BLAULICHT
Frau (59) die Augenhöhle zertrümmert: Richter mit Knallhart-Urteil
Bergneustadt - Für einen 34-Jährigen aus Bergneustadt fällt die Strafe am Amtsgericht Gummersbach deutlich härter aus, als von der Staatsanwaltschaft gefordert - Angeklagter bereits zum dritten Mal in diesem Jahr verurteilt.
Von Peter Notbohm
Dieser Vorfall aus Bergneustadt hat in den sozialen Medien im Oberbergischen hohe Wellen geschlagen: Eine 59-jährige Frau Bergneustadt wurde am 3. Dezember des vergangenen Jahres vor der Volksbank-Filiale in der Bergneustädter Innenstadt brutal niedergeschlagen. Neben Schwellungen und Prellungen im Gesicht erlitt sie auch eine sogenannte orbitale Blow-out-Fraktur. Hierbei wird die Kraft der Einwirkung auf den Augapfel konzentriert und nach hinten gerichtet, was zu einem Bruch des Orbitabodens oder der Orbitawand führen kann.
Im Rahmen einer Operation wurden ihr Metallplatten eingesetzt, die inzwischen wieder entfernt werden konnten. Nach eigener Aussage hat sie Probleme auf dem rechten Auge und sieht unscharf. Neben den körperlichen Schmerzen leidet sie zudem bis heute unter Angstzuständen, Alpträumen und Panikattacken. Seit geraumer Zeit befindet sie sich wegen der posttraumatischen Belastungsstörung in Behandlung, wird in Kürze auch eine ambulante Therapie beginnen.
Wegen dieses Vorfalls musste sich am Donnerstag Bilen H. (Anm.d.Red.: Name geändert), ein 34-jähriger Eritreer aus Bergneustadt, wegen Körperverletzung vor dem Amtsgericht Gummersbach verantworten. Er wurde in Handschellen in den Gerichtssaal geführt. Der Grund: Schon im September des vergangenen Jahres soll er die Bergneustädterin, die als Nebenklägerin auftrat, auf ihrem Heimweg sexuell belästigt haben und wurde deshalb vom Amtsgericht Gummersbach im April dieses Jahres bereits zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt (OA berichtete). Das Berufungsverfahren gegen dieses Urteil läuft noch. Schon im Januar wurde er zudem rechtskräftig zu einer Geldstrafe in Höhe von 4.800 Euro verurteilt – auch hier hatte er eine Frau in Bergneustadt geschlagen.
Die Vorwürfe stritt Bilen H. heute vollständig ab. Es sei richtig, dass er sich häufig im Bereich der Volksbank aufhalte, die Frau habe er aber nie geschlagen - im Gegenteil. „Die Leute schlagen und fotografieren mich“, behauptete er, von der 59-Jährigen verfolgt zu werden. Einziges Beweismittel vor Gericht waren neben der Aussage des Opfers, die den Mann von früher flüchtig kannte und deshalb zweifelsfrei identifizierte, noch die beiden Überwachungskameras aus der Volksbank-Filiale, die das Vortat-Geschehen aufgezeichnet hatten.
Auf den Aufnahmen war zu sehen, wie die Bergneustädterin am Automaten Geld abheben wollte, als der Angeklagte die Filiale betrat und direkt auf sie zuging. Laut ihrer Aussage soll er dabei die Worte „Pimmel“ und „Penis“ gesagt haben. Sie habe daraufhin aus Angst sofort die Filiale verlassen, nicht einmal ihr Portemonnaie geschlossen und panisch versucht, zu Freunden ins benachbarte Gebäude zu fliehen. Der Mann habe sie schließlich eingeholt und einmal zugeschlagen. Die Polizei war im Rahmen der Ermittlungen schnell davon überzeugt, dass es sich bei dem Mann um Bilen H. handeln muss, obwohl man ihn auf dem Video nur von hinten oder mit Kapuze sieht. Ein besonderes Merkmal seine Statur und seine roten Schuhe.
Während die Staatsanwaltschaft unter Einbeziehung der Geldstrafe aus dem Januar eine neunmonatige Bewährungsstrafe forderte, verzichtete die Nebenklagevertreterin auf einen konkreten Antrag: „Meine Mandantin leidet extremst unter der Tat. Wir vertrauen auf das Gericht, dass es zu einer deutlichen Bestrafung kommt.“ Der Verteidiger von Bilen H. hegte hingegen starke Zweifel an der Identifizierung auf den Aufnahmen der Überwachungskameras, da man seinen Mandanten dort nie von vorne sehe. Der Angeklagte ergänzte zudem über seinen Dolmetscher: „Ich kann nicht einmal einfaches Deutsch sprechen, woher soll ich da das Wort ‚Pimmel‘ kennen. Was ist das?“
Beim Schöffengericht um den Vorsitzenden Richter Ulrich Neef traf er mit dieser Erklärung allerdings auf gänzlich taube Ohren. Ein Jahr und neun Monate lautete das Knallhart-Urteil der Richter. Neef sprach in seiner Begründung von einer extremen Brutalität und massiven Folgen bei der Bergneustädterin: „Sie haben mit einem einzigen Schlag den Gesichtsknochen gebrochen. Sie sind einfach nur ein empathieloser Gewalttäter, der sein eigenes Leben nicht mag und dem andere Menschen total egal sind.“
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Verteidiger von Bilen H. kündigte eine Berufung an.