FUSSBALL
Spielwertung gegen Hohkeppel II bringt Bewegung in den Aufstiegskampf – Berufung angekündigt
Oberberg - Bezirkssportgericht gibt Einspruch von Jan Wellem Bergisch Gladbach statt - Partie gegen Eintracht-Reserve gewertet - Fall ist noch nicht erledigt.
In den Aufstiegskampf der Bezirksliga Staffel 1 kommt durch ein Urteil am grünen Tisch neue Bewegung. Das Bezirkssportgericht I unter dem Vorsitz von Norbert Schneider gab in erster Instanz einem Einspruch des SSV Jan Wellem Bergisch Gladbach statt und wertete das Duell gegen Eintracht Hohkeppel II vom 30. März, das 3:3 endete, zugunsten der Gladbacher.
Nach Meinung des Gerichts hatten die Hohkeppeler bei der Partie drei Spieler aus dem Kader der 1. Mannschaft eingesetzt, die älter als 23 Jahre sind. Erlaubt ist laut Statuten lediglich der Einsatz von zwei Fußballern, die diese Altersgrenze überschritten haben.
Das letzte Wort ist allerdings noch nicht gesprochen, denn Hohkeppel wird, wie Sportdirektor Kevin Theisen auf OA-Anfrage bestätigte, definitiv Rechtsmittel einlegen. Nach Ansicht der Eintracht-Verantwortlichen waren alle eingesetzten Akteure spielberechtigt – sowohl was das Alterslimit angeht als auch den zum Zeitpunkt der Begegnung geltenden Status als Spieler der höheren bzw. niedrigeren Mannschaft.
Über die Berufung muss das Verbandssportgericht als nächsthöhere Instanz entscheiden.
Durch die zunächst erfolgende Umwertung verliert die SVE-Reserve einen Zähler und fällt mit 55 Punkten auf Rang drei zurück, während Jan Wellem dann auf 57 Zähler kommt und auf den zweiten Platz vorrückt.
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