POLITIK
„Abzocke“, sagt ein Bürger - „Geltendes Recht“, sagt der Kreis
Oberberg – Anwalt Volker Steffen beschwerte sich monatelang bei Kreis und Straßen.NRW über den Schilderwald entlang der L 339 und den Blitzer in Niederbröl – Nun durfte er im Kreisausschuss vorsprechen.
Von Lars Weber
Seit Februar müssen Autofahrer entlang der L 339 zwischen Nümbrecht-Gaderoth und Waldbröl-Bröl besonders gut auf den Tacho schauen. Seitdem hat der Landesbetrieb Straßen aufgrund von Straßenschäden diverse Schilder aufgestellt, die das Tempo teils von ursprünglich 70 auf 50 oder 30 runterregeln. Einige Wochen konnten 13 Extra-Schilder auf sechs Kilometern gezählt werden. Auch kurz vor der stationären Blitzeranlage des Oberbergischen Kreises in Niederbröl musste die Geschwindigkeit auf 30 statt 50 angepasst werden – die Anlage blieb bis auf eine Pause aktiv. Für nicht rechtmäßig hält der Niederbröler Rechtsanwalt Volker Steffen die Vorgehensweise von Straßen.NRW und Kreis, weshalb er neben vielen Schreiben an die Behörden auch eine Einwohneranregung an den Kreis stellte. Dort durfte er sein Anliegen nun im Kreisausschuss vorbringen.
Steffen betonte, nicht selbst geblitzt worden zu sein und auch keine Mandanten in der Sache zu vertreten. Stattdessen wolle er als Bürger den „Schildbürgerstreich“ begrenzen. Für ihn seien die ständigen Tempowechsel willkürlich und nicht ausreichend gerechtfertigt gewesen. Teils sei die Straße aus seiner Sicht sogar ohne Makel – so auch bei Niederbröl. Andere Schäden gehörten zum allgemeinen Straßenbild im Oberbergischen dazu. Folgte man dieser Argumentation der Behörden, müssten dann überall solche Schilderwälder aufgestellt werden. Dass der Kreis in Niederbröl den Blitzer mit Tempo 30 statt 50 weiterbetrieben habe, kritisierte er scharf. „Das ist reine Abzocke gewesen“, griff er Landrat Klaus Grootens direkt an. Von März bis September seien 3.000 Autofahrer geblitzt worden, das hätte dem Kreis 100.000 Euro Einnahmen gebracht. Der Kreis bestätigt auf OA-Nachfrage die Zahlen. Zum Vergleich: In derselben Zeit im Jahr 2025 gab es dort rund 800 Fälle und Einnahmen über 30.000 Euro.
Der Anwalt bemängelt die Kommunikation und Transparenz der beiden Behörden, die sich aus seiner Sicht die Verantwortung nur hin- und hergeschoben und nie ausreichend dargelegt hätten, warum diese Maßnahmen nötig gewesen seien. Die Ausbesserungen an der Straße bei Niederbröl, nach denen die Geschwindigkeitsbegrenzung wieder auf 50 heraufgesetzt worden war, bezeichnete Steffen als „kosmetisch“. Die Arbeiten seien nur Geschehen, damit die Behörden „den Kopf aus der Schlinge ziehen können“.
Der Kreis machte indes deutlich, dass sich die Bezirksregierung Köln aufgrund diverser Eingaben des Anwalts in der Vergangenheit mehrfach mit dem Sachverhalt befasst habe. Ursächlich für die Anordnung sei eine Vielzahl an Beschwerden aufgrund der Fahrbahnmängel und dadurch aufgetretene Schäden an Fahrzeugen gewesen. Bei der Temporeduktion gehe es auch um Vorbeugung weiterer Schäden, bevor eine umfassende Sanierung der Strecke ansteht (OA berichtete).
[Solche Schilder mit dem Hinweis auf Straßenschäden finden sich nun entlang der L 339.]
Eine Rechtswidrigkeit der Anordnungen des Landesbetriebs Straßenbau NRW wurde durch die Bezirksregierung nicht festgestellt. Dementsprechend seien die straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen des Landesbetriebs „Teil geltenden Rechts“ und der OBK habe dafür zu sorgen, dass diese Regeln beachtet werden, wie die zuständige Dezernentin Birgit Hähn in der Sitzung ausführte. Sie betonte, dass es Gerichten obliege darüber zu entscheiden, was rechtmäßig sei, nicht dem Niederbröler Anwalt.
Gerichtlich angefochten, sagten Hähn und Landrat Klaus Grootens, wurde indes weder das Thema Blitzer in Niederbröl noch die Allgemeinverfügung des Landesbetriebs Straßen zur Geschwindigkeitsreduzierung. Volker Steffen sagte dazu auf OA-Nachfrage, dass ein Verfahren am Verwaltungsgericht Jahre gedauert hätte. Gegen den Blitzer konnte er indes nicht klagen, weil er selbst nicht betroffen gewesen ist.
Fragen oder eigene Anmerkungen hatten die Mitglieder des Kreisausschusses nicht. Sie nahmen die Einwohneranregung lediglich zur Kenntnis. Zuständig für die weitere Bearbeitung ist der Landrat und der Landesbetrieb Straßen.NRW.
Von dort erwartet Steffen jedoch nicht mehr viel. Er zeigte sich nach seiner monatelangen Auseinandersetzung mit den Behörden enttäuscht, auch von den Politikern im Ausschuss. „Das muss ich erstmal sacken lassen“, sagte er OA. Ob er weiter für seine Ansichten kämpft, ließ er offen.