OBERBERGISCHER KREIS
Niedrige Pegelstände: Bezirksregierung untersagt Wasserentnahme aus Agger und Co.
Oberberg – Allgemeinverfügung gilt ab dem kommenden Montag - Bei Zuwiderhandlung drohen saftige Bußgelder.
Um Tiere und Pflanzen zu schützen, untersagt die Bezirksregierung Köln, aus den Flüssen Sieg, Agger, Rur und Erft im Regierungsbezirk Köln und aus der Wupper in den Regierungsbezirken Köln und Düsseldorf, Wasser zu entnehmen. Das Verbot gilt ab dem 6. Juli für mechanische oder elektrische Pump- und Saugvorrichtungen sowie fahrbare Behältnisse. Genehmigte Wasserentnahmen sind davon ausgenommen. Das Schöpfen von Wasser mit Handgefäßen und das direkte Tränken von Vieh sind weiter erlaubt.
„Aufgrund geringer Niederschlagsmengen in den vergangenen Wochen und Monaten fließt in vielen Flüssen und Bächen sehr wenig Wasser. Die Wasserstände liegen derzeit auf dem Niveau, das sonst erst im Spätsommer erreicht wird. Sollten länger anhaltende Niederschläge weiterhin ausbleiben, haben die Gewässer keine Reserven für die kommenden Monate. Mit Rücksicht auf den Wasserhaushalt ist eine sparsame Verwendung des Wassers geboten und sicherzustellen. So können der sensible Naturraum und die dort lebenden Pflanzen und Tiere geschützt werden“, teilte die Bezirksregierung Köln mit.
Zuwiderhandlungen gegen das Entnahmeverbot können mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Die Verfügung gilt bis zum 30. September. Sie kann bei Bedarf jedoch geändert werden. Sobald die Wasserstände wieder dauerhaft erhöht sind, wird die Rücknahme der Allgemeinverfügung geprüft.
Die Bezirksregierung ist als Obere Wasserbehörde zuständig für Gewässer der so genannten ersten und zweiten Ordnung. Im Regierungsbezirk Köln sind das die Flüsse Sieg, Agger, Rur, Erft und Wupper. Im Fall der Wupper besteht auch die Zuständigkeit für den Regierungsbezirk Düsseldorf. Für alle anderen Gewässer sind die Unteren Wasserbehörden bei den Kreisen und kreisfreien Städten zuständig.