POLITIK
Anpassungen im Kreishaushalt: Kommunen müssen weniger zahlen
Oberberg – Nachtragsetat für 2022 wurde heute den Bürgermeistern der oberbergischen Städte und Gemeinden vorgestellt.
Im Rahmen des gesetzlich vorgesehenen Beteiligungsverfahrens stellten Landrat Jochen Hagt sowie Kreisdirektor und -kämmerer Klaus Grootens heute den Bürgermeistern der kreisangehörigen Kommunen die Eckpunkte des Entwurfes des Nachtragshaushaltes 2022 vor. Anlass ist vor allem die beabsichtigte Umsetzung des vom Kreistag beschlossenen Rettungsbedarfsplanes.
Daneben ergeben sich Änderungsbedarfe aus einer externen Begutachtung der Strukturen und Abläufe im Jugendamt. „Nach den Hinweisen der Gutachter bedarf es dringend einer personellen Verstärkung vor allem im Bereich der sozialpädagogischen Fachkräfte sowie einer personellen Verstärkung im Bereich des Kinderschutzes“, teilte der Kreis mit.
In den Etat aufgenommen wurden auch die Veränderungen aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz 2022, dessen Eckpunkte inzwischen vorliegen. Sowohl die Kommunen als auch der Kreis können demnach mit höheren Erträgen bei den Schlüsselzuweisungen als ursprünglich geplant rechnen. Aufgezehrt werden diese Verbesserungen beim Kreis aber teilweise durch eine ansteigende Landschaftsumlage, die aus dem Kreishaushalt finanziert wird.
Laut Grootens soll dem Kreistag auch vorgeschlagen werden, einen Teil der Ausgleichsrücklage des Kreises einzusetzen, sodass die Kommunen insgesamt um mehr als drei Millionen Euro entlastet werden können. Die Bürgermeister haben nun die Möglichkeit, sich zu den Eckpunkten des Entwurfs zu äußern, ehe dieser im Dezember im Kreistag eingebracht wird.
[Grafik: OBK.]
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