Oberberg - In den Weihnachtsferien schließen viele Rathäuser ihre Pforten - OA gibt einen Überblick (AKTUALISIERT).
Bergneustadt
Das Rathaus bleibt in diesem Jahr über die Feiertage vom 23. Dezember bis einschließlich 1. Januar geschlossen. Der erste Öffnungstag im neuen Jahr ist Donnerstag, 2. Januar. Am 27. Dezember ist das Standesamt von 9 bis 11 Uhr für die Anzeige von Sterbefällen geöffnet (Anruf unter Tel.: 02261/404-108 an, damit die Rathaustür geöffnet wird). Das Wahlamt ist für Wahlangelegenheiten im Zeitraum vom 23. Dezember bis 1. Januar (hier geht's zu den Erreichbarkeiten) besetzt und über Tel.: 02261/40 42 02 und per E-Mail über wahlen@bergneustadt.de erreichbar.
Gummersbach
Das Rathaus bleibt in der Zeit vom 23. bis zum 30. Dezember geschlossen. Der kommunale Ordnungsdienst ist auch in dieser Zeit im Stadtgebiet auf Streife, das Standesamt hat am 23. und 30. Dezember von 8 bis 12 Uhr Notdienst für Sterbefall-Beurkundungen. Auch die Stadtwerke sind für die Bereiche Abwasser und Trinkwasser im Bereitschaftsdienst, die Notfallnummern sind unter stadtwerke-gm.de abrufbar.
Das Wahlamt ist per E-Mail erreichbar. Die Verwaltung bittet darum, diese Adresse ausschließlich für Wahlen betreffende Anliegen, z.B. die Bewerbung als Wahlhelfer, die Validitätsprüfung von Unterstützungsunterschriften oder ähnliches zu nutzen. E-Mails an diese Adresse werden im oben genannten Zeitraum täglich in den Rufbereitschaftszeiten bearbeitet.
Ab Donnerstag, 2. Januar, sind die Dienststellen der Stadtverwaltung wieder wie gewohnt geöffnet.
Lindlar
Die Dienststellen der Gemeindeverwaltung Lindlar im Rathaus, Borromäusstraße 1, bleiben vom 24. Dezember bis 1. Januar 2025 geschlossen. Jedoch ist das Standesamt am Montag, 30. Dezember, zur Beurkundung von Sterbefällen von 10 bis 12 Uhr unter Tel.: 02266/96 115 erreichbar. Das Gemeindewerk Wasser/Abwasser ist für Notfälle zu den Dienstzeiten unter Tel.: 0175/247 50 04 erreichbar.
Im Rahmen der Bundestagswahl (23. Februar) ist eine Rufbereitschaft des Einwohnermeldeamtes für Unterstützungsunterschriften an folgenden Tagen erreichbar unter Tel.: 0151/51 70 66 87:
24. Dezember von 10 bis 12 Uhr
25. Dezember von 10 bis 13 Uhr
26. Dezember von 10 bis 13 Uhr
27. Dezember von 8 bis 14 Uhr
28. Dezember von 10 bis 13 Uhr
29. Dezember von 10 bis 13 Uhr
30. Dezember von 8 bis 16 Uhr
31. Dezember von 10 bis 13 Uhr
1. Januar von 10 bis 13 Uhr
Marienheide
Die Dienststellen der Gemeindeverwaltung bleiben in der Zeit vom 21. Dezember bis einschließlich 1. Januar für den Publikumsverkehr ganztägig geschlossen.
Morsbach
Ab dem 23. Dezember sind alle Dienststellen (Gemeindeverwaltung, Standesamt, Baubetriebshof sowie das Gemeindewasserwerk) der Gemeinde Morsbach geschlossen. Für die Beurkundung von Sterbefällen ist die Standesbeamtin unter Tel.: 0173/53 724 59 erreichbar. Den aktuellen Stand zu Wahlangelegenheiten gibt es unter morsbach.de, auf Facebook und auf Instagram. Der Bereitschaftsdienst des Wasserwerkes ist unter Tel.: 0171/56 11 595 erreichbar.
