OBERBERGISCHER KREIS

Vogelgrippe bei Wildgans an der Bevertalsperre nachgewiesen

Red; 09.03.2026, 12:12 Uhr
Symbolfoto: UschiL from Pixabay.
OBERBERGISCHER KREIS

Vogelgrippe bei Wildgans an der Bevertalsperre nachgewiesen

Red; 09.03.2026, 12:12 Uhr
Oberberg – Veterinäramt empfiehlt Schutzmaßnahmen für Geflügelhaltungen.

Bei einer verendeten Wildgans, die an der Bevertalsperre gefunden wurde, konnte das Vogelgrippevirus (H5N1) nachgewiesen werden. Da es sich hierbei um einen Wildvogel handelt, werden keine weiteren Bekämpfungsmaßnahmen getroffen, teilte die Kreisverwaltung mit. Für alle Geflügelhaltungen in der Region, unabhängig von der Bestandsgröße, werden Schutzmaßnahmen empfohlen:

 

  • Tränkwasser für Geflügel soll für Wildvögel unzugänglich angeboten werden.

 

  • Die Stallungen und Ausläufe von Geflügel sollten mit separater Stallkleidung und Schuhen betreten werden; an der Schuhunterseite anhaftender Kot kann zu einer Weiterverbreitung beitragen.

 

  • Umfassende Reinigung und Desinfektion vor jeder Einstallung oder nach jeder Ausstallung von Geflügel sowie der Transportmittel für Geflügel (Fahrzeuge und Behältnisse).

 

  • Minimierung von direkten und indirekten Kontaktmöglichkeiten zwischen Geflügel und wilden Wasservögeln sowie Kontakt zu natürlichen Gewässern.

 

  • Geflügel nur an Stellen füttern, die für Wildvögel unzugänglich sind.

 

  • Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann sollte für Wildvögel unzugänglich aufbewahren werden.

 

  • Bei Vorkommen von vermehrten Todesfällen in Geflügelhaltungen ist die Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Oberbergischen Kreises umgehend zu informieren.

 

Von Singvögeln geht nach bisherigem Kenntnisstand kein besonderes Risiko der Übertragung der Vogelgrippe aus. Verendete Vögel sollten in der Natur belassen werden oder können, wenn sie auf einem Privatgrundstück gefunden werden, im Hausmüll (in der Restmülltonne) entsorgt werden. Wenn man viele tote Vögel an einem Ort oder einzelne oder mehrere tote größere Vögel wie Gänse, Schwäne, Enten oder Greifvögel findet, sollte man diese nicht anfassen, sondern das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt informieren. Diese können dann die Untersuchung auf AI einleiten.

 

 Ob ein verendeter Vogel am Vogelgrippe-Virus gestorben ist, kann nur im Labor geklärt werden. Der Kontakt von Haustieren zu toten oder sterbenden Wildvögeln sollte vermieden werden. Geflügelhaltungen, die noch nicht angemeldet sind - auch Hobbyhaltungen –, sind umgehend bei der Tierseuchenkasse anzumelden und dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Oberbergischen Kreises mitzuteilen.

Kontakt zur Veterinär- und Lebensmittelüberwachung unter Tel.: 02261/88-39 03 oder amt39@obk.de.

WERBUNG

WERBUNG