BLAULICHT

Sex-Foto der Ex mit der Klasse geteilt

lw; 12.10.2023, 14:45 Uhr
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Sex-Foto der Ex mit der Klasse geteilt

lw; 12.10.2023, 14:45 Uhr
Waldbröl – 19-Jähriger musste sich wegen Besitzes und Verbreitung jugendpornografischer Schriften vor Gericht verantworten.

Von Lars Weber

 

Erste Beziehungen im Leben junger Menschen enden nicht selten mit Herzschmerz und auch Wut. Die erste Beziehung von Tobias J. (Anm.d.Red.: Alle Namen geändert) endete vor Gericht. Dem 19-Jährigen wurde vorgeworfen, ein Foto, das seine ehemalige Freundin und ihn beim Sex zeigt, in einer privaten Chatgruppe im Internet geteilt zu haben. Daher hat er sich heute wegen des Besitzes und der Verbreitung jugendpornografischer Schriften vor Richter Carsten Becker am Amtsgericht Waldbröl verantworten müssen. Letztlich wurde das Verfahren gegen den jungen Mann gegen Auflagen eingestellt. Er entschuldigte sich bei seinem Opfer für seine Tat.

 

Zwischen Herbst 2020 und Frühling 2022 waren Tobias J. und Kathrin U., die auch als Nebenklägerin auftrat, laut Aussage des Angeklagten ein Paar gewesen. Die Anklageschrift bezog sich auf einen Zeitraum bis Oktober 2022. Vermutlich im vorletzten Winter soll der Angeklagte ein Kind aufgefordert haben, mit dem Handy das Sex-Foto zu machen. Dieses zeige laut Richter Becker zwei Menschen in einer sexuellen Pose, allerdings seien keine Geschlechtsteile zu erkennen, auch trage Kathrin U. noch Oberbekleidung. Es handele sich also um keine reine Nacktaufnahme. Als die Beziehung dann im März 2022 endete, soll Tobias J. dieses Foto in die WhatsApp-Gruppe der Klasse gepostet haben.

 

„Ja, ich hab das Foto leider verschickt“, sagte der Angeklagte in seiner anschließenden Einlassung. „Aus Frust“, fügte er an. Zum Tatzeitpunkt habe sich der damals Heranwachsende auf einem Lehrgang mit anderen Gleichaltrigen befunden. „An dem Freitag haben wir uns abgeschossen“, erinnerte er sich. Ansonsten erinnerte er sich an nicht viel. „Ich war sehr besoffen.“ Rund 20 Leute seien in der Chatgruppe gewesen und konnten auf das Foto zugreifen und es sehen. Am nächsten Tag habe er das Foto „sofort“ gelöscht, auch bei sich auf dem Handy. „Das war eben nicht sofort“, berichtigte Richter Becker streng.

 

Tobias J. widersprach der Schilderung, er habe das Kind dazu aufgefordert, das Foto anzufertigen. Bei dem Kind handelte es sich um einen damals 13-jährigen Jungen, der bei der Familie ein und aus ging und wie ein weiterer Sohn behandelt wurde. In jener Nacht soll er bei Tobias J. und Kathrin U. im Zimmer geschlafen haben. Der Angeklagte habe wahrgenommen, wie die Handykamera auf ihn und seine damalige Freundin gerichtet wurde, er habe sogar eine Daumen-hoch-Bewegung gemacht. Ob Kathrin U. zu diesem Zeitpunkt wusste, dass sie fotografiert wurden, war indes unklar. Tobias J. hatte der Polizei bei seiner Vernehmung noch gesagt, dass sie nichts mitbekommen habe. Heute vor Gericht sagte er das Gegenteil. Man einigte sich darauf, dass er es einfach nicht wisse.

 

Der Vater des Jungen habe die Aussage getätigt, dass er den 13-Jährigen zum Fotografieren aufgefordert habe, sagte Tobias J. weiter. „Der kann mich nicht leiden.“ Der Junge habe das Foto aber von sich aus gemacht und dann an ihn geschickt. Geladen hatte das Gericht den Jungen aufgrund seines Alters aber nicht. Er musste nicht aussagen.

 

Ebenso wenig wie das Opfer, das aufgrund des Geständnisses der unangenehme Gang in den Zeugenstand erspart blieb. Kathrin U. befindet sich wegen einer depressiven Störung bereits seit mehr als einem Jahr in Behandlung. Die Ärztin sieht laut Attest auch einen direkten Zusammenhang zur Veröffentlichung des Fotos. „Die Behandlung läuft weiter“, sagte der Rechtsanwalt von Kathrin U.

 

Die Jugendgerichtshilfe zeichnete ein positives Bild des Angeklagten, er sei im letzten Jahr seiner Ausbildung und hat große Pläne für die Zukunft. Das Gericht, Nebenklage und Staatsanwaltschaft einigten sich auf die vorläufige Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldstrafe über 1.200 Euro. Das Geld solle in diesem Fall aber nicht wie häufig üblich an eine karitative Einrichtung gehen, sondern als Entschädigung für das Opfer dienen. Außerdem soll er die Kosten des Verfahrens und die Kosten der Nebenklage übernehmen müssen.

 

Als Kathrin U. den Saal zur Verlesung des Beschlusses betrat, entschuldigte sich Tobias J. bei seiner ersten Freundin. „Es tut mir sehr leid.“ Richter Becker wurde zum Ende deutlich: „Es war eine Schweinerei, was Sie gemacht haben.“ Wenn nicht alle abgebildeten Personen einverstanden sind, dürften Schriften nicht weiterverbreitet werden, dies gelte auch im Erwachsenenstrafrecht. „Hätten Sie in der Schule beim Thema Exponentialrechnung aufgepasst, wüssten Sie, dass es reicht, wenn so ein Foto einmal im Netz veröffentlicht wird. Das bekommt man nicht mehr aus der Welt!“

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