OBERBERGISCHER KREIS

Blauzungenkrankheit: Fälle jetzt auch im Oberbergischen

Red; 18.07.2024, 15:55 Uhr
Symbolfoto: Nennieinszweidrei auf Pixabay.
OBERBERGISCHER KREIS

Blauzungenkrankheit: Fälle jetzt auch im Oberbergischen

Red; 18.07.2024, 15:55 Uhr
Oberberg - 17 Schafe und Rinder im Kreisgebiet nachweislich infiziert - Die für Menschen ungefährliche Tierkrankheit ist meldepflichtig.

Nachdem die Blauzungenkrankheit vergangenes Jahr in den Niederlanden festgestellt wurde und es zuletzt auch Ansteckungen in mehreren NRW-Landkreisen gab, hat die für Menschen ungefährliche Tierkrankheit jetzt auch das Oberbergische erreicht. Bislang handelt es sich um acht erkrankte Schafe sowie um neun erkrankte Rinder im Kreisgebiet. Bei den betroffenen Tieren wurde die Infektion mit dem Bluetongue-Virus vom Serotyp3 (BTV 3) nachgewiesen.

 

Blauzungenkrankheit

 

Empfänglich für das Virus sind Wiederkäuer wie Rinder, Schafe, Ziegen, Wildwiederkäuer und Kameliden. Die Blauzungenkrankheit wird nicht von Tier zu Tier, sondern von infizierten Stechmücken sogenannte Gnitzen, auf Wiederkäuer übertragen. Die aktuelle Witterung begünstigt die Aktivität der Stechmücken. Bei Rindern verursacht das Virus häufig nur milde Symptome; Schafe zeigen meist deutliche Krankheitssymptome wie Fieber, Apathie, Speicheln, geschwollene Schleimhäute sowie Läsionen an den Klauen, die auch zu Lahmheiten führen können. Schwere Verläufe mit Todesfällen werden vor allem in Schafbeständen beobachtet.

 

Der Verzehr von Fleisch- und Milchprodukten ist unbedenklich. Tierhalter werden allerdings um besondere Aufmerksamkeit gebeten. Die Blauzungenkrankheit ist anzeigepflichtig. „Alle Halter von empfänglichen Tieren, insbesondere Rinder, Schafen und Ziegen, sollten ihre Tiere genau beobachten und bei Krankheitssymptomen, die auf eine Blauzungeninfektion hindeuten, den Hoftierarzt zur Abklärung hinzuziehen. Der Hoftierarzt zeigt nach der Untersuchung der Tiere den Verdacht auf die Blauzungenkrankheit beim Veterinäramt des Oberbergischen Kreises an. Zur Abklärung werden Blutproben entnommen und im Landeslabor untersucht“, erklärt Monika Meyer-Schoppmann, Leiterin des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes, das für Verdachtsmeldungen sowie Fragen unter amt39@obk.de oder Tel.: 02261/88-39 03 zu erreichen ist.

 

Zur Vorbeugung einer Infektion rät das Veterinäramt, die empfänglichen Tierarten mit Abwehrmitteln gegen Stechmücken zu behandeln. Für den aktuell vorgefundenen Virustyp steht ein Impfstoff zur Verfügung. Zwecks Impfung müssen sich die Halter mit ihrer Hoftierpraxis in Verbindung setzten. „Wichtig in diesem Zusammenhang ist der Hinweis auf die Verpflichtung zur Anmeldung der Tierhaltung bei der Tierseuchenkasse in Münster. Bei Transporten in andere Bundesländer müssen bestimmte Vorgaben beachtet werden“, teilte der Kreis mit.

 

Weitere aktuelle Informationen unter www.obk.de/blauzungenkrankheit.

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