POLITIK
Hebesätze für Grundsteuer: Fingerzeig für die Kommunen
Oberberg - Die Finanzverwaltung stellt Transparenz her, mit welchen Hebesätzen die Kommune aus der Grundsteuer ab 2025 insgesamt genauso viel einnehmen würde wie im vergangenen Jahr.
Die Finanzverwaltung stellt jetzt für jede Kommune in Nordrhein-Westfalen fiktive Hebesätze zur Verfügung, mit denen die Grundsteuerreform aufkommensneutral umgesetzt würde – das heißt: Die Kommune würde mit diesen Hebesätzen insgesamt die gleichen Einnahmen aus der Grundsteuer erzielen wie vor der Grundsteuerreform. Auch für den Oberbergischen Kreis sind diese aufkommensneutralen Hebesätze laut Mitteilung unter der Internetadresse www.grundsteuer.nrw.de öffentlich abrufbar - hier gibt es eine Vergleichstabelle. So manche Kommune würde, wenn sie sich den Werten folgen würde, die 1.000er-Marke überschreiten.
Dazu gehören drei Kommunen: Bergneustadt, Lindlar und Wipperfürth. Bergneustadt müsste demnach den Hebesatz für die Grundsteuer B auf 1.247 anheben, um die gleichen Einnahmen wie vor der Grundsteuerreform zu erzielen. Zum Vergleich: Aktuell liegt der Wert 959. In Wipperfürth liegt der Wert momentan bei 860. Die Finanzverwaltung hat ausgerechnet, dass für selbe Einnahmen ein Wert von 1.157 nötig sei. Lindlar indes ist mit der aktuellen Erhöhung auf 903 noch recht nahe dran an dem von der Finanzverwaltung errechneten Wert über 1.073. Die Kreisstadt Gummersbach liegt aktuell bei 675 v.H., nötig wären 868.
Vier Werte werden in der Statistik angegeben: Der aufkommensneutrale Hebesatz der Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke), der aufkommensneutrale Hebesatz der Grundsteuer B sowie die differenzierten zur Aufkommensneutralität führenden Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke für den Fall, dass die Kommune von dieser in Nordrhein-Westfalen auf den Weg gebrachten Option Gebrauch machen möchte.
Die von der Finanzverwaltung bereitgestellten aufkommensneutralen Hebesätze sind allerdings nur als Referenzwert zu verstehen, wie die Mitteilung der Finanzämter Gummersbach und Wipperfürth klarmachen. Denn: "Die Grundsteuer ist eine kommunale Steuer". Sie wird von der Kommune erhoben, ihr Aufkommen bleibt in der Kommune und dieser obliegt auch das Recht, über den Hebesatz die Höhe der Grundsteuer festzulegen. Dies gilt für Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen vorbehaltlich des Gesetzgebungsverfahrens im Landtag auch für die Höhe von differenzierten Hebesätzen für Wohn- und Nichtwohngrundstücke.
Der Rat entscheide darüber, ob für die Grundsteuer B ein einheitlicher oder differenzierter Hebesatz festgelegt wird und wie hoch dieser sein wird, erklären die Leitungen der Finanzämter. „Wenn dieser höher ist als bislang, heißt das allerdings nicht automatisch, dass alle Bürgerinnen und Bürger auch mehr Grundsteuer zahlen. Denn aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts mussten die Bewertungsgrundlagen für die Grundsteuer bundesweit geändert werden. Bei der Frage, wie viel Grundsteuer im Einzelfall zu zahlen ist, kommt es neben dem Hebesatz und der Steuermesszahl auch auf den Grundstückswert an.“
Auch der CDU-Landtagsabgeordnete Christian Berger hat die Veröffentlichung der Zahlen kommentiert: „Das vom damaligen Bundesfinanzminister Olaf Scholz entwickelte Modell zur Umsetzung der Grundsteuerreform geht in vielen Städten und Gemeinden des Landes zu Lasten vor allem von Ein- und Zweifamilienhausbesitzern und deren Mietern. Leider war Bundesfinanzminister Christian Lindner nicht bereit, die Fehler des Modells zu beheben. Nordrhein-Westfalen ermöglicht den Kommunen daher jetzt, differenzierte Hebesätze für Wohn- und Gewerbeimmobilien anzuwenden, um die Fehler des Scholz-Modells zu korrigieren. Die finanzielle Lage in den Kommunen ist schwierig, auch bei uns im Oberbergischen Kreis. Deshalb ist es nur richtig, dass auch die Entscheidung über die Höhe der Hebesätze sowie eine Differenzierung vor Ort in den Rathäusern getroffen wird."
Der Einsatz des Landes soll jedoch mit der Bereitstellung der aufkommensneutralen Hebesätze nicht enden, erklärt Minister der Finanzen Dr. Marcus Optendrenk. „Wir werden unsere Kommunen auch weiterhin nach Kräften bei der Umsetzung der Hebesatzdifferenzierung unterstützen – sowohl bei der notwendigen IT-Programmierung als auch rechtlich durch Begründungsmuster“, sagt der Minister. „Gemeinsam werden wir das letzte Stück auf dem Weg dieser Steuerreform bewältigen und so das Fundament für die finanzielle Handlungsfähigkeit unserer Städte und Gemeinden ab dem kommenden Jahr sichern.“
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