POLITIK

BAV soll Abfallentsorgung in Nümbrecht übernehmen

lw; 30.08.2023, 11:03 Uhr
WERBUNG
Symbolfoto: OA.
POLITIK

BAV soll Abfallentsorgung in Nümbrecht übernehmen

  • 2
lw; 30.08.2023, 11:03 Uhr
Nümbrecht – Gemeinde möchte die hoheitlichen Entsorgungspflichten übertragen – Öffentlich-rechtliche Vereinbarung soll bei positiver Ratsentscheidung im Oktober unterschrieben werden.

Die Gemeinde Nümbrecht steht kurz vor der Übertragung der hoheitlichen kommunalen Entsorgungspflichten auf den Bergischen Abfallwirtschaftsverband (BAV). Der entsprechende Beschlussvorschlag der Verwaltung hat am Montag sowohl den Bau- und Betriebsausschuss (eine Enthaltung, eine Gegenstimme) wie auch den Haupt- und Finanzausschuss (drei Enthaltungen) passiert. Nümbrecht ist neben Morsbach eine der letzten Kommunen im Kreis, die sich noch selbst um die Entsorgungspflicht kümmert. Zuletzt unterzeichneten aus dem Verbandsgebiet Lindlar und Overath Vereinbarungen mit dem BAV. Sie treten die Aufgabe 2024 ab, was auch das Ziel in Nümbrecht ist.

 

Kämmerer Reiner Mast erklärte die Beweggründe der Verwaltung. Immer mal wieder sei in der Vergangenheit über dieses Thema diskutiert worden, auch mit dem BAV selbst. Aus Sicht der Gemeinde mache die Übertragung aber nur Sinn, wenn die personalwirtschaftlichen Bedingungen stimmten und Synergieeffekte entstünden. Diese Voraussetzung war lange Zeit nicht erfüllt. Nun habe es aber im Rathaus personell kurzfristig zwei Veränderungen gegeben, wodurch das Thema im Sommer unverhofft auf den Tisch gekommen war.

 

WERBUNG

Als Vorteile nannte Mast unter anderem die Entlastung der Kommunalverwaltung, einen optimierten Personaleinsatz in der Kommune, eine zentrale BAV-App für die Bürger wie auch ein gebührenfreies Servicetelefon. Spätestens mit der Pandemie seien kaum noch Bürger für das Thema ins Rathaus gegangen, sondern hätten ihre Anliegen telefonisch oder per E-Mail geklärt. Profitieren könnten die Nümbrechter zudem, indem sie nach Abschluss einer Vereinbarung im Wertstoffhof Waldbröl des BAV kostenlos ihre Grünschnitte abgeben dürfen. Beibehalten würde die Verwaltung die Sammlung von wildem Müll und die Leerung der Straßenabfalleimer durch den Bauhof. „Der ist näher dran und kann schneller reagieren.“ Die Leistung könnte dem BAV in Rechnung gestellt werden.

 

Das derzeitige Abfallwirtschafts- und Gebührensystem der Gemeinde Nümbrecht bleibe auch nach einer Übertragung erhalten. Die Gemeinde Nümbrecht hat über einen Beirat ein vertraglich vereinbartes Mitspracherecht beim BAV. Dieser übernimmt unter anderem Melde- und Berichtspflichten, Stellungnahmen, Organisation der Abfuhr und natürlich die Kalkulation der Gebühren.

 

Das Einsparpotenzial bei vergleichbaren Kommunen liege gemessen an den betroffenen Posten Personal, Aufwendungen wie Büromaterial oder Porto sowie innere Verrechnungen bei 5.000 bis 10.000 Euro. Die bekannte Gebührenkalkulation würde um diese entsprechenden Positionen reduziert und ersetzt durch ein „Betreiberentgelt“ des BAV. Für den Haushalt der Gemeinde hätte die Übertragung keine positiven Effekte. Durch Umstrukturierungen auf der Personalseite würde der Haushalt sogar mit rund 6.000 Euro leicht mehr belastet.

 

Udo Seinsche, als sachkundiger Bürger für die WGHL im Bauausschuss, war nicht begeistert davon, dass die Bürger noch nicht wüssten, welche Gebühren auf sie zukommen. Er stimmte später auch gegen eine Übertragung. Mast antwortete, dass Nümbrecht bis zur finalen Entscheidung über die öffentlich-rechtliche Vereinbarung Ende Oktober diese Zahlen vorliegen sollten. Werner Demmer (CDU) sagte, dass die Synergieeffekte geringer seien, als er das erwartet hätte.

 

Aufgrund der allgemeinen Preissteigerungen seien im Vergleich zu heute höhere Gebühren wahrscheinlich. Es sei wichtig bei einer Umstellung zum BAV in der Kommunikation klarzumachen, wo die Gründe für höhere Gebühren liegen. „Sonst glauben die Bürger, dies liegt am BAV“, so Mast. Er verwies in der Diskussion auf die Erleichterungen für die Gemeinde. „Es hat ja Gründe, weshalb andere Kommunen diesen Weg gehen und gegangen sind.“ Kommt keine Übertragung zustande, müsse die Verwaltung unter anderem eine neue Vollzeitstelle schaffen, um die Pflichten weiter wahrnehmen zu können.

 

Die Übertragung soll ab Januar 2024 auf unbestimmte Zeit gelten. Alle fünf Jahre sei die Vereinbarung mit dem BAV kündbar. Der Rat soll heute die generelle Absicht für die Übertragung der hoheitlichen kommunalen Entsorgungspflichten auf den BAV beschließen. Die zwingend notwendige öffentlich-rechtliche Vereinbarung kommt dann Ende Oktober wieder in die politischen Gremien. Dann würde der Rat auch festlegen, wie sich der zukünftige Gebührenbeirat, der nach wie vor von Nümbrechter Ratsmitgliedern besetzt würde, zusammensetzen soll.

KOMMENTARE

1

Solange die Gelbe Tonne behalten wird, können sie das ruhig abgeben.

Bürger aus Nümbrecht, 31.08.2023, 19:55 Uhr
2

AUF KEINEN FALL GELBE SÄCKE!!!!!

Nümbrechter, 31.08.2023, 22:11 Uhr
0 von 800 Zeichen
Jeder Nutzer dieser Kommentar-Funktion darf seine Meinung frei äußern, solange er niemanden beleidigt oder beschimpft. Sachlichkeit ist das Gebot. Wenn Sie auf Meinungen treffen, die Ihren Ansichten nicht entsprechen, sehen Sie von persönlichen Angriffen ab. Die Einstellung folgender Inhalte ist nicht zulässig: Inhalte, die vorsätzlich unsachlich oder unwahr sind, Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzen oder verletzen könnten, pornographische, sittenwidrige oder sonstige anstößige Elemente sowie Beschimpfungen, Beleidigungen, die illegale und ethisch-moralisch problematische Inhalte enthalten, Jugendliche gefährden, beeinträchtigen oder nachhaltig schädigen könnten, strafbarer oder verleumderischer Art sind, verfassungsfeindlich oder extremistisch sind oder von verbotenen Gruppierungen stammen.
Links zu fremden Internetseiten werden nicht veröffentlicht. Die Verantwortung für die eingestellten Inhalte sowie mögliche Konsequenzen tragen die User bzw. deren gesetzliche Vertreter selbst. OA kann nicht für den Inhalt der jeweiligen Beiträge verantwortlich gemacht werden. Wir behalten uns vor, Beiträge zu kürzen oder nicht zu veröffentlichen.
WERBUNG