Gummersbach - Drogendealer kommt mit Bewährungsstrafe davon.
Von Leif Schmittgen
Heute musste sich Ali N. (Anm. d. Red.: Name geändert) vor dem Gummersbacher Schöffengericht unter Vorsitz von Ulrich Neef verantworten. Dem Mann wurde vorgeworfen, vor drei Jahren in fünf Fällen größere Mengen Marihuana, Amphetamin und Haschisch gewinnbringend weiterverkauft zu haben. Laut Oberstaatsanwältin wollte sich der Angeklagte damit eine zweite Existenz aufbauen.
Zur damaligen Zeit war der junge Mann spielsüchtig und hatte Schulden von etwa 2.500 Euro angehäuft. Die Vorwürfe räumte N. ein, auch wenn er sich im Einzelnen nicht mehr an die Taten erinnern konnte. Inzwischen ist der mehrfach einschlägig Vorbestrafte offensichtlich geläutert: Der Gummersbacher hat inzwischen einen Aushilfsjob und hat sich zum Eigenschutz in sämtlichen deutschen Casinos ein Spielverbot auferlegen lassen. Zudem weise er regelmäßig negative Drogentests vor.
Als Jugendlicher habe er oft Cannabis konsumiert, sei seither aber clean geblieben. Die von N. über einen Mittelsmann zum Dealen gekauften Rauschmittel habe er nie konsumiert. Wegen anderer Delikte steht er seit längerem unter Betreuung, seine Bewährungshelferin sagte heute, dass N. sich an alle Auflagen halte und jeden Termin zuverlässig wahrnehme. Wegen der günstigen Sozialprognose sowie der Tatsache, dass der Angeklagte etwas gegen seine Spielsucht unternommen habe, und der Chance auf einen Ausbildungsplatz, plädierte die Oberstaatsanwältin für eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren, die zur Bewährung auszusetzen sei. Der Forderung folgte das Gericht mit der Auflage, dass N. in einem dreijährigen Zeitraum mit keinerlei Drogen in Berührung kommen darf.
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