BLAULICHT

Schläge an der Bushaltestelle?

ks; 07.03.2025, 17:40 Uhr
BLAULICHT

Schläge an der Bushaltestelle?

ks; 07.03.2025, 17:40 Uhr
Waldbröl – Ein 42-jähriger Morsbacher musste sich wegen Beleidigung und Körperverletzung am Amtsgericht Waldbröl verantworten.

Ob durch falsches Parken, Dreck und andere Hinterlassenschaften oder auch Lärm: wenn sich andere Menschen vor der eigenen Haustür nicht so verhalten, wie es einem selbst passt, dann kann das zu Unmut, unschönen Gesprächen oder sogar einer Anzeige führen – so wie im Fall von Peter A. (Anm.d.Red.: Alle Namen geändert) aus Morsbach.

 

Der 42-Jährige lebt mit seiner Familie im Süden des Oberbergischen Kreises, unweit von einer Bushaltestelle samt Wartehäuschen entfernt. Er störte sich an dem Verhalten drei junger Erwachsener, die sich nachts an dem Häuschen aufgehalten haben – und konfrontierte sie. Doch am Ende war es Peter A., der angezeigt wurde, und am vergangenen Mittwoch im Amtsgericht Waldbröl auf der Anklagebank Platz nehmen musste.

 

Die Staatsanwaltschaft warf dem Familienvater Bedrohung und vorsätzliche Körperverletzung vor. Laut Anklageschrift soll der 42-Jährige vergangenes Jahr am 30. Mai kurz nach Mitternacht zwei junge Erwachsene geschlagen haben. Peter A., der ohne einen Rechtsbestand ins Gericht gekommen war, bestritt das. „Natürlich bin ich aufgewühlt gewesen“, sagte er, und gab auch zu, sich im Ton vergriffen zu haben. Aber er sei kein einziges „Kind“ körperlich angegangen. „Was ich bereue, ist, dass nicht ich die Polizei gerufen habe“, sagte er.

 

Bereits eine Woche zuvor seien ihm die drei jungen Erwachsenen – eine Frau und zwei Männer – aufgefallen. Auch da hätten die drei gegenüber von seinem Haus an der Bushaltestelle gesessen. Dabei hätten sie lautstark gefeiert, ein Feuer gemacht und ein ganzes Paket an Zeitungen verbrannt sowie Reste von Marihuana und auch die Scherben von zerbrochenen Glasflaschen hinterlassen. „Die können sich ja da treffen“, meinte Peter A. Gestört hätte ihn aber, wie sie sich verhalten und das Wartehäuschen hinterlassen hätten.

 

Mit Blick in die Akte schilderte die vorsitzende Richterin Christina Knauer, dass die drei jungen Erwachsenen ausgesagt hätten, dass Peter A. in der Nacht mit Piccolinis auf sie zugekommen sei und ihnen diese angeboten habe. „Das stimmt nicht“, entgegnete der Angeklagte. Auf Nachfrage gab er zwar zu, alkoholisiert, aber nicht betrunken gewesen zu sein. Etwas zu essen habe er in der Nacht aber nicht gemacht.

 

Einer der Zeugen sagte aus, von dem Angeklagten geschlagen worden zu sein. Demnach soll Peter A. dem 18-Jährigen eine Backpfeife gegeben haben. „Ich glaube, einmal“, sagte der 18-Jährige auf Nachfrage der Richterin. Wirklich weh getan habe das aber nicht. Auch die 21-Jährige sagte aus, von Peter A. geschlagen worden zu sein, und zwar gegen die rechte Schulter. „Aber ich weiß nicht mehr, wie das passiert ist“, sagte sie. Seitdem traue sie sich kaum noch, das Haus zu verlassen und sei deswegen auch in Therapie.

 

Mit dabei war auch ein 19-Jähriger aus Windeck. Er sagte aus, von Peter A. am Hinterkopf gepackt worden zu sein. Zwar habe er nicht gesehen, dass sein Kumpel geschlagen worden ist, er will es aber gehört haben, auch, wie sein Kumpel „Au“ gesagt habe – mehrfach. Danach sei er weggelaufen und habe die Polizei gerufen. Ob auch die 21-Jährige körperlich angegriffen worden ist, wisse er nicht: „Ich glaube, dass nur Lennox geschlagen worden ist.

 

Richterin Christina Knauer stellte das Verfahren in Absprache mit der Staatsanwaltschaft gegen eine Geldzahlung zugunsten krebskranker Kinder ein. Die Staatsanwaltschaft erinnerte den Angeklagten daran, bereits einige Vorstrafen verbucht zu haben und forderte eine Geldauflage in Höhe von 450 Euro. Richterin Knauer schloss sich dem an und sagte: „Die Unschuldsvermutung gilt weiterhin.“

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