiten mit einem Bezug auf die Corona-Pandemie. Der Preis wird für alle künstlerischen Sparten (Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Musik, Literatur und Medienkunst) ausgeschrieben. Bewerben können sich Kulturschaffende, die im Oberbergischen Kreis ansässig sind oder dort wirken. Die Preisverleihung wird im Juni stattfinden. Vorschläge und Bewerbungen können bis zum 30. April beim Kreiskulturamt oder per E-Mail (janina.leferink-augustat@obk.de) eingereicht werden. Weitere Informationen unter www.obk.de/kulturfoerderpreis.
68-Jähriger verstorben - Zahl der laborbestätigten Fälle leicht gestiegen (Dienstag, 9:25 Uhr)
In Oberberg gibt es das 351. Todesopfer im Zusammenhang mit der Pandemie zu beklagen: Laut Kreisverwaltung ist ein 68-jähriger Nümbrechter verstorben, der zuvor positiv auf Corona getestet worden war.
Die Zahl der positiv Getesteten (laborbestätigt durch PCR-Test) stieg im Vergleich zum Montag leicht an – um 19 auf 5.002. Zugleich konnten 820 Menschen als genesen aus der Quarantäne entlassen werden, in der sich momentan 6.369 Personen befinden (+14).
Hinter Gummersbach mit den meisten gemeldeten Infektionen (881) liegen Bergneustadt (464), Radevormwald (462), Wiehl (412) und Wipperfürth (406).
43 Menschen aus dem Oberbergischen, die mit dem Corona-Virus infiziert sind, müssen weiterhin in Krankenhäusern inner- und außerhalb des Kreises behandelt werden. 34 befinden sich auf Normalstationen (=), neun werden intensivmedizinisch versorgt und müssen beatmet werden (+1).
Die Lage im Oberbergischen (Stand: Dienstag, 8. Februar/0 Uhr)
(in Klammern: Veränderung zum Stand von Montag, 7. Februar/0 Uhr)
7-Tage-Inzidenz: 1.829,2 (+179,2)
Fälle seit Beginn der Pandemie (laborbestätigt durch PCR-Test)*: 40.654 (+840)
Aktuell positiv getestet (laborbestätigt durch PCR-Test): 5.002 (+19)
Bereits genesen und aus Quarantäne entlassen: 35.301 (+820)
Verstorben: 351 (+1)
In angeordneter Quarantäne**: 6.369 (+14)
*Neue Fälle werden durch das LZG den Tagen zugeordnet, an denen das positive Laborergebnis im Gesundheitsamt eingegangen ist. Hierdurch kann es vorkommen, dass sich die Zahl der hinzukommenden Fälle rückwirkend auch auf die Vortage verteilt und sich damit zugleich die Inzidenzwerte der betroffenen Tage verändern.
**umfasst aktuell positiv getestete Personen sowie Kontaktpersonen in angeordneter Quarantäne
Positiv getestete Personen in den Kommunen (in Klammern: Veränderung zum Vortag)
Bergneustadt: 464 (+40)
Engelskirchen: 303 (+18)
Gummersbach: 881 (-54)
Hückeswagen: 266 (+19)
Lindlar: 295 (+11)
Marienheide: 306 (+16)
Morsbach: 150 (+8)
Nümbrecht: 289 (-21)
Radevormwald: 462 (-32)
Reichshof: 367 (-3)
Waldbröl: 393 (-8)
Wiehl: 412 (+19)
Wipperfürth: 406 (+4)
Durch das Gesundheitsamt erfasst und informiert, aber in der Statistik noch keiner Kommune zugeordnet: 8 (+2)
Ein weiteres Todesopfer – 840 neue Fälle (Dienstag, 8:35 Uhr)
Laut Landeszentrum Gesundheit NRW (LZG) ist ein weiterer Mensch aus dem Oberbergischen verstorben, der positiv auf das Corona-Virus getestet worden war.
Das Kreisgesundheitsamt hat binnen der vergangenen 24 Stunden 840 neue Fälle an das LZG gemeldet, die 7-Tages-Inzidenz stieg abermals kräftig an und liegt nun bei 1.829,2 (+179,2).
Die durchschnittliche Inzidenz in NRW kletterte derweil auf 1.485,0 (+40,7). Ebenfalls erhöht haben sich die Hospitalisierungsrate (Corona-Neuaufnahmen in Krankenhäusern innerhalb der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner) sowie der Anteil von Covid 19-Patienten an der Intensivbettenbelegung.
Leitindikatoren des Landes zum Infektionsgeschehen
7-Tage-Hospitalisierungsquote (Stand: 8. Februar/0 Uhr): 5,66 (+0,28)
Anteil Covid-19-Patienten an Intensivbetten (Stand: 7. Februar/12:15 Uhr): 10,06 (+0,07 Prozent)
7-Tages-Inzidenz in NRW (Stand: 8. Februar/0 Uhr): 1.485,0 (+40,7)
Hier geht's zum Ticker von Montag, 7. Februar
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