LOKALMIX
Klagen gegen neue Gesamtschule in Wiehl ohne Erfolg
Wiehl - Verwaltungsgericht Köln fällt Urteil - Die Stadt darf die TOB-Sekundarschule umwandeln - Berufung möglich - Freude im Wiehler Rathaus (AKTUALISIERT).
Die Stadt Wiehl darf ihre bestehende TOB-Sekundarschule in eine Gesamtschule umwandeln. Das hat das Verwaltungsgericht Köln mit Urteil vom heutigen Tag entschieden und damit die Klagen von fünf weiteren Gemeinden aus dem Oberbergischen Kreis abgewiesen, wie aus einer Mitteilung des Gerichts hervorgeht. Im Jahr 2023 beschloss der Rat der Stadt Wiehl, die bestehende Sekundarschule Wiehl in eine vierzügige Gesamtschule umzuwandeln. Die Bezirksregierung Köln genehmigte diesen Beschluss. Gegen diese Genehmigung erhoben die Stadt Gummersbach sowie die Gemeinden Engelskirchen, Nümbrecht, Marienheide und Reichshof Klage. Dabei machten sie geltend, von der beabsichtigten Umwandlung gingen unzumutbare Auswirkungen auf ihre eigenen Schulen aus. Diese seien in ihrem Bestand gefährdet oder müssten möglicherweise ihre Zügigkeit reduzieren. Zudem hätten sie erhebliche Summen in ihre Schulen investiert.
Die Klagen hatten keinen Erfolg, wie sich heute vor Gericht gezeigt hat. Dieses führte zur Begründung aus: Die angegriffene Genehmigung verstoße nicht gegen das schulentwicklungsplanungsrechtliche Gebot der Rücksichtnahme. Die Stadt Wiehl habe den Sachverhalt im Rahmen des ihr zustehenden Prognosespielraums ausreichend und fehlerfrei ermittelt. Auf dieser Grundlage seien insbesondere die Gesamtschule Gummersbach und die Sekundarschule Engelskirchen durch die beabsichtigte Umwandlung nicht in ihrem Bestand gefährdet.
Die Auswirkungen des Vorhabens auf die Schulen der umliegenden Gemeinden seien angesichts des legitimen und gewichtigen Interesses der Stadt Wiehl an der Umwandlung hinzunehmen. Dabei falle besonders ins Gewicht, dass die Stadt Wiehl nach den vorliegenden Prognosen über genügend gemeindeeigene Kinder verfüge, um die für eine Gesamtschule erforderliche Mindestgröße zu erreichen.
Die Klägerinnen können gegen das Urteil jeweils einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen, über den das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster entscheiden würde. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, kann die Gesamtschule Wiehl voraussichtlich ab dem Schuljahr 2026/2027 den Betrieb aufnehmen.
So reagieren die Kommunen:
In Wiehl ist die Freude natürlich groß. Welch hohen Stellenwert das Thema hat, erkennt man schon daran, dass neben Bürgermeister Ulrich Stücker, dem Ersten Beigeordneten Peter Madel und der Schulamtsleitung mit Tim Vogel und Marleen Diederichs auch aktuelle und ehemalige Sekundarschullleiterinnen vor Ort waren. Anja Kottmann und Anita Kallikat nahmen dabei im Zuschauerraum Platz.
„Die Umwandlung ist ein großer Wunsch gewesen des Kollegiums und auch der Eltern“, sagte Madel auf Nachfrage von OA. Und das über Jahre hinweg. Von Anfang an sei die Hoffnung gewesen, Klarheit darüber zu erlangen, ob eine Umwandlung möglich sei. „Nun herrscht Klarheit, die Entscheidung ist ein Meilenstein“, sagte Stücker. Der Bürgermeister dankt besonders auch den Kollegen des Fachbereichs, die alle Unterlagen vorbereitet hatten. Diese Arbeit wurde durch das Gericht besonders hervorgehoben, was den Bürgermeister freute. "Wir haben fehlerfrei agiert." Nun gelte es die Entscheidung der anderen Kommunen abzuwarten, ob in Berufung gegangen wird. Sobald die Urteilsbegründung in einigen Wochen zugestellt wurde, habe man dafür einen Monat Zeit.
Weniger glücklich fallen natürlich die Reaktionen aus den Kläger-Kommunen aus. Nümbrechts Bürgermeister Hilko Redenius betonte, das Urteil des Verwaltungsgerichts zunächst einmal zu akzeptieren. Allerdings habe man nicht umsonst geklagt. „Wir haben Befürchtungen, dass uns Schüler nach Wiehl abwandern könnten.“ Dabei bringe man das Schulzentrum gerade mit einem Millionenaufwand auf den neuesten Stand. Es gelte nun, Gespräche zu führen, ob eine weitere Instanz Sinn macht. Die Entscheidung darüber werde die Politik treffen.
In Engelskirchen, Reichshof, Marienheide und Gummersbach wollte man sich vor einer Stellungnahme mit dem Anwalt und gegebenenfalls den anderen beteiligten Kommunen beraten. Raoul Halding-Hoppenheit, Kämmerer und auch Schuldezernent in Gummersbach, teilte am Donnerstag auf OA-Anfrage mit, dass die Urteilsbegründung erst in einigen Tagen vorliege. Dann erfolge die Prüfung, ob ein Berufungsantrag gestellt wird.
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