BLAULICHT

Gericht kann Sekundenschlaf nicht nachweisen

pn; 14.07.2023, 11:50 Uhr
Archivfoto: Michael Kleinjung --- Drei Verletzte und zwei völlig zerstörte Autos waren die Bilanz eines Unfalls auf der B 256 im vergangenen Jahr - Die Gründe für den Unfall wurden nun in einem Gerichtsverfahren untersucht.
BLAULICHT

Gericht kann Sekundenschlaf nicht nachweisen

pn; 14.07.2023, 11:50 Uhr
Waldbröl – 20-jährige Waldbrölerin wehrt sich gegen Strafbefehl am Amtsgericht – Ursache für Unfall auf der B 256 bleibt ungeklärt.

Von Peter Notbohm

 

Die Gründe für den schweren Unfall auf der B 256 in Denklingen am 15. August des vergangenen Jahres (OA berichtete) bleiben ungeklärt. Am Donnerstag musste sich nun die inzwischen 20-jährige Verursacherin des Unfalls wegen Gefährdung des Straßenverkehrs vor dem Amtsgericht Waldbröl verantworten, dabei wehrte sie sich gegen einen erlassenen Strafbefehl. Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass sich die Waldbrölerin nach einer Nachtschicht in Engelskirchen übermüdet ans Steuer ihres VW Polo gesetzt hatte und aufgrund von Sekundenschlaf zwischen Brüchermühle und Reichshof in den Gegenverkehr geraten war. Dort kam es zur Kollision mit dem VW Golf eines 39-jährigen Waldbrölers, der mit seinem Bruder auf dem Weg zur Arbeit war.

 

Bei dem Unfall wurden die 20-Jährige und der 39-Jährige schwer verletzt. Die Waldbrölerin hatte sich Prellungen sowie einen Bruch der Mittelhand zugezogen und war für drei Monate krankgeschrieben. Den Golffahrer, der damals von der Feuerwehr befreit werden musste, erwischte es noch heftiger:  Er erlitt starke Verstauchungen im Bereich der Hüfte und Wirbelsäule, musste mehrere Tage stationär im Krankenhaus bleiben und war ebenfalls für drei Monate krankgeschrieben. Mehr Glück im Unglück hatte sein 27-jähriger Bruder, der neben einem geprellten Knie sich weitere Prellungen durch den Sicherheitsgurt und den Airbag zuzog. Er konnte dank starker Schmerzmittel zumindest nach einer Woche aber wieder arbeiten gehen.

 

Die Waldbrölerin gab zwar zu, den Unfall verursacht zu haben, allerdings sah ihr Verteidiger keinen Sekundenschlaf als ursächlich an.  „Sie hat kurz nach der Kollision im Schockzustand gesagt, dass sie nicht wisse, warum es zu dem Unfall kam und sie auch nicht wisse, ob sie eingeschlafen sei. Dass daraus ein sicheres Einschlafen gemacht wird, stört mich“, argumentierte der Rechtsanwalt. Bei den beiden Brüdern entschuldigte sich die junge Frau ausdrücklich und sehr herzlich. Die beiden Waldbröler reagierten versöhnlich und sagten aus, dass sie nicht wollen, dass sie bestraft wird. „Sie ist noch jung und das kann jedem passieren. Wir haben alle Kinder und das hätte auch mir passieren können. Hauptsache wir sind alle noch am Leben“, meinte der 39-Jährige.

 

Richter Carsten Becker und die Staatsanwaltschaft waren sich anschließend einig, dass man der 20-Jährigen den Sekundenschlaf nicht nachweisen könne. „Die Zeugen haben sich unglaublich nett geäußert, trotzdem ist hier etwas Schlimmes passiert und ihr Verhalten war auf jeden Fall fahrlässig. Auf der anderen Fahrbahn haben sie nichts verloren“, so die Staatsanwältin. Nach Rücksprache wurde das Verfahren gegen Zahlung von 500 Euro an den Förderverein des AWO-Altenheim Waldbröl eingestellt.

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