POLITIK

223.106 Oberberger haben die Qual der Wahl

bv; 08.09.2020, 15:17 Uhr
Archivfoto: Michael Kleinjung --- Die Bürger in der Region sind am kommenden Sonntag aufgerufen, ihre Stimme abzugeben.
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223.106 Oberberger haben die Qual der Wahl

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bv; 08.09.2020, 15:17 Uhr
Oberberg - Bürger sind am kommenden Sonntag aufgerufen, Räte, Kreistag, Landrat und Bürgermeister zu bestimmen - Oberberg-Aktuell berichtet ab 18 Uhr über alle Entwicklungen.

Von Bernd Vorländer


Stimmungen sind so flüchtig und unsicher wie das Wetter. Kaum hat man sich auf wolkig bis heiter eingestellt, lauert schon der nächste Regenschauer. Am kommenden Sonntag geht es jedoch nicht um Stimmungen, sondern um Stimmen. Bei der Kommunalwahl sind die Bürger aufgefordert, über den Landrat, die Bürgermeister und die Zusammensetzung der Stadt- und Gemeinderäte wie des Kreistags zu entscheiden. Auch findet zeitgleich die Wahl der Integrationsräte, der kommunalen Vertretung aller Migranten statt. Jede Kommune, in der mehr als 5.000 ausländische Einwohner ihre Hauptwohnung haben, ist verpflichtet, einen Integrationsrat zu bilden.

 

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Obwohl es bei den Kommunalwahlen um wichtige Themen vor Ort geht, etwa, wie viel Grundsteuer künftig zu entrichten ist, wohin kommunale Investitionen gelenkt werden, und ob die Ausstattung von Schulen  verbessert werden kann - um nur einige Beispiele zu nennen - ist die Wahlbeteiligung meist niedrig. Nur wenig mehr als jeder zweite Bürger machte vor fünf Jahren von seinem Wahlrecht Gebrauch.

 

Am Sonntag sind alle Wahllokale von 8 bis 18 Uhr geöffnet, und 223.106 Oberberger sind aufgerufen, ihre Stimme abzugeben, darunter 13.989 Erstwähler. Um bei der Kommunalwahl mitbestimmen zu dürfen, muss man mindestens 16 Jahre alt sein und die deutsche Staatsbürgerschaft oder die eines anderen EU-Landes besitzen. Außerdem muss der Hauptwohnsitz in der Stadt oder Gemeinde sein, in der man wählen will.

 

Eine Sperrklausel wie etwa die Fünf-Prozent-Hürde bei Landtagswahlen gibt es nicht. Bei der Wahl der Stadt-, Gemeinde- und Kreisräte wurde die 2,5-Prozent-Klausel im November 2017 vom Verfassungsgerichtshof des Landes für unzulässig erklärt. Auch Kleinstparteien haben nun die Chance, in Gemeinderäte einzuziehen. Auch die von der schwarz-gelbe Landesregierung beschlossene Abschaffung der Stichwahlen für Oberbürgermeister, Bürgermeister und Landräte per Gesetz, kassierte der Verfassungsgerichtshof in Münster nach einer Klage der Opposition ein. Die Stichwahlen finden nun am 27. September statt. Sie werden notwendig, falls bei mehr als einem Kandidaten kein Bewerber in der ersten Runde 50 Prozent der Stimmen erhält. Dann fällt die Entscheidung in der zweiten Runde zwischen den beiden Erstplatzierten. Für den Sieg reicht eine einfache Mehrheit.

 

Weil die Aussichten auf Mandate auch für kleinere Wählergruppen und Parteien groß ist, gibt es einen regelrechten Sturm auf die Rathäuser. In Radevormwald sind es neun Gruppen und Parteien, die um Zustimmung rangeln. In Bergneustadt wollen vier Kandidaten das Erbe des scheidenden Bürgermeisters Wilfried Holberg antreten. Dagegen haben die Amtsinhaber in Wiehl, Reichshof, Morsbach, Marienheide und Engelskirchen keinen Gegenkandidaten. Ihnen reicht der Sprung über die 50 Prozent-Marke. Gelingt das nicht, muss die Wahl in der betreffenden Kommune wiederholt werden - und es könnten sich neue Bewerber melden. Realistisch ist dies allerdings nicht. In Lindlar wird in diesem Jahr gar kein Rathauschef bestimmt. Dr. Georg Ludwig war 2018 in seinem Amt bestätigt worden. deshalb läuft seine Amtszeit bis zur kommenden regulären Wahl 2025.

 

Am prestigekräftigsten ist sicherlich die Wahl des Landrats. Vor fünf Jahren hatte sich Amtsinhaber Jochen Hagt mit fast 52 Prozent gegen den Morsbacher Bürgermeister Jörg Bukowski durchgesetzt. Jetzt versucht die von SPD, Grünen und Linken unterstützte Tülay Durdu, die Vormachtstellung des CDU-Kandidaten zu brechen.

 

Die Corona-Pandemie hat die Kommunen in diesem Jahr vor besondere Herausforderungen gestellt. Es galt, entsprechende Vorsichtsmaßnahmen in den Wahllokalen zu organisieren. So wie in Gummersbach werden allerorten die Wahlhelfer mit Masken, Gesichtsschildern, Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhen sowie Markierungsband zur Verdeutlichung von Sicherheitsabständen ausgestattet. Außerdem wurden vielerorts bereits ausreichend Kugelschreiber beschafft, damit jedem Wähler ein eigener zur Verfügung steht.

 

Laut Coronaschutzverordnung gilt für alle Wähler im Wahllokal Maskenpflicht. Für diejenigen, die einen Mund-/Nasenschutz nicht tragen können oder die Maske verweigern, muss der Wahlvorstand eine Durchführung der Wahl mit besonderen Sicherheitsabständen ausnahmsweise auch ohne Maske ermöglichen. Bußgelder werden nicht ausgesprochen. Viele Bürger wollen dem Besuch eines Wahllokals jedenfalls aus dem Weg gehen. Die Zahl der Briefwähler dürfte deutlich ansteigen. In der Kreisstadt Gummersbach liegt sie bereits aktuell um mehr als 50 Prozent über dem Vergleichswert des Jahres 2014 .

 

Und wie kann man sich über den Ausgang der Wahl informieren? Aufgrund der Corona-Pandemie wird es am kommenden Sonntag keine öffentliche Wahlinformationsveranstaltung im Kreishaus geben. Interessierte können sich auf der Seite des Oberbergischen Kreises www.obk.de/wahlen2020 informieren, ab 19  Uhr das Wahlergebnis auch telefonisch unter Tel.: 02261/887 370 erfragen. Oberberg-Aktuell berichtet über die Kommunalwahl ab 18 Uhr am kommenden Sonntag ausführlich. Hier finden unsere Leser am Abend alle Ergebnisse zu Rats-, Kreistags-, Landrats- und Bürgermeisterwahlen sowie erste Reaktionen der Parteien und Amtsträger.

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