BLAULICHT

Verfolgungsjagd endet mit Schlägen und Tritten an Bushaltestelle

pn; 18.10.2025, 08:00 Uhr
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Archivfoto: OA.
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Verfolgungsjagd endet mit Schlägen und Tritten an Bushaltestelle

pn; 18.10.2025, 08:00 Uhr
Waldbröl – Zu einer Geldstrafe und einem Fahrverbot wurde ein Waldbröler (31) am Amtsgericht Waldbröl verurteilt - Er hat auf einen 42-Jährigen eingeprügelt und zudem Sozialbetrug begangen.

Von Peter Notbohm

 

Die Anzahl der Nötigungen im Straßenverkehr ist in den vergangenen Jahren angestiegen. Doch warum Stefan I. (Anm.d.Red.: Name geändert) am 25. Mai dieses Jahres seinen Aggressionen im Straßenverkehr freien Lauf ließ, konnte auch das Amtsgericht Waldbröl nicht endgültig klären. Der 31-Jährige aus Waldbröl musste sich dort wegen Nötigung und Körperverletzung sowie wegen Sozialbetrugs verantworten. Die Staatsanwaltschaft warf ihm unter anderem vor, nach einem Missverständnis im Straßenverkehr einen 42-Jährigen über mehrere Kilometer verfolgt und nachdem dieser angehalten hatte, mehrfach geschlagen und getreten zu haben.

 

Überhaupt hinterließ der Angeklagte einen seltsamen, teils verwirrten Eindruck vor Gericht. Erschienen war er ohne Anwalt und teilte Einzelrichterin Svenja Defourny extrem höflich mit, dass er zu allen Vorwürfen am Vorabend einen Brief verfasst habe, ohne fachgerechte Verteidigung durch einen Rechtsanwalt aber jegliche weitere Kommunikation verweigere. Den Brief verlas er anschließend, sprach darin davon, von einem VW-Fahrer „penetrant genötigt, bedroht und in Gefahr gebracht“ worden zu sein.

 

Zu den weiteren Vorwürfen, dass er rund 370 Euro Bürgergeld zu Unrecht erhalten habe, weil er es unterließ, einen Job in einem Morsbacher Restaurant anzumelden, ergänzte er: „Von der Mitarbeiterin des Jobcenters erhalte ich keine Unterstützung. Sie hat vor einigen Jahren versucht, ein psychiatrisches Experiment an mir durchzuführen. Der Wechsel zu einem anderen Vermittler ist aussichtslos.“

 

Deutlich mehr Details zu der Verfolgungsjagd gab es vom 42-jährigen Opfer. Der Waldbröler gab an, dass er mit seinem kleinen Sohn (2) auf dem Weg in Richtung Hufen gewesen sei. In Höhe des Feuerwehrgerätehauses in der Ortschaft Heide sei ihm ein Auto zügig entgegengekommen. Er wollte nicht ausschließen, dass er beim Abbiegen vielleicht etwas zu mittig auf der engen Straße gewesen sei und das andere Auto deshalb ins staubige Bankett musste, berichtete er: „Das war schon knapp, ich habe mir aber nichts weiter dabei gedacht.“

 

Kurz darauf sei der Wagen dann in seinem Rückspiegel aufgetaucht. Der Fahrer habe wild in seine Richtung gestikuliert, sei sehr dicht aufgefahren und habe immer wieder ein Überholen rechts und links angedeutet. „Ich dachte wirklich, der fegt mich gleich von der Straße“, erklärte der 42-Jährige, warum er zwar selbst nicht beschleunigte, schließlich aber auf Höhe der Bushaltestelle Wilhelmshöhe angehalten habe. Beide Autofahrer seien dann ausgestiegen, zu einem Gespräch kam es aber wohl nicht. „Er schrie mich direkt an, dass er mich umbringen würde, wenn er Kinder dabei gehabt hätte.“

 

Anschließend sei auf ihn minutenlang eingeschlagen und -getreten worden. Wirklich gewehrt habe er sich dabei nicht, auch um seinen eigenen Sohn nicht zu gefährden: „Ich hatte Angst, dass er ein Messer dabei hat und wollte auf keinen Fall, dass er mein Kind sieht.“ Vor Gericht wurden mehrere Fotos von den dunkelblauen Hämatomen an seinen Armen gezeigt. „Ich habe mich in meinem Leben noch nie geschlagen und war anschließend wirklich fertig, am Zittern und aufgeregt“, berichtete der 42-Jährige weiter. Die Polizei ermittelte später, dass das Auto, mit dem der 31-Jährige die Verfolgungsjagd begangen haben soll, dem Vater seiner Freundin gehörte. Der konnte vor Gericht allerdings nur aussagen, dass er den Wagen seiner Tochter geliehen habe.

 

Richterin Defourny verurteilte Stefan I. schließlich wegen versuchter Nötigung, Körperverletzung und Sozialbetrugs zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro (80 Tagessätze) und einem dreimonatigen Fahrverbot, was auch dem Antrag der Staatsanwaltschaft entsprach. Obwohl die Richterin von einem relativ milden Urteil sprach, kündigte der 31-Jährige unmittelbar an, in Berufung gehen zu wollen.

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