Oberberg - Das Urteil des Verbandssportgericht zur Wertung der Bezirksliga-Partie zwischen Hohkeppel II und Jan Wellem steht endgültig fest - Veröffentlichung wurde durch Befangenheitsantrag der Bergisch Gladbacher verzögert - Antrag zur Klarstellung der Spielordnung beim Verbandstag (AKTUALISIERT).
+++2. Meldung (27. Juni, 14:30 Uhr)+++
Nach einem langen Hin und Her steht nun endgültig fest, dass Eintracht Hohkeppel II den Punkt aus dem Bezirksliga-Meisterschaftsspiel gegen Jan Wellem Bergisch Gladbach behält und als Meister der Staffel 1 in die Landesliga . Anfang des Monats war die beabsichtigte Entscheidung des Verbandssportgerichts (VSG), das die Berufung der Hohkeppeler zum erstinstanzlichen Urteil des Bezirkssportgerichts zu verhandeln hatte, an die Öffentlichkeit gelangt (siehe Meldung unten).
Jan Wellem ließ daraufhin nichts unversucht und stellte einen Befangenheitsantrag gegen die zur Entscheidung berufenen Mitglieder des VSG. Darüber musste wiederum das Verbandssportgericht des Westdeutschen Fußballverbandes entscheiden, was erst Ende vergangener Woche erfolgte. Der Antrag von Jan Wellem wurde abgelehnt.
Inzwischen ist das VSG-Urteil bekannt. Der Inhalt ist deckungsgleich mit der „Beabsichtigten Entscheidung“: Das erstinstanzliche Urteil wird aufgehoben und das Spiel bleibt wie ausgetragen in der Wertung (3:3). Eine Revision wurde nicht zugelassen.
Interessanterweise wird beim morgigen FVM-Verbandstag ein Antrag behandelt, der auf eine Klarstellung des strittigen Paragrafen 11 der WDFV-Spielordnung hinsichtlich des Status von Ü23/U23-Spielern abzielt, um den es in diesem Fall geht (siehe Meldung unten). Statt der Formulierung „des Jahres“ wird der Passus „zu Beginn des Spieljahres“ vorgeschlagen. Aus Sicht der Antragssteller, hier der Kreis Sieg, sollte auf das Spieljahr und nicht das Kalenderjahr abgestellt werden.
„Damit wäre gewährleistet, dass die Eigenschaft als U23- oder Ü23-Spieler die gesamte Saison über erhalten bleibt. Nach dem derzeitigen Wortlaut würde der U23-Status immer zum 1.1. eines Kalenderjahres, also während der Saison, in den Ü23-Status übergehen, was zwar gewollt sein kann, aber kaum Sinn ergibt. Insoweit dürfen wir auch auf die Spielordnung des DFB hinweisen, die den U23-Spieler dahingehend definiert, dass dieser ‚am 30.6. vor Beginn des Spieljahrs das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben darf‘. Daher sollte die Vorschrift des Paragrafen 11, Absatz 6 der Spielordnung des WDFV wie beantragt neu gefasst werden. […]“, heißt es in der Begründung des Antrags.
+++1. Meldung (3. Juni)+++
Die Bezirksliga-Partie zwischen Eintracht Hohkeppel II und Jan Wellem Bergisch Gladbach, die am 30. März ausgetragen wurde und 3:3 endete, bleibt mit diesem Ergebnis in der Wertung. Das Bezirkssportgericht hatte kürzlich den Bergisch Gladbachern die Punkte zugesprochen, nachdem der Klub Einspruch eingelegt hatte (OA berichtete).
Nach dem erstinstanzlichen Urteil waren die Hohkeppeler in Berufung gegangen – und bekamen nun Recht.
Das Verbandssportgericht plant, die Entscheidung aufzuheben, und stellte hierzu fest, dass bei der SVE-Reserve alle bei der Partie eingesetzten Akteure spielberechtigt waren, also auch diejenigen, die normalerweise zum Kader der 1. Mannschaft gehören. Ein entsprechendes Schreiben mit der beabsichtigten Entscheidung des Verbandssportgerichts wurde den Vereinsverantwortlichen zugestellt und liegt der Redaktion vor.
Der Fußballverband Mittelrhein teilte auf OA-Nachfrage mit Verweis auf ein laufendes sportgerichtliches Verfahren mit, dass man sich zum aktuellen Zeitpunkt zum Sachverhalt nicht äußern könne.
Der Einspruch von Jan Wellem bezog sich auf den Altersklassenstatus des Spielers Arlind Mimini, der dem Aufgebot der 1. Mannschaft angehört und in der besagten Begegnung der Bezirksliga-Reserve zum Einsatz kam. Zu klären war, ob er U23-Spieler ist oder nicht.
Dies wurde vom Verbandssportgericht bejaht, die Zuordnung eines Spielers in die jeweilige Altersklasse (U23 oder Ü23) gelte für das komplette Spieljahr vom 1. Juli bis zum 30. Juni.
Die Gegenseite hatte argumentiert - auch weil im maßgeblichen Paragrafen der Spielordnung des Westdeutschen Fußballverbandes (WDFV) das Wort „Jahr“ verwendet wird (in der DFB-Spielordnung ist beispielsweise explizit von „Spieljahr“ die Rede) -, dass der Altersklassenstatus am Ende des Kalenderjahres wechselt, Mimini, der im Oktober 2024 seinen 23. Geburtstag gefeiert hatte, demnach zum Zeitpunkt des Spiels als Ü23-Spieler einzustufen gewesen wäre.
Dieser Argumentation war auch das Bezirkssportgericht gefolgt. Folglich hätte Hohkeppel in dem fraglichen Match drei Ü23-Akteure – Jose Pierre Vunguidica, Mike Owusu und Arlind Mimini - aus dem Kader der 1. Mannschaft eingesetzt, erlaubt sind den Statuten nach jedoch lediglich zwei.
In der Tabelle bleibt nach der Rücknahme der Wertung alles beim Alten. Hohkeppel II führt das Klassement zwei Spieltage vor dem Saisonende mit 65 Punkten an, dahinter folgen Jan Wellem und Blau-Weiß Köln mit jeweils 64 Zählern.
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