Für dringende Wahlangelegenheiten (Bestätigung Unterstützungsunterschriften/ Bescheinigung passives Wahlrecht) ist das Wahlamt/Bürgerservice am 23. Dezember von 8 bis 16 Uhr, am 27. Dezember von 8 bis 14 Uhr und am 30. Dezember von 8 bis 14 Uhr unter Tel.: 0173/53 72 459 zu erreichen.
Ab dem 2. Januar sind alle Dienststellen wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten erreichbar.
Nümbrecht
In der Zeit vom 24. Dezember bis zum 1. Januar 2025 bleibt das Rathaus geschlossen. Am Dezember steht in der Zeit von 9 bis 10 Uhr ein Notdienst zur Beurkundung von Sterbefällen zur Verfügung. Telefonische Voranmeldung unter Tel.: 02293/302-128 gebeten.
Das Wahlamt bleibt vom 23. Dezember bis 1. Januar über Tel.: 02293/30 21 72 und per E-Mail an wahlamt@nuembrecht.de durchgehend besetzt beziehungsweise erreichbar. Die genauen Zeiten sind hier einzusehen.
Reichshof
Das Rathaus in Denklingen ist vom 23. bis 30. Dezember geschlossen. Auch der Baubetriebshof in Brüchermühle sowie die Kur- und Touristinfo in Eckenhagen sind während dieser Zeit nicht geöffnet. Die Rufbereitschaften für den Winterdienst und das Ordnungsamt sind gewährleistet. Zur Beurkundung von Sterbefällen ist das Standesamt wie folgt erreichbar: Am 23., 27. und 30. Dezember von 8:30 bis 12 Uhr (Tel.: 02296-801-310).
Nur in dringenden und unaufschiebbaren Fällen für die Ausstellung eines Personalausweises/Reisepasses ist das Einwohnermeldeamt/Bürgerservice erreichbar: am 23. und 30. Dezember von 8:30 bis 16 Uhr unter Tel.: 02296-801-235 sowie am 27. Dezember von 8:30 bis 12 Uhr unter Tel.: 02296-801-233. In besonderen Notlagen und bei technischen Störungen kann das Wasserwerk unter Tel.: 0171/82 36 496 kontaktiert werden.
Wiehl
Das Wiehler Rathaus und seine Nebenstellen bleiben vom 27. bis 30. Dezember geschlossen, die Büros sind nicht besetzt. Ausnahmen gelten für Notfälle.
Meldungen zu Kindeswohlgefährdungen sind möglich montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr – ausschließlich per E-Mail an asd@wiehl.de oder telefonisch unter Tel.: 02262/99 540. Außerhalb dieser Zeiten sowie an Wochenenden und Feiertagen steht der kreisweite Bereitschaftsdienst der Jugendämter über die 112 zur Verfügung (Kreisleitstelle).
Für die Beurkundung von Sterbefällen steht am 27. Dezember zwischen 10 und 13 Uhr eine Mitarbeiterin des Standesamtes zur Verfügung. Eine telefonische Anmeldung unter Tel.: 02262/99 248 ist zwingend erforderlich. Bei Notfällen, die den Einsatz des Ordnungsamtes notwendig machen, gilt die Notfallnummer 112. Der Notdienst der AggerEnergie steht unter Tel: 02261/92 50 50 bereit.
Wipperfürth
Die Dienststellen der Stadtverwaltung bleiben vom 27. bis einschließlich 30. Dezember geschlossen. Das Wahlamt ist für Wahlangelegenheiten am 27. und am 30. Dezember jeweils von 8 bis 12:30 Uhr geöffnet. Die regulären Rufbereitschaften und Winterdienste sind darüber hinaus für dringende Notfälle durchgängig besetzt.
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