BLAULICHT

Horrorszenario: Einbrecher missbraucht Mädchen (12) – Eltern schliefen nebenan

pn; 01.04.2025, 15:00 Uhr
Foto: Peter Notbohm ---- Wegen sexuellen Missbrauchs in einem Fall und wegen Diebstahls in drei Fällen muss sich ein Reichshofer (21) - hier mit seinem Verteidiger Dr. Peter-René Gülpen - seit Dienstag vor der Jugendstrafkammer am Landgericht Bonn verantworten.
BLAULICHT

Horrorszenario: Einbrecher missbraucht Mädchen (12) – Eltern schliefen nebenan

pn; 01.04.2025, 15:00 Uhr
Wiehl – Am Landgericht Bonn begann am Dienstag der Prozess gegen einen 21-Jährigen aus Reichshof - Um seine Drogensucht zu finanzieren soll er in mehrere Häuser eingebrochen sein - In einem traf er auf zwei Schwestern.

Von Peter Notbohm

 

Es ist der Alptraum aller Eltern: Während man selbst im eigenen Bett schläft, wird im benachbarten Kinderzimmer das eigene Kind missbraucht. Genau dazu kam es offenbar am 20. August des vergangenen Jahres in einer Wohnsiedlung in einer Wiehler Ortschaft. Ein Einbrecher soll sich an einer damals Zwölfjährigen vergangen haben.

 

Verantworten muss sich seit heute deshalb Stefan T. (Anm.d.Red.: Name geändert) vor der 8. Großen Strafkammer am Landgericht Bonn. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 21-Jährigen, der zuletzt in Reichshof gelebt hat, neben dem sexuellen Missbrauch auch drei Fälle von Diebstahl vor. Bei zweien soll er in eine Wohnung eingebrochen sein.

 

Um seine Drogensucht zu finanzieren, soll der damals Obdachlose, der sich derzeit in Untersuchungshaft in der JVA Heinsberg befindet, im vergangenen Sommer beschlossen haben, in mehrere Häuser einzusteigen. Darunter ein Mehrfamilienhaus, in dem das mutmaßliche Opfer mit ihrer Schwester und ihren Eltern lebte. 

 

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass Stefan T. gegen 3:30 Uhr nachts maskiert mit einem Tuch und einem Baseballcap – und vermutlich unter der Wirkung von Alkohol und Medikamenten stehend - in die Wohnung der Familie eingedrungen ist und sich dort an den schlafenden Eltern vorbeigeschlichen hat.

 

Schon dabei soll er das Handy der Eltern eingesteckt haben. Während er Flur und Küche durchwühlte, soll er mindestens 840 Euro gefunden haben und zudem weitere Wertgegenstände (Elektroartikel, Zigaretten und weibliche Unterwäsche) in einer Tasche zusammengepackt haben. Von dem hierdurch verursachten Lärm sollen die Kinder wach geworden sein und den 21-Jährigen im Flur auf frischer Tat ertappt haben.

 

Und nun soll das Unfassbare geschehen sein: Anstatt zu flüchten, soll sich Stefan T. ein Kondom genommen haben und den beiden Mädchen in ihr Zimmer nachgegangen sein. Diese sollen dort panisch versucht haben, auf dem bereits gestohlenen Handy ihrer Eltern anzurufen – vergeblich. Als der Angeklagte anschließend mit einem Butterfly-Messer in der Hand das Kinderzimmer betreten haben soll, sollen sie sich schlafend gestellt haben.

 

Der 21-Jährige soll anschließend sexuelle Handlungen an der Zwölfjährigen vorgenommen haben. Zum Äußersten kam es glücklicherweise aber nicht, weil inzwischen auch die Mutter wach geworden war und aufgrund der Verwüstung im Flur ins Zimmer ihrer Töchter eilte. Dem mutmaßlichen Täter blieb nur die Flucht an der schreienden Mutter vorbei, wobei er auch die vorbereitete Tasche mit der Beute zurückließ. Die Polizei stellte später auch das Kondom mit DNA-Spuren sicher.

 

Damit war die nächtliche Diebestour des Angeklagten aber wohl noch nicht beendet: Nur 150 Meter von dem ersten Haus entfernt, soll er eine weitere Tür zu einer zweigeschossigen Wohnung aufgebrochen haben. Dort lag ein achtjähriges Kind schlafend auf der Couch. Dieses ließ er aber in Ruhe und durchwühlte im Schein einer Kerze auch hier mehrere Zimmer. Dabei packte er mehrere große Elektronikgeräte in das Auto der Familie. 

 

Aus bislang unbekannten Gründen soll er die Wohnung anschließend aber nur mit mehreren Schlüsseln, darunter der Autoschlüssel, und einem Handy verlassen haben. Anschließend soll er in der weiteren Nachbarschaft in eine Garage eingedrungen sein, dort ein Mofa gestohlen haben und mit diesem geflüchtet sein.

 

Der Prozessauftakt am Dienstag gestaltete sich schwierig. Aufgrund eines Ladungsfehlers beim Jugendamt in Waldbröl war die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe aus Gummersbach nicht erschienen. Ohne sie wollte die Verteidigung allerdings nicht verhandeln. Stefan T. äußerte sich zunächst nicht zu den Vorwürfen, eventuell soll es am zweiten Prozesstag eine Einlassung geben. Vor Gericht wurden große Erinnerungslücken beim Angeklagten angedeutet. 

 

Im Falle einer Verurteilung steht auch eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt im Raum. Für das Verfahren sind insgesamt sechs Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil wird für den 20. Mai erwartet.

WERBUNG