POLITIK

Aufforstung: Förderung für private Waldbesitzer soll weitergehen

lw; 23.06.2025, 18:00 Uhr
Archivfoto: OA.
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Aufforstung: Förderung für private Waldbesitzer soll weitergehen

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lw; 23.06.2025, 18:00 Uhr
Nümbrecht – Kommunales Förderprogramm "Wiederaufforstung von Kalamitätsflächen im Kleinstprivatwald im Gemeindegebiet“: Im Topf ist noch Geld vorhanden – Entscheidung im Rat.

Von Lars Weber

 

Vor zwei Jahren startete die Gemeinde Nümbrecht nach ihrem erfolgreichen Förderprogramm für private Photovoltaikanlagen eine kommunale Förderung für private Waldbesitzer. Das erklärte Ziel: Bei der Wiederaufforstung von Kalamitätsflächen im Gemeindegebiet unter die Arme greifen. Nun soll das Programm um ein weiteres Jahr verlängert werden. Über das Thema spricht am Dienstag der Planungs-, Umwelt- und Klimaausschuss, bevor der Rat bei seiner Sitzung am 10. Juli endgültig entscheidet.

 

Hintergrund des Förderprogramms sind die Folgen zunehmender Dürre- und Hitzeperioden im Zuge des Klimawandels, die auch im Oberbergischen Kreis bekanntlich starke Waldschäden hervorgebracht haben, wie es in der Beschlussvorlage heißt. Dadurch entstandene Brachflächen in den Wäldern stehen weder für den Betrieb einer nachhaltigen Forstwirtschaft zur Verfügung, noch können sie boden- und klimarelevante Funktionen wie Erosionsschutz und CO2-Speicherung erfüllen. Da die Kosten für die Wiederaufforstung aber gerade für Besitzer kleiner beziehungsweise kleinster Waldparzellen ein Hemmfaktor seien und andere Förderprogramme meist nur größere Waldflächen berücksichtigen, wurde seitens der Gemeinde Nümbrecht ein eigenes Programm aufgelegt.

 

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Gefördert werden unter anderem Aufwendungen wie Pflanzenmaterial/Saatgut, deren Einbringen in den Boden und mechanischer Pflanzenschutz in Abhängigkeit der zu bepflanzenden Flächengröße mit bis zu 2.000 Euro. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten Rechts sowie anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse, in deren Eigentum oder Besitz sich forstwirtschaftliche Flächen innerhalb des Gemeindegebiets Nümbrecht befinden. Die Förderung kann für beschädigte Flächen, sogenannte Kalamitätsflächen, von bis zu ein Hektar Größe beantragt werden.

 

Voraussetzung für den Erhalt der Zuwendung ist unter anderem eine Wiederaufforstung, die sich an der Mindestpflanzenzahl von 800 Pflanzen pro Hektar orientiert. Die Höhe der Zuwendung im Einzelfall berechnet sich laut Verwaltung daran in Abhängigkeit des zu bepflanzenden Anteils an der Kalamitätsfläche. Pro Fläche kann nur ein Antrag gestellt werden. Pro Antragsteller können maximal zwei Anträge eingereicht werden. Die Anträge müssen sich dabei auf zwei verschiedene Kalamitätsflächen mit jeweils einer Größe von unter einem Hektar beziehen. Wichtig: Der Förderantrag ist vor Beginn jeglicher Maßnahmen, die der Wiederaufforstung dienen, zu stellen. Alle weiteren Voraussetzungen sind in der Richtlinie des Förderprogramms festgehalten.

 

Basierend auf vorliegenden Daten der Forstbetriebsgemeinschaft Nümbrecht gibt es im Gemeindegebiet 164 Waldbesitzer mit einer Gesamtflächengröße von unter einem Hektar und 263 betreffende Flurstücke. Die Anzahl potenzieller Antragsteller liegt darüber, weil auch solchen Waldbesitzern die Förderung gewährt werden soll, die insgesamt mehr Fläche, dabei aber ebenso kleine Flurstücke haben.

 

Dank des finanziellen Engagements der Firma Sarstedt konnte die Gesamtfördersumme des Programms auf 150.000 Euro festgesetzt werden. Die Gemeinde selbst muss dadurch nur 50.000 Euro in die Hand nehmen. Da der gut gefüllte Topf noch nicht leer ist, soll das Programm nun um ein Jahr bis zum 30. Juni 2026 verlängert werden.

 

Hier gibt es Informationen zum Programm.

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