BLAULICHT

Rätsel um brennende Drogenplantage bleibt ungelöst

pn; 28.11.2024, 14:00 Uhr
Symbolfoto: Polizei Oberberg ---- Bei Löscharbeiten stießen Feuerwehr und Polizei 2018 in der Gummersbacher Brückenstraße auf eine Cannabisplantage (hier: eine andere aufgeflogene Plantage aus Gummersbach). Wer das Gras angebaut hat, bleibt ungeklärt. Ein Schöffengericht stellte am Donnerstag das Verfahren gegen zwei Männer ein.
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Rätsel um brennende Drogenplantage bleibt ungelöst

pn; 28.11.2024, 14:00 Uhr
Gummersbach – Am Amtsgericht Gummersbach wurde das Verfahren gegen zwei Männer (30) über sechs Jahre nach dem Brand in einem Mehrfamilienhaus in der Brückenstraße eingestellt.

Von Peter Notbohm

 

Eine „Neverending Story“ hat nun doch ein Ende gefunden. Aus Sicht der Justiz allerdings kein wirklich befriedigendes. Warum es am Ostersamstag 2018 in einer WG in einem Dreiparteienhaus in der Gummersbacher Brückenstraße zu einem Brand gekommen ist (OA berichtete), wurde von Brandermittlern längst aufgeklärt. Das Kupferrohr eines Generators, das Abgase unter das Dach geleitet hatte, war aufgrund schlechter Isolierung zu heiß geworden und hatte das Feuer verursacht. Sechs Stunden lang kämpfte die Feuerwehr damals gegen das Flammenmeer im Obergeschoss und unter dem Dach.

 

Für Schlagzeilen sorgten im Anschluss allerdings weniger die Flammen, sondern das, was die Einsatzkräfte während der Löscharbeiten fanden: eine professionelle Cannabisplantage, die sich über zwei Zimmer erstreckte – und 20.000 Euro eingewickelt in Alufolie, versteckt zwischen Glaswolle in der Isolierung. Sichergestellt wurden zudem Saatgut, Feinwaagen und andere Accessoires für den Handel mit Marihuana. Die Ernte der Pflanzen ergab fast ein Kilo. Die Qualität war aufgrund der frühen unfreiwilligen Ernte mit einem THC-Gehalt von 1,38 Prozent allerdings äußerst schlecht.

 

Doch wem gehörte die Drogenplantage? Diese Frage sollte eigentlich durch das Amtsgericht Gummersbach geklärt werden, bleibt nun aber ungelöst. Der Vorsitzende Richter des Schöffengerichts Ulrich Neef stellte das Verfahren gegen zwei Männer aus Aachen und Bocholt (beide 30) am Donnerstag endgültig ein. Nach einem Rechtsgespräch zwischen Gericht, Verteidigung und Staatsanwaltschaft kam man zu dem Entschluss, dass inzwischen zu viel Zeit vergangen ist und die Beweislage zu schwierig sei. Das Verfahren gegen einen der beiden Angeklagten ist nur vorläufig eingestellt. Der Student muss bis zum 31. Mai des kommenden Jahres 1.500 Euro als Auflage an die Gerichtskasse zahlen.

 

Es war der inzwischen siebte Anlauf, das Verfahren gegen die beiden Männer, denen die Staatsanwaltschaft unerlaubten Handel mit, die Herstellung sowie den Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sowie fahrlässige Brandstiftung vorwarf, in Gang zu bringen. Der Prozessstart platzte mehrfach (OA berichtete), erst im sechsten Anlauf kam man im März dieses Jahres zusammen. Einen fast schon sicheren Freispruch gegen einen der Angeklagten kassierte das Gericht damals aber doch noch ein (OA berichtete).

 

Was den beiden Männern am Donnerstag auch zugutekam: Durch das seit dem 1. April gültige Cannabis-Gesetz drohten ihnen deutlich mildere Strafen. Beide Männer blieben aber bei ihrer Version, dass sie zum Zeitpunkt des Brandes längst nicht mehr in der Wohnung gelebt hätten und auch von der Plantage wollen sie nichts gewusst haben. Beide sagten, sie seien im September, also ein halbes Jahr vor dem Brand, ausgezogen und hätte auch keine Miete mehr gezahlt. Einer der beiden Männer hatte zum heutigen Termin sogar zwei Umzugshelfer von damals als Zeugen mitgebracht.

 

Wer die Drogenplantage betrieben hat, bleibt somit ungeklärt. Die Oberstaatsanwältin sagte auf OA-Nachfrage, dass derzeit keine weiteren Verfahren anhängig sind. Geklärt werden muss allerdings noch, wem die beschlagnahmten 20.000 Euro zustehen. Der Hauseigentümer beansprucht das Geld für sich. Bis 2015 hatte er noch selbst in der Wohnung gelebt und das Geld zwischen der Glaswolle in Sicherheit gewähnt, es vor dem Auszug aber scheinbar vergessen. Eine Herausgabe muss er nun einklagen.

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