OBERBERGISCHER KREIS

Finanzielle Förderungen für Arbeitgeber

ANZEIGE; 15.06.2026, 06:00 Uhr
Fotos: BA.
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Finanzielle Förderungen für Arbeitgeber

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Den passenden Azubi oder die passende Fachkraft noch nicht gefunden?

Oft lohnt ein Blick seitwärts - Menschen, die vielleicht auf den ersten Blick nicht perfekt passen, aber Potenzial besitzen.

 

Die Agentur für Arbeit unterstützt Unternehmen mit einer Vielzahl finanzieller Förderinstrumente – von der Einstellung über Qualifizierung oder zur Ausbildung.

 

Welches der unterschiedlichen Förderinstrumente in Betracht kommen kann, können Sie schnell und unkompliziert über den Fördercheck prüfen.

 

Einige wenige Antworten reichen aus - unsere Expertinnen und Experten des Arbeitgeber-Services beraten Sie anschließend bei der individuellen Umsetzung.

 

 

Welche Förderungen gibt es überhaupt?

 

Der Eingliederungszuschuss (EGZ)

 

Der Eingliederungszuschuss unterstützt Arbeitgeber bei der Einstellung von arbeitslosen oder arbeitsuchenden Personen mit Vermittlungshemmnissen und Minderleistungen durch einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt.
 

Regelförderung: bis zu 50 % des Arbeitsentgelts, Förderdauer max. 12 Monate
 

Ältere Arbeitnehmer (ab 55 Jahren): Förderdauer bis zu 36 Monate
 

Schwerbehinderte Menschen: bis zu 70 % des Arbeitsentgelts, Förderdauer bis zu 24 Monate
 

Antragstellung: zwingend vor Abschluss des Arbeitsvertrags erforderlich und online über die eServices der Bundesagentur für Arbeit möglich.

 

Förderung der beruflichen Weiterbildung Beschäftigter

 

Arbeitgeber können Zuschüsse und Erstattungen für die Qualifizierung ihrer Belegschaft erhalten. Die Förderung richtet sich nach Unternehmensgröße und Art der Qualifizierungsmaßnahme.

 

  • Zuschüsse zum Arbeitsentgelt während der Weiterbildungszeit
  • Volle oder teilweise Übernahme der Weiterbildungskosten
  • Sammelantrag für mehrere Beschäftigte möglich

 

Förderung der Ausbildung

 

Ausbildungsbetriebe profitieren von gezielten Unterstützungsleistungen, die sowohl die Qualität der Ausbildung als auch die Gewinnung geeigneter Auszubildender stärken.
 

Assistierte Ausbildung (AsA)

 

  • Unterstützung bei Durchführung und Organisation der Ausbildung im Betrieb (Förderunterricht und sozial-pädagogische Unterstützung möglich)

 

Einstiegsqualifizierung (EQ)

 

  • Zuschuss zur Praktikumsvergütung
  • Pauschalierter Sozialversicherungsbeitrag sowie Fahrkostenübernahme
  • Dauer 4 bis 12 Monate
  • bereitet Jugendliche auf eine vollwertige Berufsausbildung vor

 

Kontakt und weitere Informationen

 

Arbeitgeber-Hotline: 0800 4 555520 (gebührenfrei, Mo–Fr 08:00–18:00 Uhr)

Fördercheck: www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell

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