Nümbrecht – Rat stimmt geschlossen für die Teilnahme an dem Landesprogramm für die Altschuldenübernahme – Sobald dieses in Kraft tritt, kann die Verwaltung umgehend Antrag stellen.
Von Lars Weber
Noch ist es zwar nicht endgültig beschlossen, dass die Altschuldenübernahme durch das Land kommt. Wirklich Zweifel daran gibt es aber auch nicht. Der Gesetzesentwurf wurde schon Ende Februar auf den Weg gebracht, aktuell findet die Anhörung der Verbände statt. Früh in den Prozess involviert war die überschuldete Gemeinde Nümbrecht als eine von acht Referenzkommunen, die von der AG Altschulden, in der Städtetag, Städte- und Gemeindebund sowie das verantwortliche Landesministerium zusammenarbeiten, ausgewählt wurde (OA berichtete). Obwohl im Zuge dieses Prozesses schon ein reger Austausch stattgefunden hatte: Auch Nümbrecht wird einen Antrag auf Altschuldenübernahme stellen müssen, wenn das Gesetz durch ist. Und genau mit diesem Auftrag hat der Rat die Verwaltung bei seiner Sitzung am Mittwoch im Rathaus ausgestattet. Wenig überraschend fiel der Beschluss einstimmig.
Der frühzeitige Beschluss, ein sogenannter Vorratsbeschluss, durch den Rat ist aber nicht der Ungeduld der Nümbrechter zuzuschreiben, einen Teil ihrer Schulden loszuwerden. Stattdessen hatte das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW den Hinweis gegeben, den Vorratsbeschluss zur zeitlichen Straffung des Verfahrens und zur Vermeidung von ansonsten möglicherweise notwendigen Sondersitzungen schon vor Inkrafttreten des Gesetzes zu fassen. Ähnliche Beschlüsse sind dementsprechend auch in anderen Kommunen zu erwarten.
Bürgermeister Hilko Redenius geht davon aus, dass das Gesetz noch vor der Sommerpause in Düsseldorf verabschiedet werden könnte. Wenn es dann in Kraft getreten ist und der Antrag gestellt wurde, könnte im Herbst vielleicht schon der Bescheid im Rathaus eintrudeln. Der Bürgermeister weist aber darauf hin, dass die Umsetzungsphase längere Zeit in Anspruch nehmen könnte, das Land also nicht automatisch mit dem Bescheid einen Teil der Gemeindeschulden übernommen hat. Der Prozess ist hochkomplex. Für die nötigen Prüfungen soll Wirtschaftsprüfer Jens Haas von der Kanzlei Bauer, Soest und Partner aus Wiehl beauftragt werden. Er kennt sich mit den Finanzen in Nümbrecht aus, prüfte zuletzt auch den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023.
Zur Erinnerung: Das Land zahlt den Kommunen kein Geld, damit sie ihre Altschulden tilgen können, sondern das Land übernimmt die Schulden und zahlt diese samt Zinsen an die Gläubiger zurück. Doch wie viele Altschulden übernimmt das Land eigentlich? Das Finanzministerium NRW hat seine Berechnungen über die Höhe der jeweiligen kommunalen Entlastungen bislang nicht öffentlich gemacht. Insofern haben die Interessenverbände eigene Berechnungen in Form einer Simulationsrechnung erstellt. Hiernach entfällt auf die Gemeinde Nümbrecht eine Entlastungshilfe des Landes in Höhe von 18,3 Millionen Euro. Diese Zahl fußt aber bislang nur auf der Simulationsrechnung. Der Städte- und Gemeindebund NRW betont, dass die Ergebnisse noch mit vielen Unsicherheiten behaftet seien. Die reale Zahl kann also abweichen, die 18,3 Millionen Euro nur ein „Näherungswert“ darstellen – mehr nicht.
Noch nicht eingeflossen in die Rechnung ist eine mögliche Altschuldenübernahme des Bundes. Diese kommt immerhin im Koalitionsvertrag von Union und SPD vor, wo es heißt, der Bund beteilige sich „mit 250 Millionen Euro pro Jahr an Maßnahmen der Länder, die ihre Kommunen durch eine landesseitige Übernahme übermäßiger Kassenkredite entlasten, finanziell zur Hälfte“.
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